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Concrete4Life
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Datum: 23.03.2018
Uhrzeit: 15:20
ID: 56849



Versicherungsschutz als freier Mitarbeiter

#1 (Permalink)
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Hallo,

zum Thema Versicherungsschutz: bei einem Architekten der als freier Mitarbeiter für ein Büro arbeitet sollte der Versicherungsschutz geklärt werden wenn keine eigene Versicherung abgeschlossen ist.

Zitat:
Handelt es sich um einen freien Mitarbeiter, muss dieser vom auftraggebenden Architekten bei dessen Versicherung angemeldet und mitversichert werden. Der Mitarbeiter sollte sich von jedem seiner Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Versicherungsschutz geben lassen.
Quelle: https://www.architektenconsult.de/ra...er-mitarbeiter

Mein Chef hat mir auf Anfrage diesbezüglich gesagt, dass er der Versicherung immer die freien Mitarbeiter meldet und damit die Prämie steigt und die freien Mitarbeiter dann mitversichert sind. Allerdings hat bei Ihm wohl noch nie jemand eine schriftliche Bestätigung verlangt und er wusste nicht so richtig was er mir geben soll.

Meine Frage wäre jetzt, was gilt als rechtskräftige "schriftliche Bestätigung" damit man als freier Mitarbeiter auf der sicheren Seite ist? Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Chef oder brauche ich sogar eine Bestätigung direkt von seiner Versicherung?

Gruss

Geändert von Concrete4Life (23.03.2018 um 15:22 Uhr). Grund: äü

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