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Frühling 20.05.2011 08:52

Überstunden
 
Hallo zusammen,

gestern habe ich 12 Stunden im Büro verbracht und seitdem möchte ich wissen, ob es nur bei mir ist, dass mein Chef 30min bevor Feierabend kommt und sagt: das und das brauche ich noch heute... Und dann muss ich locker noch 1-3 St im Büro bleiben.
Die Überstunden sind bei mir nicht bezahlt, aber es geht um ein Praktikum (Vollzeit). Dafür bekomme ich monatlich eine kleine Vergütung.

Es ist nur ärgerlich, dass ich wehrend der Woche kein Leben haben kann...

Archiologe 20.05.2011 10:37

AW: Überstunden
 
Willkommen im Club! ;)

Genauso war es mit meinem Chef auch. Scheint weit verbreitet zu sein.
Das Schärfste war dabei, die nach Feierabend in den unbezahlten Überstunden unbedingt für den nächsten Morgen noch zu fertigen Pläne
waren größenteils dann morgens kein Thema mehr und lagen unbeachtet auf Chef´s Tisch. Danke!
Das macht man 2-3 mal und geht dann mit Ausreden wie "Ich habe noch einen wichtigen Termin" lächelnd aus dem Büro.

Florian 20.05.2011 14:25

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 43799)
Das macht man 2-3 mal und geht dann mit Ausreden wie "Ich habe noch einen wichtigen Termin" lächelnd aus dem Büro.

Ja, warum sollte man auch das Planungs- und Kommunikationsproblem anderer Kollegen ausbaden.
Wer nicht kommunizieren kann oder möchte, bleibt halt alleine...

Bei früher Absprache lässt sich sicherlich immer ein Weg finden. Kurzfristige Planänderungen (Feierabend) sollten echten Katastrophen vorbehalten werden.

Archiologe 20.05.2011 15:13

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 43801)
Ja, warum sollte man auch das Planungs- und Kommunikationsproblem anderer Kollegen ausbaden.

Schon richtig, nur kam der Auftrag direkt vom Chefe... Wollte vielleicht an diesen Abenden nicht allein -bis 23 Uhr!- im Büro sitzen.: mad:



Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 43801)
Wer nicht kommunizieren kann oder möchte, bleibt halt alleine...

Öh? Wen meinst du jetzt? Mich oder meinen Chef?

Florian 20.05.2011 16:49

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 43804)
Schon richtig, nur kam der Auftrag direkt vom Chefe... Wollte vielleicht an diesen Abenden nicht allein -bis 23 Uhr!- im Büro sitzen.: mad:

Öh? Wen meinst du jetzt? Mich oder meinen Chef?

??? Ich dachte Frühling hätte sich beschwert, nicht Du...
Aber in dem Fall, wäre es wohl Dein Chef der alleine bis 23 Uhr bleiben müsste...

Hätte er früher das Problem kommuniziert, hätte man selber
a) die Mittagspause kürzer ausfallen lassen
b) unwichtiges auf morgen verschoben
c) noch schneller gearbeitet

Ich glaube mit den 3 Punkten lassen sich schnell 2 Stunden kompensieren.

Natürlich sollte man auch Flexibilität zeigen. Und wenn man nicht verabredet ist, sollte man dann vielleicht auch aushelfen. Aber das darf nicht zur Regel werden.
Nichts ist schlimmer als sein soziales Umfeld zu verlieren, weil man nur noch im Büro sitzt.

Archiologe 20.05.2011 17:19

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Florian (Beitrag 43806)
??? Ich dachte Frühling hätte sich beschwert, nicht Du...
Aber in dem Fall, wäre es wohl Dein Chef der alleine bis 23 Uhr bleiben müsste...

!!!!Confusion!!!!: mad:

Und warum zitierst du dann meine Reaktion auf meinen Fall?

Wenn es einmal passiert muß man es aushalten; wenn es zur Gewohnheit wird, sollte man es unbedingt ansprechen. Bist ja "nur" Praktikant, da kann ja nicht so viel passieren.;) Wenn es sich wie bei mir um eine Schikane handelt, kannst du dann zusätzlich ohne Kommentar lächelnd aus dem Büro gehen.

