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Archimedes 22.11.2013 21:54

Wie kommt man als Architekt aus dem Vertrag?
 
Ein, schlecht honoriertes, aber kompliziertes privates Bauvorhaben läuft durch zahlreiche Änderungswünsche und zusätzliche Wünsche, einen zeitlich total überforderten Statiker und unwillige Firmen, die vom Bauherrn bei den Preisverhandlungen auf Äußerste gedrückt wurden aus dem Ruder.

Der Bauherr macht immer mehr den Architekten für Umstände verantwortlich, die dieser nur allerdings begrenzt beeinflussen kann, wie z.B. Statik und damit verbundene Mehrmassen bei Beton- und Bewehrung, sowie die schleppende Ausführung, weil zwei entscheidende Firmen (für Fensterbau und Dachabdichtung) trotz mehrerer Mahnungen und Terminrügen durch den Architekten nicht richtig voran kommen.
Der Dachabdichter war bei den Ausschreibungen nur viergünstigster Bieter und Wunsch des Bauherrn. Der Architekt rät ab. Trotzdem handelt der Bauherr diesen Anbieter auf den Preis des Günstigsten herunter und erteilt ihm den Auftrag.
Der Bauherr setzt nun zusätzlich einen Sachverständigen ein, der allen Beteiligten Dampf machen soll und mögliche Rechtsstreitigkeiten vorbereiten soll. Dieser möchte sich schnell profilieren und stellt alle getroffenen Entscheidungen, sogar die Bauweise beim allerersten Termin in Frage.
Dem Architekten reicht es, weil er dem Treiben des Bauherrn schon viel zu lange zu gesehen hat.
Wie kommt er mitten in der Bauleitungsphase sauber aus dem Vertrag heraus?

personal cheese 22.11.2013 22:15

AW: Wie kommt man als Architekt aus dem Vertrag?
 
Sauber wird es wohl nur funktionieren, wenn beide Vertragsparteien sich einig sind, den Vertrag aufzuheben.

Der Architekt kann meines Wissens (vor allem mitten in einer Leistungsphase) nur aus wichtigem Grund kündigen, was wohl ziemlich selten vorliegt.
Daher sollte der Architekt sich unbedingt Rat bei einem vermaledeiten Juristen holen.

Archimedes 23.11.2013 09:01

AW: Wie kommt man als Architekt aus dem Vertrag?
 
Selbst, ohne Einverständnis des Bauherrn, hat der Architekt kaum eine Chance aus einem Projekt frühzeitig auszusteigen. Besonders nicht mitten in der Ausführung.

Er kann aber gegenüber dem Bauherrn natürlich argumentieren, dass es besser für das Projekt sei und es durch einen Vertrauensverlust keine gemeinsame Basis mehr gibt. Der Bauherr kann dann mit ihm einen Aufhebungsvertrag schliessen.

Da der Architekt in erster Linie ein mängelfreies Werk schuldet, kann er den Weg dorthin ja auch unangenehm für den Bauherrn gestalten in dem er alle DINs und Vorschriften bis zum Äußersten auslegt und bei kleinsten ungünstigsten Parametern (z.B. leichte Temperaturunterschreitungen bei Verarbeitungstemperaturen oder eine nicht vollständig erbrachte Vorleistung oder eine kleine fehlende Entscheidung des Bauherrn oder oder) die Ausführung sofort unterbricht, Behinderung schreibt und allen ausreichende Fristen setzt, so dass der Bauherr den Fertigstellungstermin in weite Ferne rücken sieht.
Außerdem könnte der Architekt auf das Hinzuziehen weiterer Experten (Baustoffprüfer, Fachberater von Firmen) bestehen, die beispielsweise manche Punkte erst genauer anschauen und schriftlich ihr OK geben, bevor es weitergeht.
Normalerweise würde der Architekt dieses Klein-Klein nicht betreiben, aber wenn der Bauherr einen Sachverständigen beauftragt, der ganz genau hinschaut, dann muss sich der Architekt natürlich ebenfalls nach allen Seiten absichern.
Der Bauherr erkennt dann möglicherweise, wie wenig hilfreich sein Verhalten ist und sieht auch nur die Chance mit einem anderen Architekten einen "Neuanfang" zu starten.

Vielleicht fallen Euch auch noch andere Möglichkeiten ein.


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