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susonic 29.11.2008 00:51

Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Ich habe zwischenzeitlich keinen Job in einem Architekturbüro und möchte in dieser Zeit handwerklich arbeiten. Bewegung tut gut! Wie kann ich das abrechnen? kann ich da einfach ganz normal ne Rechnung schreiben, oder ist das problemmatisch? Eigentlich bin ich ja als Architekt ein Baumeister! Kann ich also theoretisch eine Meisterstunde, sagen wir mal zu 50,- Euro berechnen oder muß ich meine Arbeit als Hilfsarbeit für 8,-Euro ansehen obwohl ich sehr viel Baustellenerfahrung habe? Hoffentlich weiss hier jemand weiter!

Archimedes 29.11.2008 19:34

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Du kannst Dich als z.B. Hausmeisterservice selbständig machen und Dich korrekt beim Finanzamt anmelden, dann kannst Du Rechnungen für z.B. Hoffegen, Anstreichen, Fensterputzen, Garten umgraben...etc. schreiben. Wieviel Stundenlohn Du dafür berechnen kannst, hängt von Deinen Auftraggebern/Kunden ab. Also 50 € zahlt Dir mit Sicherheit keiner, weil Du schon gelernte und erfahrene Kräfte für um die 30€/Stunde (mit Rechnung) bekommst.

Dein Architekturstudium befähigt Dich erstmal nicht zu handwerklichen Leistungen am Bau (im Gegenteil :D). Dazu müßtest Du eine Maurerlehre oder ähnliches hinter Dich gebracht haben.

susonic 29.11.2008 19:47

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

susonic 29.11.2008 22:07

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Ich habe jetzt diesen Link gefunden:
wer-weiss-was | "Dipl.-Ing. möchte Kfz-Werkstatt gründen" | aus Forum Existenzgründung

Für manche handwerklliche Tätigkeit muß man ja in eine Handwerksrolle eingetragen sein. Gilt das auch für einen Baumeister/Architekten?
Oder ist ein Architekt automatisch befugt seinem Handwerk nachzugehen? Falls nicht, wie ist es dann möglich, daß er im Praktikum als Handwerker arbeitet. Gibt es da eine Sonderregelung?

Arkitekt schreibt in einem anderen Beitrag:

Zitat:

Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 17:03

Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert.
(Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur)
Bleibt für mich immer noch die Frage offen, wie das beim Praktikum geregelt ist und ob ein Praktikum nur Studienbegleitend stattfinden kann???

Sven_W 29.11.2008 23:23

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Hallo,

du kannst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen und dann deine Dienste anbieten.
Die Ausbildung zum Architekten ist ähnlich wie die eines Meisters. Allerdings wird beim Meister vorrausgesetzt dass er praktisch befähigt ist, was er in der Prüfung auch nachweisen muss. Dir fehlen sämtliche kalkulatorischen Kenntnisse und dir fehlt die Ausbilder-Eignungs-Prüfung.

Der Ottonormal Architekturabsolvent wird auf gar keinen Fall praktisch die Leistung eines Maurers bringen oder die eines Meisters. Auch wenn es rechtlich keine Hürde gibt. Fachlich kannst du nicht mithalten. Probier´s halt. Einen Versuch ist es Wert. Einen Baubetrieb aufzubauen würde ich mich in der aktuellen wirschaftlichen Lage derzeit nicht trauen.
Du musst dich Versichern, Geräte anschaffen etc. Im kleinen Rahmen kann man es ja probieren, den Stundenlohn musst du austesten. Gesellenlohn würde ich schonmal ansetzen, dürfte deutlich über dem eines Architektur Absolventen liegen :) Wissen ist Macht..Können ist mächtiger :).

susonic 29.11.2008 23:32

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Hallo Sven! Super, danke für die Antwort. Kennst Du jemanden der das gemacht hat? Was würdest Du den sagen was ein Geselle pro Stunde berechnet? 35,- + Mwst.?

