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Lt. HBO (Hessen) §2(4)ist ein Kellergeschoss ein Vollgeschoss, wenn die DECKENOBERKANTE im Mittel 1,40m über dem Gelände liegt. Was ist mit DECKENOBERKANTE genau gemeint ? OK FFB = Oberkante Fertigfußboden oder OK RFB = Oberkante Rohfußboden ?
Bei Dachgeschossen ist es genau definiert : von OK RFB bis OK Tragkonstruktion des Daches.
Demnach wäre logisch, dass bei Kellergeschossen auch OK RFB angenommen wird, da diese Höhe ja unveränderbar ist.
Stimmt meine Annahme ? |