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Nightfly 01.08.2011 23:30

Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Hi Leute!

Seit Januar bekomme ich jeden Monat eine Mahnung von der AKBW, weil der RV-Beitrag von einem Monat nicht bezahlt wurde vom Arbeitgeber. Letzten Monat kam wieder eine Mahnung, weil schon zwei Monatsbeiträge ausstehen. Ich ahbe die Mahnungen immer kopiert und meinem Chef gegeben. Letzten Monat gemailt und eine Mail erhalten, er kümmere sich darum.
Heute in der Post war wieder eine Mahnung über zwei Monatsbeiträge. Habe ich auch wieder meinem Chef gemailt.
Was kann man da machen?

Archiologe 02.08.2011 10:38

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Wenn, dann bekommst du die Mahnungen vom angeschlossenen Versorgungswerk oder der GRV. Die Kammer hat damit nichts zu tun.
So viel ich weiß, ist das strafbar. Das solltst du deinem AG mal sagen!

Edit://
Hier noch mal das Gesetz dazu:

Zitat:

§ 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber 1. der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder 2. die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. (3) Wer als Arbeitgeber sonst Teile des Arbeitsentgelts, die er für den Arbeitnehmer an einen anderen zu zahlen hat, dem Arbeitnehmer einbehält, sie jedoch an den anderen nicht zahlt und es unterlässt, den Arbeitnehmer spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach über das Unterlassen der Zahlung an den anderen zu unterrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht für Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden. (4) In besonders schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Beiträge vorenthält, 2. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Beiträge vorenthält oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht. (5) Dem Arbeitgeber stehen der Auftraggeber eines Heimarbeiters, Hausgewerbetreibenden oder einer Person, die im Sinne des Heimarbeitsgesetzes diesen gleichgestellt ist, sowie der Zwischenmeister gleich. (6) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach der Einzugsstelle schriftlich 1. die Höhe der vorenthaltenen Beiträge mitteilt und 2. darlegt, warum die fristgemäße Zahlung nicht möglich ist, obwohl er sich darum ernsthaft bemüht hat. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor und werden die Beiträge dann nachträglich innerhalb der von der Einzugsstelle bestimmten angemessenen Frist entrichtet, wird der Täter insoweit nicht bestraft. In den Fällen des Absatzes 3 gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

FoVe 02.08.2011 21:27

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Nightfly,
ich glaube, du solltest dich mal mittelfristig nach einem anderen AG umtun: eek: :(

Kurzfristig kannst du deinem AG mal durch die Blume mitteilen, dass du ja quasi gezwungen bist, einen Insolvenzantrag für bzw. gegen deine AG zu stellen, damit du nicht der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig wirst. : eek:

Aus eigener Erfahrung ergeben sich durch eine solche Andeutung zwei Dinge:

Er wird kurzfristig die Beiträge zahlen und dich höchstwahrscheinlich loswerden wollen.
Er wird auf kurz oder lang tatsächlich insolvent und kommt damit deiner Aktion zuvor. Wobei hier auch die Rentenkammer ihrerseits einen solchen Antrag stellen kann. Die sind da garnicht zimperlich mit bei ausstehenden Beitragszahlungen.

noone 03.08.2011 09:31

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
lol, ich glaube da hat FoVe wohl recht....... Da bleibst Du wohl auf den Rückständen sitzen, da bei Insolvenz wohl die Architektenversorgung auf Dich zurückkommen wird, da du ab Insolvenz (=Verlust des Jobs) die Mindestbeiträge sowieso selbst zahlen musst.

Die gesetzliche Rentenkasse kann da meiner Meinung nach nichts zu wollen haben, da die Befreiung ja bis zum Verlust des Jobs gültig ist. Wenn irgendwas gezahlt werden muss, dann an das Versorgungswerk.

noone 03.08.2011 09:33

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Zitat:

Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...lol @ Archiologe: vielleicht sollte man den Chef gleich noch darauf hinweisen, dass gerade in diesen Fällen ein Ausschluss aus der Kammer erfolgt.......... dann kann er sich in Zukunft selbst auf Jobsuche begeben....

Florian 07.08.2011 20:39

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Na, ich würde mit dem Chef erst einmal klären, was schief läuft... Vielleicht nur ein simpler Buchungsfehler.
Also bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schießt, sollte die Lage geklärt werden.

Nightfly 10.08.2011 19:01

AW: Schon die X-te Mahnung von der AKBW bekommen wegen fehlender Rentenbeiträge
 
Danke für Eure Antworten!
Nach nun einem halben Jahr ist der Fall erledigt. Der Chef sicherte mir Anfang des Monats zu zu überweisen. Heute bei der Kammer angerufen und nachgefragt: Alles OK :).


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