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grege78 24.10.2007 16:12

Selbständigkeit!
 
Hallo miteinander,
bin neu hier Forum und hab über das Thema Selbstständigkeit bzw. freier Mitarbeiter schon einiges hier gelesen.

Ich bräuchte ein paar Tips von Euch!

Folgender Sachverhalt:
Ich bin im Moment angestellter Architekt, verdiene 2.400€ brutto.
Bekam gestern ein Angebot als freier Mitarbeiter bei einem anderen Architekturbüro.
Meine Aufgabe wär es einen Industriekonzern zu betreuen, d.h. Gebäudekoordination, betriebl. Umbaumasnahmen, etc.

Was für einen Stundenlohn müsste ich ansetzen, dass ich keinesfalls unter meinen bisherigen Lohn fallen würde?
Inklusive eigenes Büro, Privatwagen, Haftpflicht, usw.

Hoffe Ihr könnt mir helfen ob es ratsam wär diesen Schritt zu tun.

Florian 24.10.2007 16:43

Hier ist eine ganz gute Kostenrechnung: http://www.tektorum.de/showthread.ph...t=MLP#post1404

Alle weiteren Ausgaben, die Du für Hardware, Software, Büromaterial haben wirst ist wohl sehr abhängig von der genauen Tätigkeit.

Wie sieht das mit der Scheinselbstständigkeit aus?

grege78 24.10.2007 16:57

Zitat:

Originally posted by Florian
Hier ist eine ganz gute Kostenrechnung: http://www.tektorum.de/showthread.ph...t=MLP#post1404
Wie sieht das mit der Scheinselbstständigkeit aus?

Hab nicht nur diesen Auftraggeber.
Ich melde mich als freier Architekt.

grege78 06.12.2007 10:58

Gehalt
 
Nach vieler Recherche und noch mehr durcheinander hab ich jetzt mal so gut wie alle Daten zusammen. Diese Rechnung soll zur Hilfe für alle, die sich Selbstständig machen wollen oder als freier Mitarbeiter tätig, gedacht sein.

Ausgangsdaten: ledig, ohne Kinder, jung und voller Arbeitsdrang
:D
Gehalt: 20,00 € (niedrig aber denoch aktuell, ohne Umsatzsteuer 19%)
Arbeitszeit: Jahresdurchschnitt 38 h/Woche
(In der Arbeitszeit ist bereits Urlaub, Krankheit inbegriffen, deshalb dieser durchschnittswert)

20 € x 38 h/Woche = 760 €/Woche
760 €/Woche x 4 Wochen = 3.040 €/Monat
3.040 €/Monat x 12 Monate = 36.480 €/Jahr

Diese 36.480 € sind jetzt zu versteuern
(nach Splittingtabelle)

36.480,00 €
- 8.957,84 € Lohnsteuer
- 492,68 € Solizuschlag (5,5% der Lohnst.)
- 716,63 € Kirchensteuer (8% der Lohnst.)
- 3.283,20 € Rente (9%) normal 18%, 5 J. kann 9% beantragt werden
- 2.400,00 € Krankenversicherung (ca. 200 €/Monat)
- 480,00 € Arbeitslosenversicherung (ca. 40 €/Monat)
- 620,16 € Pflegeversicherung (1,7%)
- 380,00 € Kammermitglied

19.149,49 € Nettojahresgehalt

(darin sind keine Versicherungen, z.B. Berufshaftpflicht usw. enthalten.)

Natürlich wurden jetzt auch keine "absetzbaren Beträge" miteingerechnet, z.B. Büro, Material, usw.

Hoff die Rechnung liegt nicht all zu sehr daneben.

Freu mich über jedes Feedback!!!

Flo 06.12.2007 12:21

Re: Gehalt
 
ich würde mich nicht selbstständig machen, wenn ich dann nur so viel verdiene wie als Angestellter.

