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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 09.03.2006
Uhrzeit: 13:06
ID: 14471 | Social Bookmarks:
Zitat: Originally posted by filo nein, darfst du nicht.
Meines wissens nach, heißt freier Architekt, nur dass der architekt eben nicht angestellt ist, sondern z.B. selbständig ist. | Noch ein Hinweis:
Nicht alle in der Kammer eingetragenen Architekten die selbständig arbeiten (also nicht angestellt) dürfen sich automatisch "Freier Architekt" nennen.
Dieses ist eine Art "erweiterte Berufsbezeichnung", welche Du bei der Kammer entsprechend eintragen lassen musst. |
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