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gozi
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gozi is on a distinguished road

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Datum: 16.11.2015
Uhrzeit: 00:25
ID: 55012



AW: Haftung Bauleiter #11 (Permalink)
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Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen

Ich möchte diese Leistung (Bauleiter LBauO) nicht kostenfrei erbringen und mir keine zusätzlichen Haftungsrisiken ins Haus holen. Daher werde ich diese Bauleiterfunktion nach LBauO zunächst ablehnen oder mir sie im Einzelfall gesondert zur LPH. 8 nach HOAI vergüten lassen.
Die meisten Bauherren erwarten aber genau diese Art der Bauleitung nach LBO. Ohne die gibts ja keine Baufreigabe. Eine zusätzliche Vergütung ist vllt dann möglich, wenn dem Bauherrn bis zur Unterzeichnung des HOAI Vertrages nicht klar ist dass das dann eine besondere Leistung wäre...wenn ihm das vorher schon klar ist will er dich vllt auch nicht als Bauüberwacher (HOAI) beauftragen, weil er glaubt er bezahlt dann ein und das selbe doppelt. Sprich man macht das vorher klar, und übernimmt beides. Für kleinere Bauforhaben (EFH), ist sowas auch üblich.
Zur Reduzierung des Risikos und zur "ständigen Präsenz" auf der Baustelle holt man sich die Fachbauleiter dazu - diese werden dann von den Behörden auch nur dann akzeptiert wenn es Fachleute sind. Holt sich der Bauherr dann Wald- und Wiesenfirmen hat man schlechtere Karten, wenn es dann nicht geordnet zugeht, müsste man im Zweifelsfall seine Bauleitung (nach LBO) niederlegen, was eine Verordnung zum Baustopp zur Folge haben wird...das Beginnt schon damit los, wenn es keine echte SiGeKo gibt oder diese nicht eingehalten wird.
Eine vertragliche Vereinbarung habe ich selbst ebenfalls seither vermisst. Mit dem HOAI-Vertrag ist die BL nach LBO nicht inbegriffen. Was ich zukünftig machen möchte,ist dass ich die Bauleitung nach LBO davon abhängig mache, dass Fachfirmen zur Ausführung beauftragt sind, oder dass ich dann ein Kündigungsrecht meinerseits vorsehe. Schließlich hafte ich ja für das Werk mit.

Geändert von gozi (16.11.2015 um 00:37 Uhr). Grund: ergänzt

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