Das Problem: Der Chef denkt, die Angestellten hätte telepathische Fähigkeiten und lebten außerdem nur für das Büro. Da der Chef immer länger bleibt, weil er quasi im Büro lebt, kann er nicht verstehen, daß man auch mal geht, weil man ein Privatleben hat und nicht immer seine Organisationsprobleme ausbaden will.

noone 23.05.2011 10:23

AW: Überstunden
 
Na denn..... Florians Aussage

Zitat:

Hätte er früher das Problem kommuniziert, hätte man selber
a) die Mittagspause kürzer ausfallen lassen
b) unwichtiges auf morgen verschoben
c) noch schneller gearbeitet
trifft den Nagel auf den Kopf.

Er kann sich glücklich schätzen, in einem professionell geführten Grossbüro zu sitzen. Die kleineren erinnern oft an Monarchien/Diktaturen, in denen die Chefs oft eine andere Dringlichkeitshierarchie im Kopf haben.

Mausekind 24.05.2011 22:28

AW: Überstunden
 
In meiner Ausbildung zum Bauzeichner ist das teilweise auch nicht anders gelaufen. Manchmal habe ich mich gefragt wie zerstreut ein einzelner Mensch sein kann, dass ihm die wichtigsten Sachen immer erst zum Schluss einfallen.
Ich hab dann irgendwann angefangen im Laufe des Tages direkt zu ihm hinzugehen und hab gefragt, ob denn noch irgendwas dringendes für den nächsten Tag ansteht was erledigt werden muss. So hab ich mir manche Überstunden erspart und war dann in wirklichen Notfällen viel eher bereit ein bischen länger zu bleiben.

Nightfly 23.06.2011 19:36

AW: Überstunden
 
Als ich dort anfing wo ich jetzt bin, war auch immer nach Feierabend alles ganz wichtig und Wochenendarbeit scheinbar unausweichlich. Wenn man immer ja sagt ist man immer dabei und wird ausgenutzt. Seitdem habe ich Abends "wichtige Termine" und bin an den Wochenenden "nicht da". Nun wird die Arbeit einfach während der Arbeitszeit gemacht :).

LaHood 24.06.2011 07:03

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Nightfly (Beitrag 44137)
Als ich dort anfing wo ich jetzt bin, war auch immer nach Feierabend alles ganz wichtig und Wochenendarbeit scheinbar unausweichlich. Wenn man immer ja sagt ist man immer dabei und wird ausgenutzt. Seitdem habe ich Abends "wichtige Termine" und bin an den Wochenenden "nicht da". Nun wird die Arbeit einfach während der Arbeitszeit gemacht :).

Ist ja eigentlich eine wunderbare Situation um dem Chef dann mal klar zu machen das man dann ja auch mehr Geld verdient, wenn man so wichtig ist.

Und hier nochmal für Alle die sich rechtlich absichern möchten bei diesen Themen:

Arbeitszeitgesetz


Die Einhaltung der Vorschriften zur Regelung der täglichen Arbeitszeit bereitet den Unternehmen zusehends Schwierigkeiten und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind an der Tagesordnung. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zeigen, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten einer Abweichung von den grundsätzlichen Bestimmungen eröffnet, wenn man einige Dinge beachtet.

1. Grundsatz: Der 8-Stunden-Tag

§ 3 des ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Wie die Überschrift schon besagt: Dies ist (aber nur) der Grundsatz.

Wichtig:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG erfassen die 8 Sunden nur die reine Arbeitszeit, nicht dagegen die Pausen von einer viertel bis dreiviertel Stunde. Auch die Zeit von und zur Arbeit wird nicht eingerechnet.
2. Das Arbeitszeitgesetz findet keine Anwendung bei Leitenden Angestellten, Chefärzten und Dienststellen- und Personalleitern im öffentlichen Dienst, § 18 ArbZG. Eine Ausnahme wird auch bei solchen Arbeitnehmern gemacht, die (wie eine angestellte Erzieherin) mit den Ihnen anvertrauten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

2. Zulässige Abweichungen

a) Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.


