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Der Gaertner
 
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Der Gaertner: Offline

Ort: Osnabrueck
Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 11.04.2005
Uhrzeit: 21:53
ID: 7959



Freiberufler? #10 (Permalink)
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Hallo Realist,

es sind ja schon einige wichtige Links genannt worden. Nicht ganz neu, aber immer noch brauchbar für Landschaftsarchitekten ist die Broschüre "Orientierung für die Gründung eines Landschaftsarchitekturbüros", die der BDLA 1999 herausgegeben hat.

Noch einige Hinweise zur Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit: Die Frage ist im Steuerrecht (§ 18 EStG) etwas unklar formuliert, weshalb der Bundesfinanzhof (BFH) immer wieder mal angerufen wurde und entscheiden musste. Die folgenden Festlegungen des BFH habe ich in der Literatur gefunden. Gewerblich tätig sind demnach:
- Baubetreuer (Bauberater), die sich lediglich mit der wirtschaftlichen (finanziellen) Betreuung von Bauvorhaben befassen (BFH 29.5.73)
- Beratende Architekten, auch wenn sie an der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen nicht wesentlich beteiligt sind (BFH 14.6.84)
- Beratende Bauingenieure (BFH 20.4.89)
Es kommt also nicht nur auf die "Kopfarbeit" an, sondern eher auf die planend-kreative Arbeit in leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit, um Freiberufler zu werden. Das scheint mir aber doch gegeben.

PS: Oben Gesagtes ist natürlich nicht als juristische oder steuerrechtliche Beratung oder Auskunft zu verstehen. Dazu fehlt mir die Legitimation.
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Wolfgang Ziegler

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