Sven_W 29.11.2008 23:58

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Johannes Hermanns - Diplombetriebswirt in Aachen

Schau dort mal unter aktuelles nach.

Der Geselle selbst stellt gar nix in Rechnung. Bauhauptgewerbe hat Meisterzwang. Wenn, dann macht es sein Chef.

Ist unterschiedlich, 32-42 €/h. Da sind dann sämtliche Versicherungen drin.

Spontan fällt mit niemand ein der den Downgrade Weg gegangen ist.

Habe 12 Jahre im Baubereich teils als Geselle, teils als Meister gearbeitet (Maurerausbildung, Meisterausbildung, Architekturstudium).

Archimedes 30.11.2008 13:59

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Zitat:

Zitat von susonic (Beitrag 31501)
Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.


Das mit dem "Baumeister" kannst Du meiner Meinung getrost unter den Tisch fallen lassen. Das kommt aus dem Mittelalter, als die "Architekten" noch hauptsächlich auf den Baustellen waren und dort entschieden haben, wie was aussehen soll und gemacht wird. Das war eine ganz andere Geschichte als heute. Mir fällt da z.B. Antonio Gaudi ein, auch wenn der etwas später gelebt hat.

Ich hab vom 14. Lebensjahr an regelmäßig auf Baustellen gearbeitet und praktische Erfahrungen auch immerwieder parallel zum Studium gesammelt, dennoch würde ich es mir heute nicht zutrauen mich auf eine Stufe mit Zimmerleuten, Maurern oder auch Malern zustellen. Zu diesen handwerklichen Berufen gehört neben einer fundierten Lehre andauernde praktische Erfahrung und Routine. Die Handgriffe und Arbeitsabläufe müssen verinnertlich sein, sonst brauchst Du doppelt so lange wie andere.
Selbst bei gelernten Handwerkern gibts da große Unterschiede.
Außerdem ist es gerade bei den Rohbaugewerken nicht für Jeden was. Da muß man schon aus etwas anderem Holz geschnitzt sein, wenn man bei Wind und Wetter Leistung bringen soll. Für Leute die das "warme" Büro und eine Computermaus, statt einem Latthammer in der Hand gewöhnt sind, nicht unbedingt das Ideale.
Ich arbeite zwischendurch immermalwieder gerne praktisch am Bau um etwas Bauluft zu schnuppern und als Abwechslung vom Büroalltag, aber nach 2-3 Tagen auf der Baustelle zwickt's schon hier und da. :)

Also ich kenne gute Handwerker, die als Ein- oder Zweimannbetriebe (ohne Verwaltung, der Chef macht nach Feierabend den Papierkram selbst) ihre Leistungen schon ab 30 € (netto) pro Stunde anbieten.
Etwas größere Firmen aus dem Bereich Rohbauunternehmen, mit einer hochwertigen Maschinenausstattung und einer eigenen Verwaltung, bieten ihre Bauhelfer ab ca. 32 € und ihre Facharbeiter ab ca. 36 € (netto) pro Stunde an.

noone 01.12.2008 13:07

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Was bitte, soll dich zum "Baumeister" befähigen, und was soll dir dieser Titel bringen? Zum Eintrag in die Handwerkskammer reicht noch nicht mal ein dicker Geldbeutel, sondern nur ein Meistertitel. Du kannst dich als reiner Hobbymaurer auf dem Markt anbieten, dein Architekturdiplom macht dich doch nicht automatisch zum Maurergesellen.

adaminbaum 01.12.2008 22:43

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Ist man nach dem Vordiplom theoretisch nicht einem Bautechniker gleichgestellt?
Wurde uns im Studium immer gesagt.

Sven_W 01.12.2008 22:52

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Natürlich kann man sich mit dem Architektur Diplom in die Handwerksrolle eintragen lassen, siehe Bsp. hier :

Handwerksrolle

Das Vordiplom ist nicht dem Abschluss eines Bautechnikers gleich zu setzen, auch nicht dem des Meisters. Vordiplom hat in der freien Wirtschaft überhaupt keine Bedeutung.