Zitat:

Originally posted by grege78
Ausgangsdaten: ledig, ohne Kinder, jung und voller Arbeitsdrang
:D
Gehalt: 20,00 € (niedrig aber denoch aktuell, ohne Umsatzsteuer 19%)
Arbeitszeit: Jahresdurchschnitt 38 h/Woche
(In der Arbeitszeit ist bereits Urlaub, Krankheit inbegriffen, deshalb dieser durchschnittswert)
Hast Du auch Zeit für Papierkram, Fortbildung, Akquise, nicht verkaufbare Tage bzw. Stunden eingerechnet? Kannst Du diese zeit tatsächlich jemanden in Rechnung stellen?

Zitat:

20 € x 38 h/Woche = 760 €/Woche
760 €/Woche x 4 Wochen = 3.040 €/Monat
3.040 €/Monat x 12 Monate = 36.480 €/Jahr

Diese 36.480 € sind jetzt zu versteuern
(nach Splittingtabelle)

36.480,00 €
- 8.957,84 € Lohnsteuer
- 492,68 € Solizuschlag (5,5% der Lohnst.)
- 716,63 € Kirchensteuer (8% der Lohnst.)
- 3.283,20 € Rente (9%) normal 18%, 5 J. kann 9% beantragt werden
- 2.400,00 € Krankenversicherung (ca. 200 €/Monat)
- 480,00 € Arbeitslosenversicherung (ca. 40 €/Monat)
- 620,16 € Pflegeversicherung (1,7%)
- 380,00 € Kammermitglied
Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger?
Solltest Du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig sein, musst Du in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Solltest Du das nicht tun und die bekommen das irgendwan raus, zahlst Du das rückwirkend.

Zitat:

19.149,49 € Nettojahresgehalt
Als Selbstständiger sollte auf das Gehalt immer Wagnis und Gewinn drauf geschlagen werden. Du hast ein höheres Risiko als ein angestellter und das muss sich finanziell auswirken.

Zitat:

(darin sind keine Versicherungen, z.B. Berufshaftpflicht usw. enthalten.)

Natürlich wurden jetzt auch keine "absetzbaren Beträge" miteingerechnet, z.B. Büro, Material, usw.
Na dann fang mal an die jährlichen Kosten dafür zu kalkulieren:
- Büroausstattung
- Hard- und Software
- Telekommunikation
- Wartung
- Versicherungen (neben der Berufshaftpflicht sind ja vielleicht auch noch eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll)

Grüße, Florian

Florian 06.12.2007 12:25

Auf den ersten Blick scheint die Rechnung ganz i.O. zu sein. Die Zahlen liegen recht dicht an meiner Rechnung.

Wo ich differenzieren würde ist bei der Vereinheitlichung freier Mitarbeiter und Selbstständiger.

Bei der freien Mitarbeit benötigt man als Architekt meistens keine eigenen Arbeitsmaterialien (Rechner, Software, Drucker...) sondern bekommt die gestellt. Als Selbstständiger muss man die Büromaterial und Mietkosten mit einkalkulieren.

Eigentlich ist ein freier Mitarbeiter auch irgendwie selbstständig und muss dieses ja auch ggf. nachweisen, nur ist bei einem freien Mitarbeiter eben der nicht angestellte Mitarbeiter im Büro gemeint.
Beim Selbstständigen ist i.d.R. derjenige gemeint, der Auftragsarbeiten im eigenen Büro ausführt.

20€ sind auch bitte unbedingt Netto zu werten. D.h. ggf. kommt noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. (Hier also nicht Lohn-NETTO sondern Gewerbliches-NETTO).

grege78 06.12.2007 12:36

Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by Flo
ich würde mich nicht selbstständig machen, wenn ich dann nur so viel verdiene wie als Angestellter.
Die 20,00 € waren nur ein Beispielwert!

