tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Beruf & Karriere (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/)
-   -   Trotz Master nicht in die Architektenkammer ? (https://www.tektorum.de/beruf-karriere/9459-trotz-master-architektenkammer.html)

Dickmilch 30.09.2014 22:39

Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Hallo erstmal,

ich bin der Frederik 25 Jahre alt, habe einen Bachelor of Arts in Architektur(6 Semester) und heute fing mein Master an und da liegt das Problem.

Mir wurde heute gesagt mit dem Master kann ich nicht in die Architektenkammer, da es ein Master mit Architekten und Bauingenieuren zusammen ist, der Titel ist auch Master of Engineering.

Natürlich macht ein Master keine Sinn, wenn ich damit nicht die Möglichkeit habe in die Architektenkammer zu gelangen.

Ich habe heute bei der Architektenkammer NRW angerufen, da konnte/wollte mir das auch keiner eine Auskunft geben.
Sollte denen meine Unterlagen zuschicken, die Tagen dann irgendwann darüber.

Mein Problem ist, mir brennen die Füße, wenn das jetzt nicht geht, muss ich mich nach was anderem umsehen, falls das überhaupt noch geht?

Hatte mir extra für den Master noch 30 Creditpoints anrechnen lassen(Praxistätigkeit und vorheriges Masch.Baustudium), da die Voraussetzung ein 7 Semestriger Bachelor ist.

Jetzt habe ich auch noch gelesen, dass es generell nicht möglich sein soll mit einem 6 semestrigen Bachelor und 4 Semestrigen Master in die Kammer aufgenommen zu werden? Ok bei mir wäre es ja jetzt auch 7/3.

Hat vielleicht einer von Euch davon Ahnung?

Bei mir steht gerade nur ein großes Fragezeichen auf dem Kopf, kann ja nicht sein, man studiert Architektur und kann kein Architekt werden, arbeite ja auch schon in einem Architekturbüro.....

Florian 02.10.2014 11:19

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Die Eintragungsvoraussetzungen sind länderspezifisch von den Architektenkammern geregelt. In Berlin gilt das Berliner Architekten- und Baukammergesetz
(ABKG) (http://www.baukammer-berlin.de/wp-co...Nr.26-2006.pdf).

Hiernach ist gemäß §4 Abs. 3 ist derjenige Eintragungsberechtigt, der eine
Zitat:

Berufsausbildung für die in § 1 Abs. 1 genannte Fachrichtung an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder an einer dieser gleichgestellten Lehranstalt mit Erfolg abgeschlossen hat, die eine Mindeststudienzeit von vier Jahren oder acht Semestern umfasst.
§1, Abs1:
Zitat:

Berufsaufgabe der Architektinnen und Architekten ist die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten.
Ich sehe daher keinen Grund, warum Du mit einem 6 Semestrigen Bachelor in Architektur mit einem einem 4 semestrigen Master in „Engineering“ nicht aufgenommen werden solltest.

Zwar ist Dein Master keine hundertprozentiges Architekturstudium, allerdings hat Du die Architekturgrundlagen bereits über 6 Semester vermittelt bekommen.

In §1 heißt es nämlich weiter:

Zitat:

Einzutragen ist auch, wer eine gleichwertige Ausbildung an einer ausländischen Universität oder Hochschule oder an einer gleichrangigen ausländischen Bildungseinrichtung mit Erfolg abgeschlossen und nach der Ausbildung mindestens zwei Jahre eine praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben seiner Fachrichtung nach § 1 bei einer Architektin oder einem Architekten oder bei einer Stadtplanerin oder einem Stadtplaner oder eine gleichwertige Tätigkeit ausgeübt hat.
In vielen Ländern ist das Architekturstudium viel bauingenieurlastiger, als in Deutschland. So dass die 4 Semester Master - oder zumindest die Kombination aus Bachelor und Master - vermutlich mit manch einem Auslandsstudium verglichen werden könnte.

Generell ist aber auch die zwei-jährige praktische Tätigkeit im Beruf als Architekt Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste.


Falls es nicht irgendwo eine ganz klare Aussage dazu gibt, warum Du auf Grund Deiner Ausbildung nicht kammerfähig sein solltest, sehe ich da kein Problem. Wichtig ist am Ende vor Allem auch die Berufserfahrung in allen (noch.. auch da gibt es wohl Überlegungen das zu ändern) Leistungsphasen.

Dickmilch 05.10.2014 20:35

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
So einfach ist das leider nicht, also zu mir sagten jetzt alle die sich deswegen erkundigt hatten, es würde nicht gehen.

Es muss ja auch ein 8 Semestriges Architekturstudium sein, nur das gibt es ja an sich nicht mehr, das war der Dipl. Ing. an der FH, es gibt noch Hochschulen, die einen 8 Semestrigen Bachelor anbieten, da kann ich natürlich auch keinen Master machen.

Ich hatte ja jetzt schon mehrfach versucht eine Information von der Architektenkammer darüber zu erlangen, die wollen mir anscheinend nichts sagen.