Beispiel:
Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen erhöhten Arbeitsanfall. Er kann deshalb die Arbeitszeit beispielsweise für vier Wochen auf werktäglich 10 Stunden ausdehnen, wenn innerhalb der nächsten 6 Monate vier Wochen lediglich 6 Stunden pro Werktag gearbeitet wird.
In diesem Fall kann also nur noch von einem durchschnittlichen 8-Stunden-Tag die Rede sein.


b) § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG eröffnet die Möglichkeit, über den Tarifvertrag eine noch stärkere Flexibilisierung zu erreichen: Fällt in die Arbeitzeit regelmäßig und in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft, so kann die 10-Stunden-Grenze überschritten werden. Im Tarifvertrag kann auch ein längerer Ausgleichszeitraum (als der oben 1a beschriebene) festgelegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auf den Ausgleich ganz zu verzichten: Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Jahr an höchstens 60 Tagen zehn Stunden gearbeitet wird.

c) Nach § 14 Abs. 1 ArbZG ist es zulässig, in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, vom den Regelungen des § 3 ArbZG abzuweichen. Insofern bestehen auch keine Obergrenzen.
(Anmerkung: Notfälle sind ungewöhnliche Ereignisse, die die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens nach sich ziehen - Gefahrenabwehr - z. B. Unwetter, Sturmflut, Überschwemmungen usw. Aus der gesetzlichen Formulierung “deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind” ergibt sich, dass der Arbeitgeber auf andere Weise als durch die Abweichung von § 3 ArbZG, dem Entstehen des außergewöhnlichen Falles entgegen wirken muss)

d) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG regelt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Überschreitungen des von § 3 ArbZG vorgegebenen Zeitrahmens bewilligen kann. Nach § 15 Abs. 2 ArbZG sind weitere Ausnahmen möglich, wenn dies im öffentlichen Interesse dringend nötig ist.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik stellt bei näherer Betrachtung der Problembereiche fest, dass durch eine Verdichtung der täglichen Arbeitsaufgaben auf immer weniger Personal, die möglichen Verstöße bzgl. des Arbeitszeitrechts derzeit ständig zunehmen. Sorgen bereiten dem Staatlichen Amt vor allem die Themenfelder “Rufbereitschaftsdienste” sowie “Projektorientiertes Arbeiten”. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Arbeitsschutzverwaltung empfindliche Bußgelder gegen Unternehmen verhängen kann. Je Verstoß muss mit einem Bußgeld von bis zu EUR 15.000,-- gerechnet werden. Kommt es trotz Ermahnung und Bußgeld zu einem Wiederholungsfall oder geschieht der Verstoß vorsätzlich, handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.

3. Ruhepausen

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ist die Arbeit durch eine im Voraus festgelegte Ruhepause von mindestens 30 Minuten, und bei einer Arbeitszeit von mehr als insgesamt neun Stunden, durch eine Ruhepause von 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen können jeweils in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4 ArbZG).

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Eine Verkürzung um bis zu einer Stunde ist nach § 5 Abs. 2 ArbZG in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung möglich, wenn jede Verkürzung innerhalb von vier Wochen bzw. eines Kalendermonats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Problembereich Rufbereitschaftsdienste:

Es gibt insbesondere Unternehmen in der IT-, Kommunikations- und Versorgungsbranche, die zur Sicherstellung ihrer oder der Funktionsfähigkeit eines fremden Betriebes Bereitschaftsdienste/Rufbereitschaften einrichten. Durch diese Arbeitseinsätze entstehen dann, im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften insbesondere Ruhezeitunterschreitungen, Schwierigkeiten, die das Staatliche Amt immer häufiger zum Handeln zwingen.

1. Überschreitung der täglich zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden!

Das Arbeitszeitgesetz lässt innerhalb gewisser Grenzen Ausnahmen von dem oben aufgestellten Grundsatz zu. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet - abhängig von der Häufigkeit der Einsätze - zu prüfen, ob nicht durch andere Maßnahmen derartige Überschreitungen der täglichen Arbeitszeit zu vermeiden sind. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die regelmäßige Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter an den Tagen, an denen Rufbereitschaftsdienst geleistet wird, verkürzt wird. Um es aber nochmals zu verdeutlichen: Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters in Deutschland, jedenfalls durchschnittlich, 8 Stunden. Überschreitungen stellen in der Regel einen Verstoß (Bußgeldfolge) gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

2. Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeit des Arbeitnehmers von 11 Stunden!

Durch die Einsätze im Rahmen von Rufbereitschaften wird die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden unterbrochen. Nach Beendigung eines Arbeitseinsatzes während der Rufbereitschaft läuft die Ruhezeit von 11 Stunden erneut, so dass sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten verlagert. Der Mitarbeiter darf dann erst mit Ablauf der 11 Stunden seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnehmen. Um diesem Problem zu begegnen, sehen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Grund eines Tarifvertrages Möglichkeiten vor, eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Bestehen für das konkrete Arbeitsverhältnis keine tarifvertraglichen oder vergleichbare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen.