Zitat:

Hast Du auch Zeit für Papierkram, Fortbildung, Akquise, nicht verkaufbare Tage bzw. Stunden eingerechnet? Kannst Du diese zeit tatsächlich jemanden in Rechnung stellen?
Deshalb nur 38 h/Woche
Zitat:

Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger?
Solltest Du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig sein, musst Du in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Solltest Du das nicht tun und die bekommen das irgendwan raus, zahlst Du das rückwirkend.
es gibt von der agentur für arbeit eine arbeitslosenversicherung für selbstständige!
Zitat:

Als Selbstständiger sollte auf das Gehalt immer Wagnis und Gewinn drauf geschlagen werden. Du hast ein höheres Risiko als ein angestellter und das muss sich finanziell auswirken.


Na dann fang mal an die jährlichen Kosten dafür zu kalkulieren:
- Büroausstattung
- Hard- und Software
- Telekommunikation
- Wartung
- Versicherungen (neben der Berufshaftpflicht sind ja vielleicht auch noch eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll)

Grüße, Florian

grege78 06.12.2007 12:40

Mein neues Gehalt liegt bei 35,00 € (ohne 19%). Dann rechnet es sich auf jeden Fall!

Flo 06.12.2007 12:49

Wenn Du Dir wirklich sicher bist, dass Du 38h die Woche abrechnen kannst, dürfte das reichen. Bei einer 38h Woche (im Schnitt) + Urlaub + Krankheit + Papierkram + Fortbildung etc... bedeutet das wahrscheinlich viele durchgearbeitete Wochenenden und auch in der Woche lange Tage. Solltest Du für mehrere Auftraggeber arbeiten und nicht hauptsächlich für einen, der Dir diese Stundenzahl garantiert, benötigst Du deutlich mehr zeit für Akquise. Dann sind so was wie 180 verkaufbare Tage im Jahr realistisch.

Florian

grege78 06.12.2007 12:55

Ich hab einen Auftraggeber der mir 40h/Woche garantiert und dazu noch jede Menge "kleinere Bauvorhaben".

Die sind auch notwendig, dass ich nicht in die Scheinselbstständigkeit bin.

Wie erwähnt, die 20,00€ waren rein fiktiv um einen Rechenweg mit Anhaltswerten aufzuzeigen. Hab jetzt schon so viel über das Thema gelesen und es kam immer ein bißchen dazu. Sollte eine Hilfe sein für diejenigen, die mit dem Gedanken der freien Mitarbeit spielen.

Florian 06.12.2007 12:59

Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by grege78

Deshalb nur 38 h/Woche

Na wenn man sauber rechnet, reicht das dann aber nicht aus.

Mit Urlaub den jeder mal brauch bleiben von 52 Wochen im Jahr vielleicht 47 übrig. Dann sagen wir mal 1 Woche Krankheit im Jahr, bleiben 46 Wochen. Feiertage rechne ich nicht raus.

46 Wochen x 40 Std/Woche = 1840 Stunden Regelarbeitszeit im Jahr. Das macht also durchschnittlich 35 Stunden pro Woche.

Man sollte auch nicht vergessen, dass man gerade als Selbstständiger nicht jede Stunde anrechnen kann, selbst wenn sie unmittelbar mit der arbeit zu tun hat.

Und wie Flo auch sagte, darf man Aquise und die sonstigen Büroarbeiten bei der Berechnung des nötigen Einkommens nicht vergessen.

Für jemanden der 1-2 Jahre mal als freier arbeitet spielt das ehr keine Rolle.

grege78 06.12.2007 13:03

Re: Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by Florian
Na wenn man sauber rechnet, reicht das dann aber nicht aus.

Mit Urlaub den jeder mal brauch bleiben von 52 Wochen im Jahr vielleicht 47 übrig. Dann sagen wir mal 1 Woche Krankheit im Jahr, bleiben 46 Wochen. Feiertage rechne ich nicht raus.

Wie viel Urlaub hast du im Jahr? 5 Wochen???
Hatte soviel die letzten 3 Jahre!

