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Tom
 
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Datum: 24.04.2016
Uhrzeit: 18:36
ID: 55643



AW: Sollte man die HOAI kippen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
Dazu gibt es meines Wissens Gerichtsurteile, die eine volle Honorierung im Bereich LPH.2+3 ausschließen, wenn nicht mehr unterschiedliche Varianten vorgelegt und preislich gegenüber gestellt wurden.
Ist mir in Honorar-Theorie und -Praxis bisher nicht begegnet.

Zitat:
Sie spielt für die Honorarermittlung nach HOAI eine wichtige Rolle, wird aber dann durch Kostenfeststellung und -anschlag in den späteren Leistungsphasen ersetzt.
Das hat sich doch in der HOAI 2013 geändert! Alleinige endgültige Basis für das Honorar aller LPH ist die Kostenberechnung, die eine Grundleistung der LPH 3 darstellt.

Und für die Kostenkontrolle durch alle LPH, die die HOAI 2013 ebenfalls als Grundleistung fordert, ist die Kostenberechnung ebenfalls unverzichtbar. Erstens muss in LPH 3 die KB der Kostenschätzung aus LPH 2 gegenüber gestellt werden. Und zweitens dient sie als Grundlage für die bepreisten LVs (Schätz-LVs) in LPH 6, die jetzt ebenfalls Pflicht sind.

Aus diesen werden dann Vergabe-Budgets abgeleitet, die die Einhaltung der Kostenziele sicherstellen sollen.

Also: Verzicht auf Kostenberechnung? No way!

T.

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