Archimedes 02.12.2008 08:19

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Natürlich darf Du als diplomierter Architekt Dich in der Handwerksrolle eintragen lassen und eine Baufirma, einen Dachdeckerbetrieb, eine Fliesenfirma oder einen Malerbetrieb etc. gründen und betreiben. Rein theoretisch hast Du dafür die nötigen Kenntnisse und die Erlaubnis. Ob Du deswegen aber gut Mauern, ordentlich Verzimmern und richtig Anstreichen kannst, bleibt offen.
Meiner Meinung nach geht es bei den ausführenden Kräften nicht ohne handwerkliche Erfahrung und in der Regel einer entsprechenden Lehre.


Du darfst Dich als Architekt übrigens auch mit einer Wäscherei, einem Kopierladen, einer Tierhandlung, einer Boutique etc., etc., etc. selbständig machen. Alles erlaubt...das darf im Prinzip Jeder....nur ob Du Ahnung hast von dem was Du da tust ist nicht gesagt. Der Markt und die Nachfrage regeln das Übrige.:D

FoVe 02.12.2008 08:48

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Interessanter Thread hier :)

Als "echter" Bau- bzw. Zimmermeister kann ich dir davon nur abraten.
Nicht weil ich denke, du hättest nicht die nötige Energie dafür oder so, aber wenn du dich einmal in dem Bereich "aufgerieben" hast, dann kannst du getrost deine Architektenkarriere in die Tonne klopfen.

Ich kenne einen Architekten, dessen Frau ihres Zeichens Bauingenieurin ist, der sich aus der Not heraus selbstständig gemacht hat und auch einige Häuser entwerfen konnte. Weil ihm das Geld nicht gelangt hat, hat er nebenbei bei den Leuten auf Stundenbasis mitgearbeitet auf dem Rohbau.
Es hat sich ganz schnell herauskristalisiert, dass es für ihn keine Folgeaufträge als Architekt geben wird, weil - warum auch immer - seine Glaubwürdigkeit als Architekt nicht mehr gegeben ist. Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.
Seitdem versucht er sich mehr schlecht wie recht als selbstständiger Bauhandwerker durchzuschlagen. Da ihm dazu aber "das Händchen" fehlt, wirds damit auch ziemlich in die Hose gehen.

Ich würde dir raten, wenn du wirklich körperlich auf dem Bau tätig sein willst und dir die Belastung zutraust, dann melde einen Montagebetrieb an und geh irgendwo in den Trockenbau. Eventuell kannst du dich einer größeren Firma als Monteur auf Stundenbasis andienen. Dann brauchst du nur eine einfache Haftpflichtversicherung. Ansonsten musst du dann nur noch drauf achten, dass deine Rechnungen immer bezahlt werden und gut isses.

Was den Baumeister anbelangt - wenn das wirklich klappt, dann bin ich ab morgen Architekt :D

Gruß

Martin

Archimedes 02.12.2008 09:12

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Zitat:

Zitat von FoVe (Beitrag 31533)
Interessanter Thread hier :)

.... Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.

So dick ist diese Keule gar nicht...:(

Die Margen bei Euch im Handwerk sind etwas größer....

Aber anderes Thema.

FoVe 02.12.2008 09:19

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Schön wäre es gewesen :D

Es gibt viele Gründe dafür, warum ich heute nicht mehr als selbstständige Zimmerei zugangen bin.
Die dicken Margen im Handwerk waren es bestimmt nicht ;)

Archimedes 02.12.2008 11:28

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Im Gewerbe oder Handwerk kannst Du "besser" auf Deine Kosten kommen, weil Du anders als ein Architekt nicht nur durch Dienstleistung (Honorar bzw. Lohn), sondern auch durch Handel und Materialpreise verdienen bzw. Deine Gewinne verstecken kannst.