Klar ist es ein steiniger Weg aber er rentiert sich!
Wenn ich als Angestellter meinen Lohn am Jahresende vergleich mit dem was ich jetzt hab, entschädigt das für vieles!

Florian 06.12.2007 13:59

Re: Re: Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by grege78
Wie viel Urlaub hast du im Jahr? 5 Wochen???
Hatte soviel die letzten 3 Jahre!

Klar ist es ein steiniger Weg aber er rentiert sich!
Wenn ich als Angestellter meinen Lohn am Jahresende vergleich mit dem was ich jetzt hab, entschädigt das für vieles!

Bei so einer Rechnung darf man nicht rechnen, was man letzten Endes hat. Ich hatte in den vergangenen 2 Jahren 2 Wochen Urlaub... (und werde alles daran setzen in Zukunft mehr Urlaub machen zu können)

Wenn man aber rechnet, was man einnhemen müsste, würde ich als Grundlage einen normalen Arbeitnehmer nehmen. Der bekommt als Berufseinsteiger ca. 25 oder 27 Tage Urlaub im Jahr. Das sind über 5 Wochen.

grege78 06.12.2007 14:04

Stimmt, wenn ich es wie bisher mit einem Angestellten vergleiche.
(was ich ja auch getan hab)

Da muss ich Dir Recht geben!

Aber es liegt ja auch in meiner Hand wieviel Stunden ich arbeite.
Als Angestellter war bei mir bisher eine 40 h/Woche + 2 h Geschäftsinteresse bei gleichbleibendem Gehalt.
Als freier Mitarbeiter bekomm ich jede Stunde voll bezahlt!

Dann sind es halt mal 60 h/Woche (was auch öfters mal vorkommt) und dann nur mal 30 h/Woche.

Florian 06.12.2007 14:42

Zitat:

Originally posted by grege78
Dann sind es halt mal 60 h/Woche (was auch öfters mal vorkommt)...
Genau darum geht es ja auch. Die 60 Stunden kannst Du meistens nicht auf Dauer abrechnen. Wenn Du dem Auftraggeber mehrfach eine Rechnung mit 260 Stunden im Monat vorlegst, wird irgendwann ggf. Deine Effektivität in Frage gestellt.

Wenn jemand mir eine Rechnung über 5200 EUR auf Grund von 260 Stunden arbeit überreicht (also mit einem Stundenlohn von 20 EUR) und ein anderer bei gleicher Leistung eine Rechnung über 5200 EUR auf Grund von 170 Stunden Arbeit (30,58 EUR / Stunde), hätte ich bei zweitem nicht das Gefühl beschissen zu werden.

Zweiterer hat viel verlangt, scheint aber effektiv zu arbeiten.
Ersterer hat wenig verlangt und schmeißt meine Kalkulation übern Haufen, weil er ineffektiv ist.

grege78 06.12.2007 14:53

Das kommt auf die Kalkulation an!
Kann jetzt nur von mir sprechen, aber bei mir ist es so, ich werde meist auf Grundlage der Kalkulation bezahlt.
Sprich, ich bekomm einen Auftrag X über einen bestimmten Betrag. Dieser Betrag wurde vom Auftraggeber festgesetzt, kalkuliert. Wenn ich für den Auftrag weniger Zeit brauch ist der Auftraggeber zufrieden, wenn ich mehr Zeit brauch hab ich das Risiko.
Da die Aufträge aber Auftragnehmer freundlich kalkuliert sind, hab ich meist kein Problem die Zeiten zu halten.

Meistens sind es auch 2-3 Aufträge gleichzeitig, kommt auf den Umfang des Projekts an.

