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Heidi 73 15.03.2010 11:43

Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Hallo Zusammen,

ich habe mich gerade darüber informiert, was ich an Beiträgen an die Architektenkammer zu zahlen habe, wenn ich Mitglied werde.
Die Kammerbeiträge sind ja noch erschwinglich, aber nun habe ich erfahren, dass man automatisch pflichtversichert ist beim Versorgungswerk! Und das geht ganz schön ins Geld! Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!
Gibt es da eine Möglichkeit, als Selbständige, NICHT im Versorungswerk zu sein?
Es muß doch auch möglich sein, sich selbst um seine Rente zu kümmern!

Um beruflich weiter zu kommen,an Wettbewerben teizunehmen, benötige ich die Kammermitgliedschaft! Aber die Beiträge zum Versorgungswerk machen mir finanziell den Start extrem schierig! Sieht hier jemand noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank!

Florian 15.03.2010 12:38

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Heidi 73 (Beitrag 38271)
Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!


Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken.

Heidi 73 15.03.2010 12:48

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Hallo Florian,

ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!)
Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern!
Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen!

Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu!

personal cheese 15.03.2010 13:01

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

Kieler 15.03.2010 13:57

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns
sind 243€/Monat.

Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das
muss man aber nachweisen.

@heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine
Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie
es ist!

archinform 15.03.2010 16:03

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Hallo Heidi,

Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 38275)
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

Da die Satzungen/Kammern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann es sein (soweit ich mich noch dunkel erinnere), daß in manchen Ländern keine Versorgungswerkspflicht besteht. Evtl. lohnt sich da ein Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel für Dich...

Sascha

mika 15.03.2010 16:46

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 38275)
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.

personal cheese 15.03.2010 20:36

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von mika (Beitrag 38282)
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.

Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat.

Archiologe 16.03.2010 10:26

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 38286)
Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin).

In Berlin geht es auch nicht. Man kann zwar in der BfA bleiben, muss dann den Pflichtbeitrag in diese einzahlen, dazu aber noch einmal mindestens 20% des jeweiligen Jahreshöchstbeitrages zur Pflichtversicherung bei der BfA als Beitrag an das Versorgungswerk.

Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an.

noone 17.03.2010 09:06

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.

- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.

- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.

- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.

Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.

Archiologe 17.03.2010 10:31

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38312)
- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.

Ich kenne nur wenige Angestellte, die freiwillig in das Versorgungswerk eintreten möchte. Vielleicht gibt es Vorteile bei der späteren Rentenhöhe, doch vorher gibt es ja bekanntlich die Einzahlphase und die ist eher mit einer privaten Lebensversicherung vergleichbar. Bei Arbeitslosigkeit müßen die Beiträge weiterbezahlt werden und sie werden nur bis zum gesetzl. Beitrag (von zirka 50,-€) von der Arbeitsagentur übernommen.

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38312)
- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.

In den allgemeinen Satzungen der Versorgungswerke sind keine Angaben zur Stundung (Aussetzung) der Beiträge festgeschrieben. Hier ist es, wie bei der Lebensversicherung, von Fall zu Fall vom Werk zu entscheiden, ob es eine Stundung gibt.

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38312)
- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.

In der bayerischen Versorgungskammer liegt der Mindestbeitrag bei ungef. 155.- pro Monat. Eine komplette Freistellung in den ersten Jahren der Selbstständigkeit gibt es dort nicht, nur ein nochmals ermäßigten Beitrag.

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38312)
- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.

Welche Beiträge muß man in der Kammer managen? Den Jahresbeitrag?
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt.

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38312)
Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.

Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte Bewerbe organisiert, die die genannten weiteren Vorausetzungen verlangen.
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter.

Kieler 17.03.2010 10:43

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 38316)
Ich kenne nur wenige Freiberufliche, die in der Anfangsphase freiwillig in das
Versorgungswerk eintreten möchte...

Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Zitat:

Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die
Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte
Bewerbe organisiert, die die genannten Vorausetzungen verlangen.
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation
kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne
Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht
hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter.
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.

Archiologe 17.03.2010 11:17

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 38318)
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.

Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.

Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 38318)
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.

Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu. Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.

Archiologe 17.03.2010 11:28

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von mika (Beitrag 38282)
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt. Freiwillige Mitglieder sind normalerweise diejenige, die im jeweiligen Vorsorgungswerk bleiben möchten, aber in eine andere Länderkammer im Bundesgebiet wechseln. In Berlin ist es aber wohl tatsächlich möglich, nach einer generellen Austragung aus der Kammer als freiwilliges Mitglied in dem Versorgungswerk zu bleiben. So unterschiedlich sind die Statuten.
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.

Edit:
Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung...

timtonnendach 17.03.2010 23:06

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 38320)
...eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.

Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?

Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird?

