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inspirationally
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Datum: 08.06.2015
Uhrzeit: 19:56
ID: 54489



AW: Berechtigung Erstellung Energieausweis nach 2 Jahren Berufserfahrung? #3 (Permalink)
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Hallo, vielen Dank,

naja, klar ist inzwischen das ganze Studium quasi darauf ausgelegt, nur noch Passivhäuser zu bauen, EnEV-Nachweis, Planen von Solaranlagen, Photovoltaik und Regenwassernutzungsanlage etc...dass dies nun ein SCHWERPUNKT war, denke ich aber nicht, sondern inzwischen Standard? Vielleicht gilt das für Architektur auch grundsätzlich, im Gegensatz zu Studenten des Maschinenbaus z.B., ich weiß es nicht.

In der EnEV steht

"während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau - oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus"

da ich zumindest keinen offiziellen "Schwerpunkt" hatte (oder kann jemand bestätigen, dass die Kurse Bauphysik, TGA, ökologisches Planen und Bauen etc. genau so ein Schwerpunkt sind), eben meine Frage, wie nun wieder das "wesentliche bau- und anlagentechnische Tätigkeitsbereiche" zu interpretieren sind.

Eigentlich müsste ja der ganz normale Büroalltag damit gemeint sein, oder? Schließlich darf, so steht auf vielen Seiten, jeder Architekt einen ausstellen und davon trennt nach 2 Jahren Berufserfahrung ja nur die Eintragung in die Kammer.

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