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Blumenschein
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Datum: 16.09.2016
Uhrzeit: 19:55
ID: 55908



DIN 18340, Trockenbauarbeiten Zug-um-Zug

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

gemäß DIN 18340, 4.2.17 und 4.2.18 sind Arbeiten, die nicht Zug-um-Zug erbracht werden als besondere Leistung abzurechnen.

4.2.17
Fertigstellen von Trenn- und Montagewänden und Vorsatzschalen, sowei die Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Trockenbauarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.

4.2.18
Schließen von Decken- und Bodenkonstruktionen, wenn Unterkonstruktionen und Bekleidungen im Arbeitsbereich nicht in einem Arbeitsgang ausgeführt werden können.



Angenommen in einem Fall soll eine provisorische Montagewand pro Etage eines Bestandsgebäude erstellt werden. Die Wände können aber nicht Zug-um-Zug kontinuirlich erstellt werden, sondern je nach Baufortschritt auf Anleitung der Bauleitung. Der AN muss ggf. mehrmals die Baustelle anfahren um seine Leistung zu erbringen.

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine Besondere Leistung nach DIN 18340, 4.2.17. Wie genau und mit welcher Maßeinheit würde man das ausschreiben?


Weiter angenommen soll in einem Bauvorhaben erst die Unterkonstruktion von GK-Decken nur erstellt und mit zeitlicher Verzögerung beplankt werden, sprich Unterkonstruktion und Bekleidungen können nicht in einem Arbeitsgang ausgeführt werden.
Es handelt sich folglich um eine besondere Leistung nach DIN 18340, 4.2.18. Wie genau und mit welcher Maßeinheit sollte man so etwas ausschreiben

Wie sind diese besonderen Leistungen.
Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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