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Hallo zusammen,
kurze Frage.
Gemäß VOB/A, Abschnitt 2, §3 steht es der Vergabestelle frei, ein offenes oder nicht offenes Verfahren durchzuführen. Dem nicht offenen Verfahren ist ein Teilnehmerwettbewerb vorzuschalten.
Weiß jemand, welche Informationen allen Bietern im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs veröffentlicht werden müssen? Muss hier bereits die komplette Ausschreibung veröffentlicht werden?
Danke für Infos,
Blumenschein |