Was ganz wichtig für mich ist, dass auf jeden Fall meine 40h/Woche gesichert sind.

smurf 10.12.2007 22:42

Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by Flo
Solltest Du hauptsächlich für einen einzigen Auftraggeber tätig sein, musst Du in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Solltest Du das nicht tun und die bekommen das irgendwan raus, zahlst Du das rückwirkend.
nope! eine freiberufliche tätigkeit unterliegt diesem reglement nicht, oder nur eingeschränkt.
man kann also als dipl.-ing architektur durchaus ausschließlich für einen AG tätig sein, ohne der scheinselbständigkeit bezichtigt zu werden.
so lange explizite honorarrechnungen vorliegen und keine regelmäßige summe pauschalisiert überwiesen wird, sollte es da keinerlei probleme geben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Flo 11.12.2007 20:04

Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by smurf
[B]nope! eine freiberufliche tätigkeit unterliegt diesem reglement nicht, oder nur eingeschränkt.
man kann also als dipl.-ing architektur durchaus ausschließlich für einen AG tätig sein, ohne der scheinselbständigkeit bezichtigt zu werden.
Von Scheinselbstständig schreibe ich ja auch nichts.

Tobias 11.12.2007 22:54

Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by grege78

- 2.400,00 € Krankenversicherung (ca. 200 €/Monat)
- 480,00 € Arbeitslosenversicherung (ca. 40 €/Monat)
[...]

Hoff die Rechnung liegt nicht all zu sehr daneben.

Freu mich über jedes Feedback!!! [/B]
Wenn man freiwillig gesetzliche Krankenversichert ist, kostet das in. 300 € im Monat. Arbeitslosenversicherung fällt weg, man sollte aber schnellstmöglich ein dreifaches Monatsnetto sich für alle Fälle als Puffer auf ein tagesgeldkonto legen.
Rente ist mehr als in deiner Rechnung angegeben, wenn du richtig rechnen willst. Man muss die ganzen 19,9% einzahlen, damit man das mit einem Angestelltenverhältnis vergleichen möchte.

20€/Std. macht ein je nach Betriebsausgaben ein Monatsnetto von ca. 1.800 € aus, wenn man alle Steuerlücken ausnutzt.

smurf 12.12.2007 02:40

Re: Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by Flo
Von Scheinselbstständig schreibe ich ja auch nichts.
das tust du schon, wenn du von nachträglich zu zahlenden beiträgen für zb rentenversicherung sprichst. dies nämlich ist ja verknüpft mit s.g. scheinselbstständigkeit.

aber wie dem auch sei, es bleibt: wenn du freiberuflich tätig bist - egal für wen, wo oder wie, dann bist du nicht renten- oder sozialversicherungspflichtig.

Flo 12.12.2007 08:10

Re: Re: Re: Re: Re: Gehalt
 
Zitat:

Originally posted by smurf
das tust du schon, wenn du von nachträglich zu zahlenden beiträgen für zb rentenversicherung sprichst. dies nämlich ist ja verknüpft mit s.g. scheinselbstständigkeit.

aber wie dem auch sei, es bleibt: wenn du freiberuflich tätig bist - egal für wen, wo oder wie, dann bist du nicht renten- oder sozialversicherungspflichtig.

Das ist falsch. Wer als selbstständiger größtenteils für einen Auftraggeber arbeitet ist nicht automatisch scheinselbstständig aber pflichtversichert bei der BfA und dies auch rückwirkend.

Florian

Blumenschein 13.12.2007 18:57

ich glaube, dass sind so die Klassiker Fragen im Meer der Freiberufler. Laut meinen Infos ist man als Freiberufler von der gestzlichen Rentenversicherung befreit! Man kann sich somit also um seine eigene Rente kümmern. (Was sicherlich effektiver ist als die gesetzliche).
Hat vielleicht jemand Gesetzestexte vorliegen; ansonsten tauscht man recht schnelle nur Meinungen und nicht Fakten aus.
Freue mich über Feedback,
Gruß
--
Blume

Flo 13.12.2007 22:44

Zitat:

Originally posted by Blumenschein
ich glaube, dass sind so die Klassiker Fragen im Meer der Freiberufler. Laut meinen Infos ist man als Freiberufler von der gestzlichen Rentenversicherung befreit!
Laut BfA nicht in jedem Fall! Nachzulesen im 6. Buch des Sozialgesetzbuches. Oder im entsprechende Formular der BfA.

