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Archimedes 18.05.2014 16:37

Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Ich habe mittlerweile schon etwas darüber gelesen, aber ich möchte mich mal hier umhören, wer damit persönlich Erfahrungen gesammelt hat.

Es geht um die Beteiligung von Mitarbeitern (aller Art, also neben Architekten, auch Bauzeichner, Techniker, evtl. Sekretärin) am Architekturbüro.

Dabei sollen neben dem jährlichen Überschuß/Gewinn, auch Bürokapital, Büroeigentum und im Gegenzug auch Verluste und Haftungsrisiken geteilt werden.

Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit Anteile am Büro zu erwerben und so am Erfolg des Büros direkt zu partizipieren.

Die Frage ist dabei z.B. wieviele Anteile man nach welchen Kriterien (Länge der Betriebszugehörigkeit, Aufgabenbereich, Abschluß oder Höhe Gehalt) maximal verteilt und wieviele Anteile die Büroleitung halten sollte.

Ich verspreche mir insgesamt von solch einem Modell einen verantwortungsvolleren Umgang mit Kunden/Equipement, Stärkung des Teamgedankens, Bewußtsein für Finanzen und unternehmerische Risiken, Transparenz auf allen Seiten, stärkere Identifikation mit dem Büro und gegenseitiges Motivieren.
Das Ganze treu dem Motto: " In guten, wie in schlechten, Tagen." :)

Wer also hierzu eigene Erfahrungen teilen möchte oder interessante Links kennt, bitte her damit.

Tom 18.05.2014 17:16

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 52678)
auch Verluste und Haftungsrisiken geteilt werden.

Es gibt eine Struktur, die sich in großen Büros auch international herausgebildet hat:
  • einfacher Mitarbeiter
  • Associate
  • Associate Partner
Damit verbunden ist eine schrittweise höhere Verantwortung, weitergehende Vollmachten (ggf. Prokura) und eine finanzielle Beteiligung am Unternehmenserfolg. Nur die letzte Gruppe ist am Unternehmen üblicherweise über einmalige Bar-Einlagen finanziell beteiligt. Dass "normale" Mitarbeiter am Büro beteiligt werden, habe ich noch nicht erlebt.

Die negativen Seiten des Unternehmertums auf leitende Angestellte abzuwälzen, ist nicht üblich, schließlich ist das Modell zunehmender Teilhabe ein Instrument, um besonders leistungsfähige Leute längerfristig an das Unternehmen zu binden. Die Haftung wird normalerweise über die Unternehmensform begrenzt (z.B. GmbH & Co KG - die GmbH als Komplementär). Verlustzuweisungen kann natürlich jeder der Teilhaber gebrauchen und steuerlich nutzen, aber sicher nicht im Sinne von "Wir legen am Ende des Jahres zusätzliches Geld auf den Tisch, damit unser Büro überleben kann".

Es gibt auch das Modell der Projektpartnerschaft, bei dem Projektleiter am finanziellen Erfolg eines einzelnen Projektes beteiligt werden. Aber auch hier nicht in der Form, dass finanzielle oder rechtliche Risiken vom Mitarbeiter mitgetragen werden, sondern nur als Möglichkeit, durch besondere Leistungen finanziell zu profitieren.

T.

Archimedes 18.05.2014 17:52

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Danke Tom.

Ich suche vor allem nach gangbaren Strukturen für kleine Büros, die nicht zu komplex im Bereich Nachweis/Abrechnung/Recht werden, aber für jeden Teilhaber transparent und jeder Zeit überprüfbar sind.


Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 52679)
Die negativen Seiten des Unternehmertums auf leitende Angestellte abzuwälzen, ist nicht üblich, schließlich ist das Modell zunehmender Teilhabe ein Instrument, um besonders leistungsfähige Leute längerfristig an das Unternehmen zu binden. Die Haftung wird normalerweise über die Unternehmensform begrenzt (z.B. GmbH & Co KG - die GmbH als Komplementär).

Leider läßt sich als Architekt die persönliche, gesamtschuldnerische Haftung auch durch geschickte Wahl und Ausformulierung von Unternehmensformen nicht völlig ausschließen. Daher ist hier natürlich jeder einzelne Architekt gefordert seine Haftung zumindest teilweise selbst zu tragen.
Es ist durchaus üblich auch Verluste und nicht nur Gewinne mit Teilhabern eines Architekturbüros zu teilen, zumindest bei dem was ich bisher lesen konnte.
Alles andere wäre eine sehr einseitige Sache, die natürlich den Mitarbeiter begeistert, aber dem Inhaber des Büros außer längerer Bindung und etwas mehr Einsatz der Beteiligten nicht entscheidend hilft Verantwortung im Unternehmen bewußt zu machen.

