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Blumenschein 30.03.2009 14:13

§48b Satz 1 EStg
 
Hallo,

Was genau soll der §48b Satz 1 EStg bezwecken. Kann ich dadurch für ein bestimmtes Projekt von der UmSt befreit werden?
Grüße aus dem Steuerdschungel,
--
Blumenschein

Kieler 30.03.2009 15:06

AW: §48b Satz 1 EStg
 
das ist das Gesetz zur Eindämmung der Schwarzarbeit.
Der Bauherr (nicht der private, sondern Unternehmer) muss eine
Bauabzugssteuer von 15% auf alle Bauleistungen an das Finanzamt abführen, es
sei denn, dass die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung vorlegen
können. Das können natürlich nur solche, die beim Finanzamt eine solche
beantragt haben. So soll Schwarzarbeit verhindert werden.
Es gibt auch eine Seite im Internet wo man überprüfen kann ob die vorgelegte
Freistellungsbescheinigung echt ist.
Normalerweise fordert man die Freistellungsbescheinigung bei der Ausschreibung
mit an (steht bei mir in den BVB)

PS: mit dem Suchwort: Freistellungsbescheinigung solltest Du eine Menge im Netz
dazu finden

Blumenschein 30.03.2009 15:22

AW: §48b Satz 1 EStg
 
Hallo,
vielen Dank! Du hast Recht.Wiki erklärt recht anschaulich die Thematik!
Gruß
--
Blumenschein


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