Florian

Tobias 20.12.2007 07:54

AW: Selbständigkeit!
 
Hallo zusammen,

um das mal zu klären. Als Freiberufler in unserer Branche (Bauingeneniuer, Architekt, Dipl.-Ing., Innenarchitekt etc.) kann man sich generell erstmal von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, da diese Berufgruppe zu den sog. Katalogberufen gehört. Liegt diese Befreiung vor, hat man theoretisch nie mehr in seinem Leben etwas mit der Rentenversicherung Bund zu tun!
Solange man im Falle eines Absolventen des FB Architektur noch nicht als Architekt in die Architektenliste eingetragen ist, kann man sich entweder freiwillig beim Versorgungswerk der AK versichern lassen oder gar nicht für die rente vorsorgen. Als eingeschriebener Architekt ist man verpflichtet, dem jeweiligen Versorgungswerk beizutreten. Die Beitragsregelungen kann man auf den jeweiligen Webseiten finden.

Und nochmals zu der sog. Scheinselbständigkeit. Die gibt es eigentlich nicht mehr! Ich habe mich in einem pers. Gespräch mal beim Versorgungswerk der AKNW erkundigt. Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Darüber hinaus zählt man schon unter folgenden Gesichtpunkten als voll selbständig:
- mind. 2 Auftraggeber (egal, wieviel man bei dem zweiten AG verdient)
- Auftreten als Selbständiger mittels eigenem Briefpapier, Visitenkarten, Homepage etc.
- wenn man sich in gewisser Weise auch um weitere Aufträge kümmert

Den 2. AG bekommt man ja auch recht schnell, wenn man mal eben für ein Familienmitglied oder Freunde eine neue Raumgestaltung für die Wohnung plant ;)

So läuft das und bei mir schon seit 2 Jahren ohne Probleme!

Flo 20.12.2007 09:13

AW: Selbständigkeit!
 
Noch mal: ich rede nicht von einer pflichtversicherung bei der BfA für Scheinselbstständige sondern für Selbstständige.

Zitat:

9.4.1.1. Pflichtversicherung für Selbstständige

Neben allen Angestellten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung auch pflichtversichertAlle drei Gruppen müssen sich auf jeden Fall selbst bei der Deutschen Rentenversicherung - Bund (DRV, früher BfA) melden, und zwar binnen drei Monaten nach Aufnahme der betreffenden Tätigkeit – auch wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen.
Als beitragspflichtige Einnahmen wird in diesen Fällen generell ein Monatseinkommen in Höhe der Bezugsgröße – das sind derzeit <!-- aktu -->2.450 / 2.100 € – zu Grunde gelegt. Beim Beitragssatz von <!-- aktu -->19,9 Prozent ergibt sich daraus ein Monatsbeitrag von <!-- aktu -->487,55 / 417,90 €. Für Berufsanfängerinnen sind die beitragspflichtigen Einnahmen und damit der Beitrag in den ersten drei Jahren der selbstständigen Tätigkeit auf die Hälfte reduziert. Diesen Beitrag muss die Selbstständige in voller Höhe selbst bezahlen.
Wer ein niedrigeres Einkommen hat oder sich höher versichern möchte, kann auf Antrag aber auch Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen bezahlen. Dabei gelten die üblichen Grenzen: Wer weniger als 400 € im Monat verdient, fliegt aus der Versicherungspflicht heraus; der Höchstbeitrag bemisst sich an einem Monatseinkommen von<!-- aktu -->5.250 / 4.550 €.
Zum Nachweis des tatsächlichen Einkommens verlangt die DRV den letzten Steuerbescheid und schlägt darauf die seither erfolgten durchschnittlichen Lohnerhöhungen auf. Von<!-- aktu --> 2004 bis 2006 rechnet sie zum Beispiel vorläufig mit 0,84 Prozent, so dass, wer im Jahr 2006 den Steuerbescheid für 2004 mit 2.000 € Monatseinkünften vorlegte, seinen Beitrag für ein "tatsächliches" Einkommen von 2.017 € zahlen musste.
Link: http://www.ratgeber-e-lancer.de/090401.html


