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realist 03.08.2006 17:01

spezielle ausbildung + kündigung
 
hallo,

es geht um folgendes modell:

ein angestellter ingenieur hat eine zusatzausbildung absolviert (vom büro finanziert) die personengebunden ist, d.h. nur er kann / darf (theoretisch) ;) arbeiten die diese zusätzliche ausbildung betreffen ausüben.
das büro nimmt daraufhin einen auftrag an, der nur mit dem spezialwissen dieses mitarbeiters ausgeführt werden kann.

was passiert wenn der mitarbeiter das büro verlässt und das projekt noch nicht abgeschlossen ist?
theoretisch platzt das projekt... (die ausbildung ist personengebunden!)
wenn ja, besteht ein schadenersatzanspruch des büros?
oder ist das unternehmerisches risiko?

bin mal auf eure meinung gespannt...

gruß

realist :)

Samsarah 03.08.2006 17:46

Ich würde sagen, dass hängt von Arbeitsvertrag ab. Wenn der projektbezogen ist, würde ich auch denken, dass das Büro davon ausgehen können muß, dass der Mitarbeiter das Projekt beendet. Unter der Bedingung ist ja die Investition in die Zusatzausbildung dann auch gemacht worden.
Ist der Mitarbeiter aber unbegrenzt angestellt und die Ausbildung ohne konkreten Zusammen zu einem Projekt begonnen worden, gelten m.E. die üblichen Kündigungsfristen und das Risiko liegt beim Arbeitgeber.

Grüße
Samy

P.S. Bin natürlich kein Fachmann. Ist nur so meine Argumentationskette...

realist 03.08.2006 17:53

hallo Samsarah,

hatte noch eine info vergessen:

der ingenieur ist nur befristet eingestellt bis mitte nächsten jahres. diese befristung hat aber nichts mit der fortbildung oder dem projekt zu tun, die befristung stand schon vorher fest (befristetes arbeitsverhältnis).

gruß
realist :)

noone 03.08.2006 20:24

wenn du angestellt bist, dann hast du normalerweise keinerlei Haftung für die geleistete Arbeit, da nicht du als Auftragnehmer auftrittst, sondern dein Arbeitgeber. Wenn du also normal kündigst, dann muß der Arbeitgeber sehen, wie er ersatz findet.

Ich habe bei einem laufenden Projekt einen solchen Fall, ein Bauleiter verließ in der Ausführungsphase eine Firma, die ihn dann ersetzte.

Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag nach, dort steht alles drin. Darüber hinaus kannst du dich im BGB oder Arbeitsrecht firmmachen.

keithian 03.08.2006 21:12

der arbeitgeber kann die fortbildungsbildungskosten anteilig vom ingenieur zurückfordern, sofern der ingenieur von der fortbildung auch in anderen unternehmen profitieren kann. es sei denn der vertrag endet (also mitte nä jahres) oder der arbeitnehmer kann fristlos kündigen (durch nichtzahlung von löhnen).

aber in wie weit ein schadensersatzanspruch besteht für ein geplatztes projekt, kann ich nicht sagen. wenn er ordentlich kündig innerhalb des arbeitsvertrages, würde ich es eher dem unternehmerischen risikos zuschreiben.

das hier ist meine meinung, ich habe prinzipiell keine ahnung von garnichts.
für sowas einen anwalt des arbeitsrecht aufsuchen.

noone 03.08.2006 21:57

als Angestellter hat man normal keine Haftung, verbockt man etwas, wird man gekündigt. Aber wie schon richtig gesagt wurde, hier sind keine Anwälte unterwegs, und wenns um viel Geld geht, würde ich mich lieber mal schlaumachen......

Tobias 04.08.2006 00:20

Ich würde hier nicht spekulieren!!! In dieser Frage sollte ER sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht wenden.

realist 04.08.2006 10:51

hallo @ all,

danke für eure antworten! :)

wie ihr schon sagtet, ein heikles thema! :(

aber auch ein interessantes, weil dies immer mal wieder vorkommen wird ->
man bildet sich fort oder wird zu einer fortbildung geschickt, das unternehmen profitiert davon und später verlässt man das unternehmen wieder...
warum auch immer! :D

die geschichte geht noch weiter, da das projekt auch noch vom land gefördert wird... uihuih.

@keithian:
du schreibst das der ag die fortbildungskosten anteilig zurückfordern kann, sofern der ingenieur von der fortbildung auch in anderen unternehmen profitieren kann. kannst du das belegen oder gilt der vorletzte satz? :D ;)

nun denn, werde mich mal weiter im netz umsehen.

kennt jemand ein gutes rechtsforum?

nochmal danke an alle für eure antworten!

gruß

realist :)

Samsarah 04.08.2006 10:56

Wäre noch interessant zu hören, wie der Fall ausgegangen ist, wenn es soweit ist ;).

Viel Erfolg und Gruß aus Berlin
Samy

realist 04.08.2006 10:57

werde mal bescheid geben.

gruß

realist :)

FoVe 11.08.2006 23:02

anteile zurückfordern?
 
@keithian - ich denke nicht, das der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten zurück fordern kann.
Der Weitergebildete ( Realist? ) müßte IMHO einen entsprechenden Vetrag abgeschlossen haben, welcher besagen müßte, dass er/sie entsprechende Zusatzleistungen ( Weiterbildung in Form von geldwerten Zuwendungen ) als Gratifikation für die Arbeit an diesem Objekt erhalten würde.

Schickt eine Firma einen Mitarbeiter auf eine Weiterbildungsmaßnahme, so ist es ihr Risiko, ob der Mitarbeiter auch der Firma lange genug erhalten bleibt, um von dessen Weiterbildungsmaßnahmen zu profitieren.
Die Firma hat ja die Möglichkeit, durch entsprechende Verträge, den Mitarbeiter an die Firma zu binden ( Kündigungsfristen, Ablöse etc. )
Gibt es solche (Zusatz-)Arbeitsverträge nicht, kann die Firma auch keinen Schadensersatz geltend machen.

Würde eine Firma einen Mitarbeiter an ein spezielles CAD-Program "setzen" und ihn dafür ausbilden lassen, so könnte sie auch nicht verlangen, das der Mitarbeiter diese Ausbildungskosten zurück zahlt, wenn er irgendwann kündigt.

Gruß

Martin


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