Ich kenne Handwerksbetriebe, die einen Großteil ihrer Einkünfte über Handel verdienen in dem sie einfach das Material, welches sie beim Großhändler mit teils erheblichen Rabatten beziehen einfach mit 30% oder 50% Aufschlag an den Kunden weitergeben. Dafür haben sie nur 10 Minuten Papierkram und der Lohn für das Verarbeiten kommt natürlich noch obendrauf.
Ein befreundeter Schreiner verdient so regelmässig mehrere tausend Euro nur weil er bestimmte Werkstoffplatten von seinem Großhändler an eine andere Adresse (Endkunde) abliefern läßt und diesem dann den offiziellen Listenpreis fakturiert.

Der Architekt bekommt nur Lohn (Honorar) und ein paar Nebenkosten erstattet.
Wobei die realen Nebenkosten das Honorar teilweise wieder auffressen. Wenn ich bei manchen Projekten nachrechne, dann müßte ich bis zu 25% Nebenkosten geltend machen, wenn ich meine Telekommunikations- und Portokosten, Druck- und Kopierkosten und vor allem meine Fahrtkosten korrekt einkalkuliere und auf das jeweilige Projekt umlege.
Der Bauherr empfindet natürlich schon 7,5 % Nebenkosten als hoch und fragt wofür die denn eigentlich sein sollen...
Das Honorar soll eigentlich nur die reine Architektendienstleistung (Beratung, Entwurf, Planung, Bauleitung) abdecken, aber es dient leider auch teilweise um "Material" zu beschaffen und eigene Kosten zu decken.
Da hat es der Handwerker schon deutlich besser.

Sorry, ich schweife vom Thema ab, aber das mußte ich mal los werden.

noone 02.12.2008 11:48

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
auf den ersten Blick - leider habe ich die Zeit nicht, gründlich die verlinkte Seite zu studieren - fand ich dies:

Zitat:

Qualifikation des Inhabers oder des technischen Betriebsleiters



Die Eintragung eines Betriebs mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert, dass der Inhaber oder der technische Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt. Dies sind:

*
Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
*
Gleichwertige Prüfung (z. B. Diplom oder Techniker)

Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom oder Technikerzeugnisses bei
(nicht nötig, wenn die Meisterprüfung bei unserer Kammer abgelegt wurde).

In bestimmten Fällen ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO oder einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HwO möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Antrag und setzen sich bitte bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen entscheidet in Baden-Württemberg die Handwerkskammer.
Aber von Architekturstudium ist jetzt hier nicht explizit die Rede, oder?

und dann geht es doch im nächsten Abschnitt über die Anforderungen an den Betriebsleiter weiter. Wie kann man jetzt wissen, ob man als Architekt einen Handwerksbetrieb besitzen und auch leiten darf, ohne einen Meister einzustellen?

(PS das Argument von VoVe mit der Glaubwürdigkeit kenne ich so auch, dasselbe gilt auch für bauleitende Architekten, man sollte auf der Baustelle nie selbst mitarbeiten, ansonsten wird man auch nicht mehr richtig respektiert.)

FoVe 02.12.2008 18:29

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Als mein Kollege und ich uns vor jetzt beinahe drei Jahren mit unserer Fachberatung selbständig gemacht hatten, war ja anfangs natürlich wenig Auftragseingang da.
Also haben wir uns gedacht - hey, wir sind doch Handwerker (ich bin Zimmermeister, mein Kollege ist gelernter Gärtner und hat dann noch seinen Architekt gemacht ;) ) - da können wir doch nicht nur beraten und verkaufen, ne, verdienen wir uns noch ein bisschen was dazu und montieren die Anlagen mal eben auch.
Technisch kein Problem. Aber - ihr hättet mal sehen sollen, wie komisch uns die Architekten und Bauherren angekuckt haben, als die Herren, die im Anzug ( naja, beinahe ) bei Ihnen zur Beratung waren, auf einmal im Blaumann da standen und die mobilen Trennwände eingebaut haben.

