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Hermes 27.06.2009 12:21

Eignungsfeststellung
 
Hallo,

ich habe mich, nachdem ich dieses Jahr mein Abitur gemacht habe, an der TU München für den Studiengang Architektur beworben.
Die Studienplatz-Vergabe läuft über ein Eignungsfeststellungs-Verfahren.
Dazu habe ich eine Frage, und zwar wird jetzt in meinem Status auf der TU Homepage folgendes angezeigt:

Eignungsfeststellung

Stufe 1
Zulassung bei >= 80 von 100 Punkten
Ablehnung bei <= 64 von 100 Punkten
Ihr Ergebnis in Stufe 1: 69 Punkte (Teilnahme an Stufe 2)

Stufe 2
Zulassung ab >= 70 von 100 Punkten
Ihr Ergebnis in Stufe 2: Ergebnis liegt noch nicht vor bzw. ist noch nicht verbucht


Dass ich also nicht sofort zugelassen werde ist klar.
Aber was bedeutet das
Stufe 2
Zulassung ab >= 70 von 100 Punkten
??
Ich habe schon 69 Punkte, muss ich mit meiner Mappe und dem Gespräch also nur einen Punkt erzielen?
Oder sind die Punkte aus Stufe 1 und Stufe 2 unabhängig und haben nichts miteinander zu tun?


Ich hoffe dass mir vielleicht jemand meine Frage beantworten kann.
Vielen Dank, Mario.

simonkirchner88 20.07.2009 21:52

AW: Eignungsfeststellung
 
Musst das ganze richtig lesen.
Du hast in Stufe 1, 69 Punkte erziehlt.
Nach der Eignungsfeststellung (Stufe 2) wirst du nochmal von 0 bis 100 Punkten bewertet.
Dann werden die Ergebnisse aus Stufe 1 und 2 addiert und durch zwei geteilt.
Dieses Ergebniss muss nun min. 70 Punkte betragten damit du zugelassen wirst.

ERGO: Du musst in Stufe 2 min. 71 Punkte erzielen da dies mit deinen 69 Punkten aus Stufe 1 ein Ergebniss von 140 ergeben würde. Das durch zwei geteilt ergibt ???? -> JA -> 70 PUNKTE! = ZUGELASSEN :-)

Hoffe du hast es verstanden.


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