Problembereich Projektorientiertes Arbeiten:

Dieser Themenkreis betrifft überwiegend die Bauwirtschaft, aber auch Anlagenbauer, die Werbebranche und sogar Wirtschaftsprüfungsunternehmen sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Sie haben auf Grund sehr enger Terminsetzungen (von der Planung bis zur Ausführung) durch ihre jeweiligen Auftraggeber die Schwierigkeit, die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden täglich einzuhalten. Zudem kommt es dazu, dass Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erledigt werden müssen.

Nach dem geltenden Arbeitszeitrecht darf ein Arbeitgeber nur Aufträge annehmen, die er mit den ihm zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Personal so ausführen kann, dass keine Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht zu beklagen sind. Wenn besondere Verhältnisse vorliegen, kann das Staatliche Amt zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens für maximal fünf Sonn- oder Feiertage im Jahr eine Ausnahmebewilligung erteilen.


Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unterscheidet grundsätzlich vier Arten von Arbeitszeit. Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

Abgrenzungskriterium, ob Arbeitszeit vorliegt oder nicht ist dabei die “Bindung an den Arbeitsplatz”. Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft (= gegeben z. B. beim Pförtner und im Bewachungsgewerbe) sind nach Auffassung des Staatlichen Amtes Arbeitszeit, da die Bindung an den Arbeitsplatz naturgemäß sehr eng ist.
Schwieriger zu beurteilen sind die Fälle des Bereitschaftsdienstes sowie der Rufbereitschaft. Es gibt Gerichtsentscheidungen, wonach Arbeitszeit immer dann vorliegt, solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss. Danach wäre Bereitschaftsdienst grundsätzlich Arbeitszeit. Auch der EuGH hat bezüglich eines Verfahrens aus Spanien entschieden, dass die persönliche Anwesenheit des Mitarbeiters im Betrieb als Arbeitszeit anzusehen ist. Eine Verallgemeinerung dieser Entscheidungen ist nicht empfehlenswert, vielmehr bedarf es der Einzelfallbetrachtung. So sieht es auch das Staatliche Amt. Um in diesem Bereich Fehler zu vermeiden, sollte man beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik nachfragen oder sich eines Rechtsanwalts bedienen.

Archimedes 24.06.2011 07:50

AW: Überstunden
 
Danke für die rechtlichen Grundlagen.

Diese wurden aber sicher wiedermal von "fleissigen" Staatsbediensteten und Gewerkschaftlern ausgearbeitet, die von den Arbeitszeiten und den "Nöten" eines Architekturbüros keine Ahnung haben.

Ich finde, man sollte sich grundsätzlich mal nicht pauschal so anstellen. Wenn die im Eingangspost erwähnte Situation nicht gehäuft auftritt, sondern nur alle 2-3 Monate mal vorkommt, dann kann man wohl damit leben, wenn der Job ansonsten OK ist. Dauerhaft darf so etwas nicht vorkommen, aber darüber sollte man mit dem Chef sprechen. Allgemein sind wir alle recht verwöhnt heute mit 5-Tage-Woche und regulärer 40 Stundenwoche bei mind. 24 Urlaubstagen im Jahr.

LaHood 24.06.2011 08:09

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 44150)
Danke für die rechtlichen Grundlagen.

Diese wurden aber sicher wiedermal von "fleissigen" Staatsbediensteten und Gewerkschaftlern ausgearbeitet, die von den Arbeitszeiten und den "Nöten" eines Architekturbüros keine Ahnung haben.

Ich finde, man sollte sich grundsätzlich mal nicht pauschal so anstellen. Wenn die im Eingangspost erwähnte Situation nicht gehäuft auftritt, sondern nur alle 2-3 Monate mal vorkommt, dann kann man wohl damit leben, wenn der Job ansonsten OK ist. Dauerhaft darf so etwas nicht vorkommen, aber darüber sollte man mit dem Chef sprechen. Allgemein sind wir alle recht verwöhnt heute mit 5-Tage-Woche und regulärer 40 Stundenwoche bei mind. 24 Urlaubstagen im Jahr.

