Einzelnen Beitrag anzeigen
Gerraldinho
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.11.2012
Beiträge: 33
Gerraldinho: Offline


Gerraldinho is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 31.01.2019
Uhrzeit: 11:59
ID: 57083



Taktile Blindleitsysteme

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Guten Tag,

ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob ein taktiles Blindleitsystem zwingend alle im unmittelbaren Bereich nutzbaren Wege kennzeichnen MUSS und ob die DIN nur eine Richtlinie ist, und man es an den örtlichen Gegebenheiten anpassen kann.

Situation 1:
Der Sehbehinderte soll am Gehweg abgeholt werden und mit dem Blindleitsystem über einen Vorplatz zum Gebäude geleitet werden.

Laut Din für Bodenindikatoren sieht dieser Startpunkt wie folgt aus:
Auffindestreifen mit Rippenstruktur in Gehrichtung werden quer über die gesamte Breite der Gehbahn bzw. des Gehweges verlegt und sind mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm tief (Bild 6). Bei Zielen an der inneren Leitlinie müssen sie einen Abstand von mindestens 50 cm zur Bordsteinkante einhalten. Sie weisen auf wichtige Ziele hin,

Unsere Situation vor Ort ist eine kurze Verbreiterung des Gehweges, dass 5 m beträgt bis zur Straße beträgt, obwohl der aktiv genutzte Gehweg nur max. 2 m wäre.

Frage: Muss ich trotzdem nach DIN bis zur Straße gehen?



Situation 2:
Eine Haupteingangs-Aussentreppe + Direkt daneben ein Aufzug.
Kann ich die Treppe komplett ignorieren und nur zum Fahrstuhl führen?
Muss ich die Treppe trotzdem kennzeichnen, auch wenn ich das Leitsystem an der Treppe vorbei führe?

Info:
Wenn ich die Treppe mit einbinde, kann es passieren, dass die Sehbehinderten direkt zur Treppe gehen, statt den darauffolgende Aufzug zu nutzen.


Danke soweit!

Mit Zitat antworten