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Blumenschein
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Datum: 30.03.2024
Uhrzeit: 20:58
ID: 58191



NRW Abstandsflächen Vorbauten

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

die Abstandsflächen in NRW regelgt die Bauordnung in §6.
Gemäß Absatz 6 bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen bei Vorbauten außer Betracht wenn

a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,

b) nicht mehr als 1,60 m vor diese Außenwand vortreten.

usw.

Müssen alle Bedingungen dieses Absatz gleichzeitig gelten, damit diese Bauten bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben?

Kann man konkret einen unüberdachten Vorbau 1m vor dem Gebäude auf die komplette Gebäudelänge ca. 80 cm über Oberkante Gelände bauen?

Vielen Dank für Infos.

Gruß
--
Blumenschein

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