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gozi
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Datum: 17.11.2015
Uhrzeit: 19:40
ID: 55021



AW: Haftung Bauleiter #18 (Permalink)
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Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Nein, in Rheinland-Pfalz gibt es kein Formular nach neuer LBauO. Das ist bewusst so gestaltet im Gesetz und wird auch in der Umsetzung ohne Formular geregelt. Es muss ein Bauleiter nach LBauO vorhanden sein, den man im Bedarfsfall fragen oder hinzuziehen kann und der automatisch verdonnert ist Unregelmäßigkeiten anzuzeigen. Wie der Bauherr das anstellt und wen er dafür benennt, bleibt ihm überlassen, sofern die Leute sachkundig sind. Das ist ja eben das Problem, dass ich befürchte, dass der Architekt automatisch als Bauleiter LBauO betrachtet wird.
Es mag ja sein, dass es kein Formular dafür gibt...habe mal in Koblenz die Formulare durchgesehen, da kann in der Tat ein Bauleiter nach §54a in einem Formular zur Bauausführung eingetragen werden (ohne Unterschrift). Ist aber in dem Formular für den Statiker. Ich würde da mal bei der Architektenkammer nachfragen. So eine wichtige Funktion kann ja nicht dermaßen ungeregelt sein. Da könnte man ja sonst wen eintragen. In BW gibts da ein eigenes Formular. Wenn eine Baufirma nicht spurt kann man damit drohen seine Bauleitung zurück zu ziehen. Die Behörde macht die baustelle dann zu bis es einen neuen bauleiter gibt und du kannst entgangenen Gewinn einfordern

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