wenn das nicht die Regel ist und eine Ausnahme bleibt stimme ich Dir zu. Aber da wir ja hier über den Architekturbereich reden ist eigentlich klar das die Ausnahmen häufig eher zur Regel als zur Ausnahme gehören. Ich höre nicht selten von Kollegen die noch Samstags und Sonntags in ihrem Büro hängen. Deiner zweiten Aussage kann ich so nicht zustimmen. Verwöhnt ist für mich ein 35 Stundenjob mit 30 Tagen Urlaub und noch zusätzlich optional 20 Tagen Urlaub, wovon nur die Hälfte dann bezahlt werden. Gerade vor ein paar Tagen von einer Freundin erfahren das es sowas noch gibt. Und es geht da sicher nicht nur um die Staatsbediensteten, sondern einfach um die Tatsache das a) die Produktivität nach einer gewissen Zeit abnimmt, und b) der Arbeitende auch geschützt werden muss. Die Verdichtung der Arbeit und der damit zusammenhängende Stress nehmen immer weiter zu. Und dafür muss ein Ausgleich her.
Und die Nöte und Arbeitszeiten eines Architekturbüros hängen wovon ab? Es gibt ja durchaus Büros die das auch mit einer regelmäßigen Arbeitszeit hinbekommen. Es kann also nicht alleine am Berufsbild liegen, wie bei einem Arzt zum Bsp. der nun mal Bereitschaftsdienst hat.

Archimedes 24.06.2011 09:38

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von LaHood (Beitrag 44151)
Deiner zweiten Aussage kann ich so nicht zustimmen. Verwöhnt ist für mich ein 35 Stundenjob mit 30 Tagen Urlaub und noch zusätzlich optional 20 Tagen Urlaub, wovon nur die Hälfte dann bezahlt werden.

Dazu muß man wissen, daß es auch heute moderne Industrienationen gibt, wo
a) der Samstag regulärer Arbeitstag ist
b) es weniger Feiertage als in Deutschland gibt
c) die Woche eher 45 Stunden hat
d) 12 Urlaubstage im Jahr normal sind

Natürlich ist Streß und Burn-Out heute ein Problem, dafür sehen die Leute heute aber komischerweise mit 60 Jahren nicht mehr aus wie 80. So war's früher und mit 40 hat man schon einen krummen Rücken gehabt.
Ich denke schon, daß wir auf hohem Niveau klagen und es heute schon etwas zur Mentalität gehört relativ schnell überfordert zu sein und sich zu beschweren. Burn-Out ist sicher eine Volkskrankheit geworden, aber es tritt erst in dem Masze auf, seit das Kind einen Namen hat. Es kommt zahlreichen Leuten entgegen, daß es nur schwer zu diagnostizieren ist.
Es gab auch vor 50 Jahren schon "ausgebrannte" Angestellte, nur hieß es da nicht Burn-Out und keiner hat eine Krankheit daraus gemacht, sondern man hat sich selbst Urlaub genommen oder sich am Wochenende mal früher ins Bett gelegt. ;)

Jochen Vollmer 24.06.2011 11:29

AW: Überstunden
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 44150)
Ich finde, man sollte sich grundsätzlich mal nicht pauschal so anstellen. Wenn die im Eingangspost erwähnte Situation nicht gehäuft auftritt, sondern nur alle 2-3 Monate mal vorkommt, dann kann man wohl damit leben, wenn der Job ansonsten OK ist.

Sehe ich auch so. Wenn die Arbeitsinhalte zur persönlichen Zufriedenheit beitragen und die Arbeit qualitativ den eigenen Vorstellungen entspricht sollte man überstunden im gewissen Rahmen akzeptieren.
Offenbar ist es auch so, dass ab einem gewissen (gestalterischen) Qualitätsanspruch eine allein (kurzfristig ausgelegte betriebs-) wirtschaftliche Betrachtung nicht ausreicht um die Arbeit in Ihrem Effekt zu bewerten.

Das muss dann jeder mit sich selbst ausmachen, was er bereit ist in seine Zukunft zu investieren.



Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 44150)
Dauerhaft darf so etwas nicht vorkommen, aber darüber sollte man mit dem Chef sprechen. Allgemein sind wir alle recht verwöhnt heute mit 5-Tage-Woche und regulärer 40 Stundenwoche bei mind. 24 Urlaubstagen im Jahr.

Sehe ich auch so.

Nightfly 24.06.2011 14:52

AW: Überstunden
 
Natürlich sind wir uns alle einig, daß man bei dem Thema unterscheiden muß zwischen Normal- und Ausnahmezustand.
Natürlich würde man nie wenige Tage vor Abgabe eines Wettbewerbs bspw. auf pünktlichen Feierabend bestehen.
Es sei denn man wollte sowieso küdigen und hat die Schnauze voll :-D.


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