Liebe Grüße
TimT.

noone 18.03.2010 09:33

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt,

Zitat:

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt.
Weiterhin oute ich mich auch, als Absolvent direkt einen Kammeraufnahmevertrag unterschrieben zu haben. Ein Eintritt ins Versorgungswerk ist nämlich mit dem Kammereintritt nach zwei Jahren Berufstätigkeit verbunden, so wie Kieler richtig schreibt.

Zitat:

Welche Beiträge muß man in der Kammer managen? Den Jahresbeitrag?
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt.
Ich meine natürlich nicht nur den Kammerbeitrag, sondern auch die Vorsorgesätze.

Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern.

Zitat:

Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte Bewerbe organisiert, die die genannten weiteren Vorausetzungen verlangen.
Grundvorraussetzungen gibt es bei Wettbewerben nicht.

Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung,

Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc.

Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann.

Zitat:

Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?
Die Befreiung der BFA ist ein Zugeständnis an den freien Beruf. Das funktioniert nur, wenn man einen genau festgelegten Satz statt in die BFA entsprechend ins Versorgungswerk einzahlt. Ist man kein Mitglied des Werkes, muss man natürlich in die BFA einzahlen. Eine Befreiung von der BFA ist natürlich nicht möglich.

Florian 18.03.2010 10:52

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38346)
Ein Eintritt ins Versorgungswerk ist nämlich mit dem Kammereintritt nach zwei Jahren Berufstätigkeit verbunden, so wie Kieler richtig schreibt.

Auch das ist Länderabhängig. In Berlin kann man ins Versorgungswerk eintreten ohne Kammermitglied zu sein oder zu werden...

Archiologe 18.03.2010 11:26

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38346)
Weiterhin oute ich mich auch, als Absolvent direkt einen Kammeraufnahmevertrag unterschrieben zu haben.Ein Eintritt ins Versorgungswerk ist nämlich mit dem Kammereintritt nach zwei Jahren Berufstätigkeit verbunden, so wie Kieler richtig schreibt.

Du hast einen Kammeraufnahmevertrag als Absolvent unterschrieben? Häää? In welchem Bundesland lebst du?
Es gibt in den meisten Versorgungswerken, wie von mir bereits beschrieben, die Möglichkeit bereits als Absolvent auf "Widerruf" einzutreten.
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38346)
Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern.

Hier macht jede Kammer andere Vorgaben. Oftmals wird unterschieden nach: -Angestellte/Beamte (meist 1/2 Beitrag), -Freiberuflern/Freischaffende (voller Beitrag), -freischaffende Berufsstarter (meist voller bis 1/3 Beitrag, je nach Einkommen), -Ruheständler (meist 1/3 Beitrag) , -Arbeitslose (meist 1/3 Beitrag),
-Schwerbehinderte (meist 1/2 Beitrag).

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38346)
Grundvorraussetzungen gibt es bei Wettbewerben nicht.

In der Praxis wirst du keine Wettbewerbe finden (außer Studentenbewerbe), die ohne Kammerzugehörigkeit möglich sind.
Alles andere ist blanke Theorie...

Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38346)
Die Befreiung der BFA ist ein Zugeständnis an den freien Beruf. Das funktioniert nur, wenn man einen genau festgelegten Satz statt in die BFA entsprechend ins Versorgungswerk einzahlt. Ist man kein Mitglied des Werkes, muss man natürlich in die BFA einzahlen. Eine Befreiung von der BFA ist natürlich nicht möglich.

Als Angestellter ohne Kammereintrag ist man bei der BfA, mit Kammereintrag entweder im Versorgungswerk oder bei der BfA pflichtversichert.

Ungerecht ist es für den selbstständigen Architeken. Die sind im Gegensatz zu anderen Selbstständigen auch pflichtversichert. Ist gerade nachteilig für Berufsstarter. Man sollte es freistellen, ob man sich im Versorgungswerk oder privat oder gar nicht versichern will.

Zitat:

Zitat von timtonnendach (Beitrag 38343)
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?.

Du hast recht! Die BfA muss dich als angestellt Beschäftigten wieder aufnehmen.

Zitat:

Zitat von timtonnendach (Beitrag 38343)
Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird?

Wenn du nach dem Rauswurf wieder in das Werk willst und noch keine 45 Jahre bist, kannst du wieder eintreten. Man kann auch seine Anwartschafen ruhen lassen und später wieder einzahlen.
Mit der freiwilligen zeitweisen Austragung aus der Kammer würde ich vorsichtig sein. Es gibt meistens eine Frist für eine erneute Eintragung ohne Prüfung. Wenn du Pech hast, mußt du nach einem Jahr wieder eine aktuelle Bescheinigung über die geleistete AiP Zeit vorlegen. Außerdem kostet die erneute Eintragung auch was, so um 150€.

noone 18.03.2010 13:49

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

In der Praxis wirst du keine Wettbewerbe finden (außer Studentenbewerbe), die ohne Kammerzugehörigkeit möglich sind.
Alles andere ist blanke Theorie...
Es gibt sehr viele Wettbewerbe, die offen sind. Meist sind dies Ideenwettbewerbe oder international ausgeschriebene Designwettbewerbe, da hier die Prüfung bzw der vergleich der jeweiligen Kammerzugehörigkeiten viel zu aufwendig ist.

