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tini76 13.12.2007 10:42

Ausschluss vom Seminar ---WICHTIG
 
Hallo,

ich hab' mal eine Frage. Ich besuche nun seit Beginn des Semesters ein Seminar was mit 6 Credit Points (Architektur-Master) angesetzt ist. Nun soll ich vom Seminar ausgeschlossen werden, weil ich mit heute zwei Veranstaltungen nicht besucht habe. Da ich zur Zeit krank bin, und auch wirklich nicht vor die Tür kann (Magen-Darm-Grippe), habe ich mich bei der Seminarleiterin per email entschuldigt und abgemeldet. Ich habe auch geschrieben, dass ich krank geschrieben bin usw. Trotz meiner Krankheit, Krankschreibung antwortete sie, dass ich bei heutigem Nichterscheinen eben vom Seminar ausgeschlossen werde. Ich bin ehrlich gesagt richtig sprachlos. Sowas habe ich in meiner ganzen Studienzeit und auch bei Freunden/Mitstudenten noch nie erlebt.

Nun meine Frage: Kann sie das einfach so bestimmen? Kennt sich da jemand von euch aus? Oder an wen muss ich mich wenden?
Das kann doch wohl echt nicht sein...

Mir hat das Seminar bisher wirklich Spaß gemacht, aber ich bin gerade echt entsetzt. Zumal ich dann meine Master-Thesis nächstes Semester nicht machen kann weil mir die Punkte fehlen.

Vielen Dank im Voraus...

SoNici 13.12.2007 15:39

Hm, zuerst fällt mir ein, wirf mal nen Blick in die Prüfungsordnung.


Wenn zwei Mal fehlen zum Ausschluss führt, wegen Teilnahmepflicht, solltest Du im Krankheitsfall ein Attest vom Arzt vorlegen.

Ich kenn ähnliches von studienbegleitenden Prüfungen/Zwischenpräsentationen. Die dortige Teilnahme ist Pflicht, um am Ende ne Note zu kriegen. Wer fehlt, braucht ein Attest.

Letzten Endes kannst Du selbst ja viel schreiben/erzählen, wenn's um Prüfungszeug geht, brauchst Du immer was vom Arzt. Auch, wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du ein Attest brauchst - damit bist Du immer auf der sicheren Seite.


Aber um Klarheit zu kriegen, wie gesagt --> Prüfungsordnung. Alternativ kannst Du viell. bei der Fachschaft oder im Dekanat fragen.
Falls die Seminarleiterin noch Probleme macht, würd ich nen Besuch beim Studiendekan empfehlen.

Florian 13.12.2007 16:13

Ich bin mir relativ sicher, dass man wegen zweimaligem Fehlen nicht einfach so von einem normalen Seminar ausgeschlossen werden kann. Ich kenne die übliche Regelung von drei Abwesenheiten, wobei das mit einer Krankschreibung vielleicht auch noch außer Kraft gesetzt werden kann.
Bei einer richtigen Grippe liegt man schnell mal zwei Wochen flach - dass kann dann wohl kaum zum Ausschluss führen.

Natürlich kann eine Krankschreibung ab einer gewissen Fehlzeit auch nicht mehr helfen, da man irgendwann einfach zu wenig Teilgenommen und gelernt hat, als dass es dafür noch einen Schein geben könnte.

Bei Wochenendseminaren sieht das mit Sicherheit auch anders aus. Dort gibt es dann meist nur 2 bis 3 Blockveranstaltungen. Da hat man schnell die Hälfte des Seminars verpasst bei zwei Fehltage.


Ich würde die Assistentin einfach anrufen und das telefonisch klären. Damit bekundest du ggf. schon genug Interesse.

flash 13.12.2007 18:10

... bei uns ist die regel 80% der veranstaltungen anwesend zu sein
ich würde dir auch raten zunächst einmal mit der seminarleiterin persönlich zu sprechen und ihr deinen krankenschein zu geben ... wenn das nicht hilft kannst du dich ja an höher instanzen wenden

tini76 13.12.2007 20:28

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
In der Prüfungsordnung hab' ich diesbezüglich nichts gefunden.
Ich habe natürlich ein Attest. War heute noch ein weiteres mal beim Arzt, der mich sogar darauf hingewiesen hat, dass ich ansteckend bin.
Dann werde ich nächste Woche mal mit der guten Frau sprechen...

Gruß

Francis 13.12.2007 21:28

Hmm, normalerweise sollte Attest wirklich reichen.

Aber, es kann ja sein, dass es ein spezielles Seminar ist, wo man eben nicht mehr wirklich was machen kann, wenn man 2x nicht da war. Z.B. hatten wir (allerdings früher in Bauingenieurwesen) ein Seminar zu Vermessung, und da gabs 2 oder 3 Termine, wo draussen aufgemessen wurde. Naja, wenn man die alle nicht wahrgenommen hat, war man auch quasi aus dem Seimnar ausgeschlossen, denn die musste man ja machen und die kann man eben auch nicht mal eben einfach nachholen. Da war dann die Lösung so: im nächsten Semester hätte man an den Aussen-Terminen teilnehmen können bräuchte aber nicht mehr zur Vorlesung zu kommen, denn die hatte man ja schon gehört.

Wenns so ein spezieller Fall ist, nützt auch das Attest nichts.

Aber wie du schon richtig erkannt hast, du musst das mit der Leiterin persönlich klären ;-)


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