Zitat:

2.1.4.3. Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Der Begriff der "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen", der in der ersten Fassung des Gesetzes gegen die Scheinselbstständigkeit unter E-Lancern für besondere Empörung gesorgt hatte, wurde zwar in der zweiten Fassung des Gesetzes ersatzlos gestrichen – der Tatbestand aber ist geblieben:
Wer nach der Scheinselbstständigkeitsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zwar als selbstständig akzeptiert ist, aber
  • auf Dauer und im Wesentlichen (in der Regel zu mehr als 5/6) nur für einen Auftraggeber tätig ist und
  • keine Arbeitnehmer (auch keine Familienangehörigen) mit mehr als 400 € im Monat beschäftigt,
ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge muss er ebenfalls in voller Höhe selbst aufbringen. Diese Versicherungspflicht gilt nicht für selbstständige Künstler und Publizistinnen, da diese bereits über die KSK rentenversichert sind. Sie gilt jedoch auch für nebenberuflich Selbstständige, die in ihrem Hauptberuf als Angestellte bereits versicherungspflichtig sind – sofern ihre Einkünfte aus der selbstständigen Nebentätigkeit 400 € im Monat überschreiten. Ob diese besonders weltfremde Regel – auf wieviele Kunden soll man denn 401 € Honorar aufteilen?? – der gerichtlichen Überprüfung standhält, sollte einen Versuch wert sein.
Von dieser Versicherungspflicht gibt es einige Befreiungsmöglichkeiten, die im Kapitel "Rentenversicherung" genannt werden.
Link: http://www.ratgeber-e-lancer.de/020104.html#02010403

Zitat:

9.4.1.2. Befreiungsmöglichkeiten

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige können sich von dieser Versicherungspflicht in folgenden Fällen befreien lassen:
  • Existenzgründer können sich für die ersten drei Jahre der selbstständigen Tätigkeit befreien lassen. Danach sollten sie so viele Kunden haben, dass sie nicht mehr arbeitnehmerähnlich und damit auch nicht mehr versicherungspflichtig sind.
  • Wer erst mit 58 Jahren nach dieser Bestimmung versicherungspflichtig wird, kann sich dauerhaft befreien lassen.
  • Wer schon Ende 1998 selbstständig (und nicht versicherungspflichtig war) und irgendwann so viele Kunden verliert, dass er die Definition des "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen" erfüllt, kann innerhalb eines Jahres nach diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Voraussetzung ist aber, dass er entweder vor dem 2.1.1949 geboren ist oder eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, zu der er mindestens so viele Beiträge zahlt, wie zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig wären. Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung oder Immobilienvermögen, das eine vergleichbare Absicherung gewährleistet, werden ebenfalls akzeptiert.
Eine Befreiung für selbstständige Lehrkräfte und für "Ich-AGs", die Existenzgründungszuschuss beziehen, ist nicht möglich.
Und wer sich nun wütend durch dieses Regelchaos gelesen hat, sollte sich trotzdem mit einem Rentenexperten beraten, bevor er einen Befreiungsantrag stellt. Zumindest wenn er vorher als Angestellter schon rentenversichert war – dann könnten ihm mit der Befreiung nämlich Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente oder auf Hinterbliebenenversorgung verloren gehen.
Link: http://www.ratgeber-e-lancer.de/090401.html#09040102

Dazu auch noch interessant ist dieser Artikel:
http://www.zeit.de/2004/07/Titel_2fMartenstein_07

So was ähnliches ist mir auch passiert.

Grüße, Florian


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