Die Kammerzugehörigkeit wird immer dort abgerufen, wo es um konkrete Bauaufgaben geht. Dort wo es eben nur um Ideen, Preise für gebaute bzw. fiktive Projekte oder ähnliiches geht, sind die meisten Wettbewerbe offen.

ein Blick in die Wettbewerbe aktuell zeigt, dass es zur Zeit enorm viele offene Verfahren gibt.

Archiologe 18.03.2010 15:16

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 38353)
ein Blick in die Wettbewerbe aktuell zeigt, dass es zur Zeit enorm viele offene Verfahren gibt.

"Offener Wettbewerb" bedeutet nicht, daß die Zugangsvoraussetzung im bezug auf die Berufsqualifikation völlig offen ist.
Welche Qualifikationen werden denn deiner Meinung nach bei Ideenwettbewerben abgefragt? Dann könnte ja eigentlich auch meine Friseurin an einem solchen Bewerb teilnehmen.:D
Und was heißt konkrete Bauaufgabe? Du meinst wohl Wettbewerbe wie "Architekten zeichnen" oder so?

Dir ist sicher aufgefallen, daß bei "wettbewerb aktuell" speziell "Studenten" und "Absolventen" aufgeführt werden und für diese nur wenige bis keine Wettbewerbe ausgeschrieben sind. (Zum Verständnis: Man ist solange Absolvent, bis man in eine Kammer aufgenommen wurden.)
Mit den Rubriken "angestellt", "freischaffend" und "beamtet" sind jeweils Architeken gemeint. Diese Berufsbezeichnung darf in Deutschland bekanntlich nur von Kammermitgliedern getragen werden.

noone 18.03.2010 18:34

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
...... beim Durchlesen auf den ersten Blick sind Dir schon die aufgefallen, wo explizit keine Professionszugehörigkeit gefordert wird? Und sicher auch die, die das Diplom als ausreichende Qualifikation akzeptieren?

Ich sage ja nicht, dass "offen" heisst, dass keinerlei Kriterien erfüllt werden müssen.

Gerade bei Ideenwettbewerbe gibt es aber sehr wohl Berufsstandunabhängige offene Wettbewerbe.

hab jetzt echt keinen Bock, die Liste zu durchforsten, aber hier z.B. ist es mir direkt aufgefallen:

<> wettbewerbe-aktuell <> Fachzeitschrift für Architektenwettbewerbe <>

Archiologe 18.03.2010 20:14

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Faszinierend !!!
Bin schon ewig auf der Suche nach einem passenden Wettbewerb für mich als "nur" Dipl-Ing. und dann gleich ein Treffer. Es gibt doch noch Auslober mit Herz! Du hast die buchstäbliche Nadel im Heuhaufen gefunden.:)

noone 18.03.2010 23:25

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
... wenn Du meinst...wird es wohl so sein

Kieler 19.03.2010 08:48

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 38364)
Faszinierend !!!
Bin schon ewig auf der Suche nach einem passenden Wettbewerb für mich als
"nur" Dipl-Ing. und dann gleich ein Treffer...

...das ist das Schöne hier im Forum, wenn man mit seiner unendlichen Weisheit
nicht weiter weiß, es findet sich immer jemand, der einem hilft ;)

Für meinen Geschmack sind wir hier schon seit ein paar Beiträgen im Bereich der Haarspalterei.
Es gibt schon Möglichkeiten als Absolvent an Wettbewerben teilzunehmen, sei
es an den "Heuhafennadelwettbewerben" oder als Co-Autor. In letztem Fall kann
man das Ergebnis in eigener Sache vermarkten und den Entwurf im Vorwege
verkaufen für den Fall, dass man gewinnt, aber nicht selbst umsetzen kann/will.
D.h. wenn der Beitrag realisiert wird, bekommt man als Co-Autor einen vorher
festgelegten prozentualen Anteil am Honorar der LPH 1-3.

Archiologe 19.03.2010 12:02

AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk
 
Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 38367)
...das ist das Schöne hier im Forum, wenn man mit seiner unendlichen Weisheit
nicht weiter weiß, es findet sich immer jemand, der einem hilft ;)

Du sprichst wohl aus eigener Erfahrung. ;)

...


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