Zitat:
    
					Zitat von  Tom     Einen Architekten-Vertrag ohne jeglichen Bezug auf die Leistungsbilder der HOAI habe ich noch nicht gesehen...   |  
 
   Also ich glaube, dass es das schon gibt, wir haben das selbst jahrelang so gemacht. 
Es wird eine Beschaffenheitsverinbarung über mehrere Stufen geschlossen, die  
das Soll ziemlich genau beschreibt und die HOAI explizit erst erwähnt, wenn es 
ums Honorar geht.
Wenn man sich da mal reinvertiefen möchte, kann einem das mit der Literatur 
von Rainer Eich gelingen.
Natürlich ist wohl jedem klar, dass auch bei noch so prosaischer Umschreibung 
immer eine große Schnittmenge mit der HOAI besteht, das Soll wird aber eben 
nicht über die HOAI, sondern über den Vertrag definiert.
Wir machen das aber inzwischen nicht mehr so, sondern benutzen die 
Vertragsmuster unseres Hnorar-Rechtschutzversicherers 
