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    Guten Morgen zusammen!   
Wir planen gerade in Baden-Württemberg einen Wohnteil für Erntehelfer. 
Gebäudeklasse 4 
EG: Lager Technik 
1.OG: 2 Wohnungen (Wohnung 4 Pers)   
2.OG: 2 Wohnungen (Wohnung 4 Pers)  
DG: Abstellraum (späterer Ausbau möglich) 
gesamt 16 Personen 
zentraler Flur mit einläufiger Treppe.   
Versammlungsstättenverordnung: unter 200 Pers. lichte Breite 90cm 
Arbeitsstättenverordnung: Flurbreite 90cm bei <200m² Grundfläche 
Techn. Regel für ASR: 1m lichte Breite bis 20 Pers.   
und das Gesetz: 
LBO AVO: Mindestbreite  1.25m / Treppenbreite 1m. 
Treppenbreite ok, jedoch die Flurbreite ist hier konkret fraglich.   
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.  
LG Jürgen      |