tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Beruf & Karriere (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/)
-   -   Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/4307-befreiung-rentenversicherungspflicht.html)

timovic 06.05.2008 16:31

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Hm...mein Ziel ist es, nur ins V-Werk einzuzahlen. In die normale RV hab ich vor zig Jahren mal was eingezahlt...aber nur sehr wenig.

Zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung ans V-Werk und noch mehr zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung an die BfA. :D


Oder anders: meine Situation ist recht exakt so wie deine :) .

sanne 06.05.2008 18:02

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
vor zig jahren? hm...

nachzahlung ans versorgungswerk geht nicht, außer rückwirkend 3 monate nach beginn deiner praktischen tätigkeit. d.h. wenn du am 1.01.07 z.b. angefangen hast nach dem studium zu arbeiten, kannst du als fleißiger ansparer 3 monatsbeiträge freiwillig nachzahlen. falls du aber z.b. 1980 deinen abschluss gemacht hättest kannst und v.a. musst du nichts rückwirkend einzahlen!

beim v- werk ist es ja so: je früher du einzahlst, dest besser die verzinsung deiner beiträge, desto mehr kohle im alter! steht aber alles auch in der satzung, die deinem antrag auf eintritt ins v-werk eigentlich beiliegen müsste.

bfa: von denen können beiträge bis 5 jahre rückwirkend eingefordert werden, wenn du also als "arbeitnehmerähnl. selbstständiger" giltst und schon 10 jahre arbeitest und du noch nichts dort einbezahlt hast, dann können beiträge für 5 jahre rückgefordert werden.

ich weiss ja nicht was "vor zig jahren" heisst, aber falls das ein längerer zeitraum sein sollte, dann gud nacht.

bevor ich dir dazu was falsches sage, wende dich doch bitte direkt ans versorgungswerk, die helfen echt gut weiter, da es ja in ihrem interesse liegt, dass architekten dort einzahlen!

hoffe ich konnte dir helfen!

timovic 06.05.2008 18:15

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Vor zig Jahren bedeutet im Rahmen der Zwangsverstaatlichung (Bund).


...und bei dir lief das jetzt wie? Du hast ja auch schon 2007 als Freie gearbeitet und dich jetzt erst um die Rente gekümmert. :D Hat die BfA kein Geld von dir sehen wollen (rückwirkend für die zeit bis zum Eintritt ins V-werk)?
Meinen Abschluss hab ich im Sommer 2007 gemacht, dann als Freier gearbeitet (jetzt ja immernoch).

arc | vote 12.06.2008 14:32

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Hallo Tobias,

d.h., nach dem Studium hast Du keine Anstellung gefunden, woraufhin Du Dich als Freiberufler ohne Berufserfahrung durchgeschlagen hast. In diesen zwei Jahren hast Du ins Versorgungswerk eingezahlt und möchtest nun die Beiträge aus der DRV ausgezahlt bekommen. Das Problem ist nicht nur die Befreiung sondern auch die Mindesteinzahlfrist von 60 Monaten. Die Beiträge sind definitiv nicht futsch. Sobald Du ins Rentenalter kommst, bekommst Du eine Rente auf Basis der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die jedoch nicht sehr hoch sein kann. Das andere ist, dass Du eigentlich bereits eine Befreiung von der DRV erhalten haben musst, denn schließlich zahlst Du nun in das Versorgungswerk ein. Tipp von mir, direkt in Berlin anrufen, Antrag auf Rückerstattung der Beträge anfordern, kontrollieren und zurückschicken. Danach dauert es in der Regel ca. 1 Jahr bis Du die eingezahlten Beträge rückerstattet bekommst.

Gruss arc | vote

Tobias 15.06.2008 12:21

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Hallo *******,

danke für den Tipp, jedoch habe ich das alles schon durchexerziert. Als Selbständiger hat man keinen Ansprich auch Rückerstattung der Beiträge. Den habe ich erst dann wieder, wenn ich Angestellt bin. Rückerstattung erfolgt auch nur, wenn man noch keinen Rentenanspruch hat, also unter den 60 Beitragsmonaten ist. Das ist zum Glück bei mir der Fall. Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine Anstellung habe, werde ich die rückerstattung dann wieder anstrengen.

arc | vote 16.06.2008 11:38

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Hallo Tobias,

das hört sich kompliziert an. Bezüglich Deiner Selbständigkeit muss ich gestehen, kann ich nicht viel sagen. Bei mir war es so, dass ich als Angestellter von dem Versorgungswerk erfurh, als ich mich eintragen lassen wollte. Zu meinem Glück hatte ich 59 Monate ind die DRV eingezahlt. In Berlin sagten man mir zwei Monate mehr und ich hätte den Betrag nicht ausgezahlt bekommen, d.h., man darf nicht länger als 60 Monate einzahlen, ansonsten gibt es keine Auszahlung sondern eine kleine Rente. Vielleicht hast Du ja einen Freund, der ein Büro hat, Dir so eine angestellten Position geben kann, um so den Rentenbefreiungsantrag zu stellen.

Gruss Peter

fuenfjahresplan 17.06.2008 19:55

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
die eingezahlten beträge in die bfa sind ja nicht verloren.

kriegst bei renteneintritt halt eine minimale auszahlung neben der architekenversorung.



.

Florian 17.06.2008 20:46

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Zitat:

Zitat von fuenfjahresplan (Beitrag 29128)
kriegst bei renteneintritt halt eine minimale auszahlung neben der architekenversorung.

Und das ist dann vielleicht besser, als das ausgezahlte Geld, dass dann doch Urlaub verschwunden ist...

Tobias 24.06.2008 07:45

AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
 
Wer sich das Geld bei der RV Bund auszahlen lässt, sollte das natürlich dann ins Versorgungswerk einzahlen. Soviel Disziplin sollte man schon aufwenden können.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:14 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®