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Tobias 28.05.2004 19:31

Zur Info:

2 Absolventen aus meinem Semester sind frisch gebackene Dipl. Ing. Architektur und "müssen" sich nun mit einem Mini-Job zufrieden stellen (400 EUR / Monat) ... reicht gerade für die Miete :(

Sie hatten ausser den Pflichtpraktika allerdings beide auch keine weitere Praxiserfahrung

noone 24.09.2005 03:48

PS der link wurde in einem andderen Thema gepostet, habe mir gerade mal die Post von Florian durchgelesen..... was immer wieder als Milchmädchenrechnung gemacht wird, ist die Abschreiberei: was man beim Abschreiben spart oder gewinnt, ist lediglich der zu versteuernde Satz, das heist kauft man sich einen Computer kann man lediglich den Prozentualen Anteil des Steuersatzes abschreiben, den Rest, also den größten Teil, bezahlt man dann immer noch selbst.......

Florian 24.09.2005 11:54

So ganz Milchmädchen mässig ist das nicht.
Fast jeder hat privat zu Hause einen Rechner, viele ein Auto, Papier und sonstiges Büromaterial, evtl. ein Arbeitszimmer etc.

Als Angestellter kann ich unter umständen auch Teile davon bei der Steuer geltend machen. Als Selbstständiger noch viem mehr. Dazu kommt, dass ich die 16% Vorsteuer, die ich beim Erwerb dieser Materialien geleistet habe, mit der Umsatzsteuer, die ich in meinen gestellten Rechnungen mit Einnehme, verrechnen kann und am Ende gegenüber dem Angestellten 16% weniger für all diese Arbeitsmaterialien gezahlt habe.

Grüsse Florian


P.S.: Vorsteuer = Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer (Volksmund)

Flo 24.09.2005 14:25

Zitat:

Daraus ergibt sich bei 234 Arbeitstagen im Jahr ein
Wie kommen die auf diese Anzahl Tage? Neben Urlaub, Wochenende, Feiertagen und Krankheit muss man schliesslich auch noch die Tage abziehen, an denen man zwar arbeitet aber niemendem dafür eine Rechnung stellen kann (Akquise, Papierkram etc...) und die Tage an denen man keine Aufträge hat (ein Auftrag gerade beendet und der nächste fängt erst in 2 WOchen an). Da willman ja auch was zu beissen haben.

Zitat:

Aber es wird noch besser :D :
Der freie Mitarbeiter ist ja Umsatzsteuer berechtigt (Volksmund: Mehrwertsteuer, und auch bekannt als Vorsteuer), das heißt, er muß auf seine Rechnung 16 % USt. rauf packen.
Diese Geld muß er zwar sofort ans Finanzamt weiterleiten, aber am Ende des Jahres kann er das mit allen seinen berufsbezogenen Ausgaben verrechenen!!!
Sprich, wenn er sich eine Computerausrüstung für 5000 € (Brutto) gekauft hat, kann er sich am Anfang des nächsten Jahres 689,65 € (die darin enthaltenen USt - bzw. MwSt.) zurückholen!
Dann muss er aber erstmal die 5000€ mehr im Jahr verdienen. In der ganzen Rechnung fehlt mir eh das Geld, das der Freiberufler für seine Arbeitsgeräte ausgeben muss + Berufbedinge Versicherungen und vieles weiteres. Es ist ja richtig, dass man sein Arbeitszimmer absetzen kann aber wer kein Arbeitszimmer in der Wohung braucht kann auch eine entsprechend kleinere Wohnung meiten und zahlt dann weniger Miete.

Meine Freundin macht gerade eine Schulung zur Selbstständigkeit und der dortige BWL Dozent kommt eher auf einen Stundensatz ab 60€.

Florian

Florian 25.09.2005 03:05

Ich fürchte ich muß Dir in beiden Fällen zustimmen.
Also sollte man der ganzen Rechnung nochmal ein vier bis fünfstelliges Sümmchen pro Jahr hinzufügen...



Grüsse
Flo

noone 26.09.2005 09:47

das ist genau das auf was ich hinauswollte: um sich das geld von der Umsatzsteuer zurückzuholen bzw den Steuersatz von abzuschreibenden Ausgaben, darf man den größten Teil des Preises nicht aus den Augen lassen, nämlich den den man aus eigener Tasche zahlen muss........

Maks 28.09.2005 12:55

Hi,

jetzt habe ich auch nochmal eine Frage zum Thema Haftung. Prinzipiell ist es ja so, dass es als Absolvent eine gewisse Karenzzeit zum Thema Bauvorlageberechtigung gibt. Diese Bauvorlageberechtigung gilt nur für eine begrenzte Größe des Bauvorhabens. Wenn ich als freier Mitarbeiter ein Projekt bearbeite, das größer ist, als der Geltungsbereich meiner Bauvorlageberechtigung, begebe ich mich doch zum einen in eine gewisse Abhängigkeit von meinem Auftraggeber. Dieser muß seinen Stempel auf den Bauantrag setzen. Zum anderen übernimmt der Auftraggeber damit meines Wissens die Haftung für die erbrachte Leistung. Oder sehe ich da was falsch?

Gruß

max

Flo 28.09.2005 13:51

Zitat:

Originally posted by Maks
Prinzipiell ist es ja so, dass es als Absolvent eine gewisse Karenzzeit zum Thema Bauvorlageberechtigung gibt. Diese Bauvorlageberechtigung gilt nur für eine begrenzte Größe des Bauvorhabens. Wenn ich als freier Mitarbeiter ein Projekt bearbeite, das größer ist, als der Geltungsbereich meiner Bauvorlageberechtigung, begebe ich mich doch zum einen in eine gewisse Abhängigkeit von meinem Auftraggeber. Dieser muß seinen Stempel auf den Bauantrag setzen. Zum anderen übernimmt der Auftraggeber damit meines Wissens die Haftung für die erbrachte Leistung. Oder sehe ich da was falsch?

Klingt logisch aber genau kann das wohl nur ein Anwalt sagen. Im Streitfall wird sowas dann in der Regel eh vor Gericht entschieden.

Tom 28.09.2005 14:20

Ein Waffenschein hat in der Branche sowieso noch nie geschadet ...

Info "Freie Mitarbeit im Architekturbüro":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.04.pdf

Info "Freie Mitarbeit und Haftung":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.02.pdf

noone 22.10.2005 12:42

hab gerade nochmal die Post zum Nord süd gefälle gelesen..... als ich mich mitte diesen Jahres in Vorstellungsgesprächen angeboten habe, kristallisierte sich ein Einsteigergehalt (für Absolventen) von 1800 Euro heraus. Alles in Baden Würtemberg, Region Karlsruhe.

silicium 26.10.2005 20:07

Freier Mitarbeiter Teilzeit
 
Hallo,

auch mir brennt eine Frage unter den Nägeln.
Habe ein Angebot als freier Mitarbeiter für 2-3 Tage die Woche.
Darf oder sollte ich nun meinen Stundenlohn noch höher als normal ansetzen? Ich meine es sollte sich doch auch lohnen oder?
Wieso verdienen Grafiker eigentlich so viel? Ich kenne welche, die bekommen 25 Euro die Stunde. Kann man nicht mit uns vergleichen?
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.

Viele Grüße

S.

Florian 26.10.2005 22:21

Das nennt sich Kapitalismus, freie Marktwirschaft. Die Nachfrage regelt den Markt...
Angebot und Nachfrage.


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