Wettbewerb / Auslobung: "zusätzliche Leistungen"
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Hallo,
Im Zusammenhang von Wettbewerben, Auslobungen und Ausschreibungen sehe ich häufiger, dass nicht verlangte “zusätzliche Leistungen” (“wie Perspektiven oder Renderings”) zum Ausschluss vom Wettbewerb führen können.
Gibt es eine offizielle Definition was “zusätzliche Leistungen” sind und wie sich diese von Skizzen und Schemas (von Hand oder digital) abgrenzen? Sind letztere generell erlaubt auch wenn sie nicht explizit als Wettbewerbsleistung verlangt werden?
Ist also etwa eine digital hergestellte schemenhafte Perspektive in Linienzeichnung eine “Skizze” oder eine “Perspektive”?
Freundliche Grüsse,
Stefan
Geändert von steve22 (26.09.2018 um 22:22 Uhr).
Grund: Korrektur
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