Tom 18.05.2014 21:21

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Zitat:

Ich suche vor allem nach gangbaren Strukturen für kleine Büros, die nicht zu komplex im Bereich Nachweis/Abrechnung/Recht werden, aber für jeden Teilhaber transparent und jeder Zeit überprüfbar sind.
Die Projektpartnerschaft ist so ein Weg, um auch gute Leute in lockerer Bindung (auch als freier Mitarbeiter) bei einem guten Verlauf der Dinge mit profitieren zu lassen. Dazu gehört ein Controlling, das am Ende ausweist, ob und in welchen Phasen schwarze Zahlen in welcher Höhe geschrieben worden sind.

Zitat:

Leider läßt sich als Architekt die persönliche, gesamtschuldnerische Haftung auch durch geschickte Wahl und Ausformulierung von Unternehmensformen nicht völlig ausschließen.
Bei einer GmbH & Co. KG sind die geschäftsführenden Gesellschafter die Kommanditisten, die über ihre einmalige Einlage in der GmbH hinaus mit 0% haften.

Zitat:

Es ist durchaus üblich auch Verluste und nicht nur Gewinne mit Teilhabern eines Architekturbüros zu teilen, zumindest bei dem was ich bisher lesen konnte. Alles andere wäre eine sehr einseitige Sache, die natürlich den Mitarbeiter begeistert, aber dem Inhaber des Büros außer längerer Bindung und etwas mehr Einsatz der Beteiligten nicht entscheidend hilft Verantwortung im Unternehmen bewußt zu machen.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist ja eine besondere Form des lockeren Zusammenschlusses von Angehörigen der Freien Berufe, bei der die Haftung tatsächlich weitgehend bei den einzelnen Partnern verbleibt. Habe ich in der Praxis aber noch nicht angetroffen:
PartG | BMWi-Existenzgründungsportal

T.

Archimedes 19.05.2014 06:45

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 52681)
Bei einer GmbH & Co. KG sind die geschäftsführenden Gesellschafter die Kommanditisten, die über ihre einmalige Einlage in der GmbH hinaus mit 0% haften.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist ja eine besondere Form des lockeren Zusammenschlusses von Angehörigen der Freien Berufe, bei der die Haftung tatsächlich weitgehend bei den einzelnen Partnern verbleibt. Habe ich in der Praxis aber noch nicht angetroffen:

Ich habe zu Beginn meiner Selbständigkeit auch die Variante GmbH &Co.KG prüfen lassen.
Auch dort gibt es noch persönliche Resthaftungsrisiken für den zuständigen Architekten, da z.B. eine Planvorlageberechtigung immer personengebunden ist und nie auf eine Gesellschaft geschrieben wird. Außerdem "riechen" GmbH & Co.KGs in den Augen der Auftraggeber schon förmlich nach maximalem Haftungsausschluß. Das könnte ein Wettbewerbsnachteil sein.
Ich achte selbst bei Firmen, die wir beauftragen auf diese Konstellation.

Die PartG ist meines Wissens noch recht jung und deshalb noch nicht so breit vertreten.
Werde mich mal näher damit auseinandersetzen.

Tom 19.05.2014 22:13

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 52684)
Ich habe zu Beginn meiner Selbständigkeit auch die Variante GmbH &Co.KG prüfen lassen.
Auch dort gibt es noch persönliche Resthaftungsrisiken für den zuständigen Architekten,

Welche Risiken siehst Du denn da, die man nicht mit der Bürohaftpflicht abdecken kann? Also ich habe noch nicht gehört, dass einen dieses Restrisiko belasten muss. Und diese Unternehmensform wird von großen Büros ohne Anrüchigkeit ("sich aus der Haftung stehlen") gewählt.

T.

Archimedes 20.05.2014 08:58

AW: Beteiligung von Mitarbeitern am Architekturbüro
 
Nun der Titel Architekt ist halt personengebunden und nicht an eine Firma oder Gesellschaft gebunden, daher kannst Du bei quasi allem wozu man Architekt sein muß, zumindest teilweise persönlich haftbar gemacht werden.
z.B. Du reichst als Bauvorlageberechtigter einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren ein, der in einem oder mehreren Punkten, die das Bauamt nicht zwingend prüfen muß, gegen LBauO oder andere Baubestimmungen verstößt.
Haftpflichtversicherer werden immer versuchen nicht zahlen zu müssen, weil Du als Architekt irgendwelche Obliegenheitspflichten (rechtzeitige Meldung des Schadens, grobe Fahrlässigkeit...) nicht erfüllt hast.


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