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jolanda_387 13.03.2010 12:32

Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
Hallo zusammen!

Ich hoffe, es kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben.
Folgendes:
Ich bin Architekturstudentin und arbeite nebenher in einem Architekturbüro. Anfangs habe ich 400€ verdient und nun eine "Gehaltserhöhung" (seit Oktober 2009) bekommen. Also bin ich von dem Status sog. Mini-Job zur Status Freie Mitarbeiterin gelangt. Ich dachte bisher, dass ich "Freiberufler" wäre, habe aber mittlerweile erfahren, dass dies nicht möglich ist, da ich ja noch keinen Abschluß habe und somit ein Gewerbe anmelden müsste. Leider habe ich dies seit letztem Jahr Oktober nicht getan und mir angelesen, dass eine rückgängige Gewerbeanmeldung nicht möglich ist. Als ich die Steuerberaterin meines Vaters befragt hatte von wegen Gewerbeanmeldung, meinte diese es wäre nicht nötig. Nun bin ich sehr verunsichert und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite nicht mehr als 20 Stunden/Woche, da ich sonst nicht mehr als Studentin gelte. Ich verdiene auch nicht mehr als 650€. Falls das irgendeine Rolle spielen sollte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Rat geben kann!!!
Viele Grüße, jolanda

jarrid 13.03.2010 17:00

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
du darfst im jahr rund 7000 euro verdienen, musst du mal genau nachlesen.

du kannst dann zwar auch noch bücher etc absetzen, aber da musst du dich
erst recht einlesen. du musst dann zwar sozial abgaben zahlen wie
kirchensteuer und ein wenig rentenversicherung aber das ist fast nichts. lohn-
steuer wird erst fällig wenn du über diese grenze kommst. ebenfalls kannst
du dann nicht mehr über deine eltern versichert sein und kindergeld musst
du dann auch zurück zahlen. habe so zwei jahre gearbeitet, das nannte
sich dann studentische aushilfe. ich weiß aber nicht ob dein arbeitgeber dich
da und vorallem wie anmelden muss.

aber prinzipell dürfte das so gehen. ich hatte damals einen std lohn
von 8,50 € die oben genannten abzüge waren soweit ich mich erinner
nicht einmal 1 € pro std umgerechnet.

noone 14.03.2010 11:26

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
Steuerberater wisen auch nicht immer, wovon sie reden. Ich war vor Studienabschluss auch freier Mitarbeiter, und es war auch beim Finanzamt nie die Rede von einem Gewerbe. Solange Du Architektenleistungen als Student der Architektur anbietest, zählt es als freier Beruf. Bei mir wurde nur eine Einkommensteuererklärung fällig inklusive ust. erklärung. Melde kein Gewerbe an., bevor die Sache geklärt ist.

jolanda_387 19.03.2010 11:01

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
Danke für die Antworten!
Bei meinem Anruf eben beim Gewerbeamt meinte dieser, ich müsse ein Gewerbe anmelden. Das war auch ein totaler Stoffel! Jeder weitere Frage wurde abgebügelt! Diese Beamten!!!
Ich weiß leider immer noch nicht so recht, was ich tun soll und mich jetzt wahrscheinlich dafür entschieden, einfach eine Lohnsteuererklärung abzugeben und zu schauen, was dabei raus kommt...

Falls aber doch noch irgendwer was weiß, bin ich dankbar um jede Hilfe!!!

Florian 19.03.2010 14:07

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
a) 20 Std ist zwar wichtig, aber nur wenn irgendwie zu erkennen ist, wie viel Du arbeitest.

b) Ein Gewerbe muss der anmelden, der Gewerbe betreibt. Du bietest eine Dienstleitung an - also kein Gewerbe! Das ist Bockmist, was die Dir gesagt haben! Da sollte man auch nochmal anrufen und den Typen etwas zusammenfalten.

c) Wenn Du als freier Mitarbeiter tätig bist, kannst Du keine Lohnsteuererklärung machen, sondern nur eine Einkommenssteuererklärung - was defakto aber das gleiche ist. Einziger Unterschied, wenn Du Lohn beziehst, hast Du einen Lohnzettel und die Steuern werden i.d.R. schon vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen. D.h. Du bekommst nur den Nettolohn.
Bist Du freier Mitarbeiter, stellst Du eine Rechnung und musst spätestens bei der Einkommenssteuererklärung (sofern welche anfallen) Steuern zahlen. Entsprechend kommst das Kreuzchen an die Stelle "Einkommen aus selbstständiger Arbeit"...

Ansonsten unser Forum mal durchsuchen - da steht schon alles geschrieben!

jolanda_387 23.03.2010 22:31

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
Danke für die Antwort.

zu a) ja, die Stundenanzahl taucht auf, da ich Stundenlohn bekomme, liste ich auf für welches Projekt ich wie lange gearbeitet habe...

zu b) Naja, ich keinen Vertrag. Bin kein Freiberufler, eigentlich auch kein Praktikant. Was bin ich denn? Und warum sollte der Staat kein Geld von mir bekommen...?

Ich denke, es ist schon eine verzwickte Sache. Leider habe ich beim Stöbern in alten Beiträgen im Forum nicht viel für mich gefunden...

Vielleicht kann mir jemand sagen, was der AG tun muss, wenn ich festangestellt werden sollte. Ich weiß schon, dass ich eigentlich kein Pflichtpraktikum mache, also nicht unter die Praktikumsregel falle. Sprich nicht sozialversicherungsfrei bin. Meine Krankenversicherung habe ich schon im Studententarif, das ist also kein Thema mehr.
Wieviel fällt da an mich an Kosten und wie viel an meinen AG? Was muss dieser denn noch tun...? Was muss ich denn noch tun?
Das ist so absolutes Neuland für mich...

Danke schon mal für Antworten!

Florian 24.03.2010 11:26

AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
 
Ich glaube, Du baust da ein Problem auf, wo keines existiert.

Einfachste Lösung für Dich:
Du bist Student und willst unter 20 Stunden / Woche arbeiten. Dein AG kann Dich einfach als studentischen Angestellten führen. Dabei bist Du fast wie ein richtiger Angestellter angestellt, nur, dass der AG sich nicht um die Krankenversicherung kümmern muss.

Aufwändiger für Dich:
Alternativ stellst Du dem AG monatlich eine Rechnung und musst am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung (aus selbstständiger Arbeit) machen und Steuern abführen.
Bei dieser Variante, müsstest Du Dir überlegen, ob Du Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer stellen willst.
Mit USt bedeutet einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, bis hin zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, dafür kannst Du die Mehrwertsteuer aller berufsbezogenen Ausgaben (Computer, Software etc.) gegenrechnen und dadurch ein zusätzliches Plus machen.
Dem AG ist es egal, ob er von Dir eine Brutto = Netto Rechnung von 100 EUR bekommt oder eine Rechnung mit Umsatzsteuer (19%) von 119 EUR. Er kann die 19%, so wie Du für den Computer, nämlich auch mit seinen Einnahmen Gegenrechnen. (Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer - das ist alles eine Ding, dass am Ende nur der Endverbraucher zahlt).

Mehr dazu findest Du über die Suche.

Grüsse
Florian


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