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Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.01.2007
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lola: Offline
Ort: Hamburg ![]() Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 19:57 ID: 20708 | Social Bookmarks: Als Architektin... sorry, ich dachte das wäre aus dem Text zu erkennen. Ich habe auch schon eine ganze Menge dazu gelesen, so dass ich zu dem Schluss kam, dass meine Mitarbeit mit Sicherheit als Scheinselbstständigkeit gelten würde. Was ich halt nicht weiß, ist, ob es für die Sozialabgaben auch Geringfügigkeitsgrenzen gibt bzw. ob es einen Unterschied macht, dass ich ohnehin eine Festanstellung habe, bei der ich Sozialabgaben zahle. Was Steuern angeht, werde ich unter jeglichen Grenzen bleiben. Nur die BfA macht mir da Sorgen... |
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