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Blumenschein
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Datum: 20.08.2018
Uhrzeit: 15:35
ID: 56958



Malerarbeiten Abrechnung 18363

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

kurze Anfrage zur Abrechnung von Malerleistungen nach VOB:

Gegeben ist eine Wand, die zur Hälfte tapeziert und gestrichen werden soll. Die andere Hälfte der Wandoberfläche wird mit einem Einbauschrank raumhoch verdeckt.

Die Malerarbeiten wurden vor Montage des Einbauschranks ausgeführt.
Um einen sauberen Übergang zum Wandschrank herzustellen, hat der Maler hier die Tapeten ca. 50,0 cm weiter geführt.

Technisch ist dies nachvollziehbar, doch wie wird hier nach VOB abgerechnet. Sind die 50,0 cm Mehrmengen ebenfalls abzurechnen oder gilt lediglich die im Endeffekt sichtbare Fläche?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein
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Malerarbeiten Abrechnung 18363-2018-08-20-din-18363-abrechnung-malerarbeiten.jpg  

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