Das haben wir gaaaanz schnell sein lassen.:confused:

Mal Hand aufs Herz - könntet ihr als Architekten euch vorstellen, dass der Fachberater irgend eines Gewerks auf einmal auch derjenige ist, der zusammen mit Hans Trockenbauer und Peter Weißbinder zusammen auf der Baustelle rumfällt und montiert?
Ich habs leider anders erlebt. Ohne hier ein Pauschalurteil fällen zu wollen, glaub ich aber, dass die wenigsten Architekten sowas "wünschen".

Wie isses bei euch?

Archimedes 03.12.2008 09:12

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Zitat:

Zitat von FoVe (Beitrag 31542)
Mal Hand aufs Herz - könntet ihr als Architekten euch vorstellen, dass der Fachberater irgend eines Gewerks auf einmal auch derjenige ist, der zusammen mit Hans Trockenbauer und Peter Weißbinder zusammen auf der Baustelle rumfällt und montiert?
Ich habs leider anders erlebt. Ohne hier ein Pauschalurteil fällen zu wollen, glaub ich aber, dass die wenigsten Architekten sowas "wünschen".

Wie isses bei euch?


Verstehe die Problematik, aber z.B. gehts es bei ganz kleinen Handwerksunternehmen nicht anders. Die können sich keinen "Wasserkopf" in Form von Sekretärin, Buchhaltung und Außendienstmitarbeitern leisten. Da ist der Chef der Berater, der Ausführende und oftmals die Schreibkraft und Telefonistin. Das bedeutet aber nicht, daß die Leistung der Firma schlechter sein muß als die eines großen Unternehmens. Kleine Betriebe sind oftmals flexibler und unbürokratischer. Gerade bei kleineren Projekten, unvorhergesehenen Arbeiten, kurzfristigen Terminen oder selbstüberlegten Details kann man davon profitieren.

Klar kommt ein Außendienstmitarbeiter bzw. Fachberater eines großen Unternehmens der mit dem Firmen-Audi vorfährt und im Anzug im Büro aufläuft im ersten Moment "professioneller" rüber.
In der Regel sind diese Leute auch fit und kennen Produkte und Möglichkeiten sehr gut.
Es gibt allerdings auch welche denen ein Besuch auf einer Baustelle nochmal ganz gut tun würde, weil sie sich von der Basis, also den Ausführenden schon etwas weit entfernt haben und nicht unbedingt gut umsetzbare Lösungen anbieten können.

Das Gleiche gilt für Architekten. Natürlich muß man eine gewisse Distanz zu den Handwerkern und Firmen wahren um die Souveränität zu erhalten auch unbequeme Entscheidungen durchsetzen zu können. Man sollte aber nicht zu abgehoben und elitär rüberkommen, sondern im Notfall auch mal gerade mit anfassen. Also sich nicht zu schade sein, sich auch mal die Finger schmutzig zu machen.
Das kommt bei den Handwerkern gut an und man erhält für ein solch "menschliches" Verhalten oft eine mitdenkende und qualitätsbewußte Handwerkerschaft, die einem auch mal einen Gefallen tut ohne sofort mit den Nachträgen und Rapportzetteln zu winken.

noone 03.12.2008 10:01

AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
 
Bei den Produktvertretern kenne ich einen Herrn von Mamorit, der für die Kunden auch gerne Putzmuster herstellt, teilweise auch auf der Baustelle die Handwerker einweist, sprich vorarbeitet. Der hatte dadurch keinen Imageverlust. Kommt natürlich auch immer auf die individuellen Sozialkompetenzen an. wenn jemand offensichtlich unorganisiert ist entstehen ihm dadurch genauso Glaubwürdigkeitsverlust.e


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