Approbationsverfahren zum Schutze der Berufsbezeichnung Im Zusammenhang mit der Industrialisierung der Bauproduktion und dem damit zunehmenden Maß an Vorgaben in der Ausführung und Gestaltung heutiger Architektur durch die Bauindustrie und Fachplanern, bin ich auf eine Aussage gestoßen, die unserem Berufsstand zu denken geben sollte. Zitat:
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Ist es richtig, daß diese Aussage aus dem Jahr 1976 stammt? Wenn ja, dann muß man sagen, daß er 30 Jahre später umso mehr zutrifft. |
Tja, so ist das nunmal....war ja auch letztens bei der NRW´schen Kammer auf der Startseite zu lesen...wir Absolventen dürfen ja nichtmal unsere Fachrichtung angeben (im Gegensatz zur Bayrischen AK z.B.)...und der Aufruf dies bei Nichtbeachtung konsequent bei der Kammer anzuzeigen folgte gleich hinterher. Ist doch mittlerweile einfach nur lächerlich, oder? Wer die Absolventenfortbildungen schon mitgemacht hat weiß in welcher schönen heilen Welt die "Kämmerer" noch leben....Null Ahnung was draußen abgeht. |
... die Kammer ... |
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