Bei der Architektenkammer NRW ist auch aufgeführt, welche Hochschule und Fachbereich einen Kammerfähigen Abschluss anbietet, der Fachbereich ist nicht aufgeführt, interessant ist auch, dass die Hochschule an sich keine Informationen dazu bereitstellt.

Wie gesagt was nützt mir ein Master, wenn ich immer noch kein Architekt damit werden kann, das Problem ist, es gibt eigentlich keine andere Hochschule wo ich mit meinem Bachelor einen Master in Architektur machen kann und bei uns selber einen Master in Architektur zu machen ist unmöglich, selbst mit 1er Abschluss.

Bewerben kann ich mich ja eh erst wieder in einem Jahr, ist jetzt ja zu spät.....
Ganz ehrlich ich sehe da auch keinen wirklichen Sinn, davon mal abgesehen, dass die Ausbildung der der Hochschule unter aller Sau war, für die Zukunft ist das nichts.

Dickmilch 08.10.2014 15:35

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Hab jetzt eine Aussage von der Architektenkammer, es wird zu 99% nicht gehen, eine verbindliche Aussage wird es aber nicht geben.

Micha-H 09.10.2014 10:10

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Ehrlich gesagt, kann ich das nicht nachvollziehen.
Was sagt denn deine Hochschule dazu?
Studiengang ohne Zielführung kann ja auch nicht in deren Interesse sein.

Ich drück dir die Daumen, dass das doch noch hinhaut!

siren 09.10.2014 16:22

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Einige Hochschulen sind da relativ schmerzfrei.

An der FH Düsseldorf wird auch ein Doppelbachelor vergeben der von der Architektenkammer nicht anerkannt wird. Je nachdem welchen Master man dann draufsetzt (Architektur ODER Innenarchitektur) darf man für den Kammereintrag sein Bachelor-Zeugnis umschreiben lassen. Sprich: einen Bachelor zurückgeben.

Weil die Kammer da eben vom Doppelbachelor 3 Semester für Architektur und 3 Semester für Innenarchitektur anrechnet.

Warum Hochschulen sowas machen versteht keiner, vielleicht um erstmal einen Vorteil gegenüber anderen Hochschulen zu haben und möglichst viele Studenten zu bekommen.

So richtig rund läuft das mit dem Bachelor/Master an vielen Stellen scheinbar noch nicht...

Dickmilch 09.10.2014 18:45

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Die Hochschule äußert sich natürlich nicht konkret dazu.
Leider kocht jede Hochschule ihr eigenes Süppchen, die Dame von der Architektenkammer sagte auch, es ist nicht im Interesse der Hochschulen, dass man später in Architektenkammer aufgenommen werden kann.
Die Hochschulen informieren auch an keiner Stelle darüber.

Ich kann nur jedem raten sich genau zu erkundigen, bevor man irgendwo anfängt.

Ich wusste, dass man nicht mit dem 6 Semestrigen Bachelor in die Architektenkammer kann und man einen Master machen muss, aber ich wusste nicht, dass ich kaum irgendwo einen Master machen kann.
Die Hochschule bietet auch einen Kammerfähigen Master in Architektur an, aber für mich ist es unmöglich darein zu kommen, dafür ist meine Note viel zu schlecht (2,0) und zudem entscheidet das der Prüfungsausschussvorsitzender und wir verstehen uns gar nicht, selbst mit gutem 1er Schnitt hat man einfach keine Chance.
Die schmeißen mit Bachelor Studenten um sich bieten aber eigentlich keinem einen Master an, der in dem Bereich einfach zwingend nötig ist.
Deswegen bin ich zu den Bauings. gegangen, da brauchte ich nur eine Note, die gut genug ist und noch 30 Creditpoints zusätzlich.

Versteh auch nicht wieso man mit dem nicht in die Architektenkammer kann, ich meine das hat auch mit Architektur zu tun und nicht zu knapp.

Auch toll habe mich dann bei der Ingenieurkammer Bau NRW erkundigt, die meinten, da kann ich auch nicht rein, da ich ja Architektur studiert hätte und nicht Bauingenieurwesen.

Das Blöde ist einfach, da es jetzt zu spät ist kann ich mich nirgends mehr Bewerben muss ein halbes Jahr bzw. ein ganzes Jahr warten, ob man dann irgendwo einen Platz bekommt ist was anderes.

Da viele ein 8 Semstrigen Bachelor und 2 Semstrigen Master anbieten, fallen die schon mal weg.
War auch einer da, der einen 8 Semestrigen Bachelor hatte, der machte den Master of Engeneering nur weil das schön aussieht, ist ja schon Kammerfähig.
Die TU Dortmund hat zwar ein 6er - 4er System und meine Note ist gut genug, aber die meinen mein Bachelor of Arts entspricht nicht deren Bachelor auf Science, haben anderen Schwerpunkte.
Kann mich zwar bewerben, aber unwahrscheinlich da was zu bekommen.
Die FH Bielefeld bietet auch einen Master an, mit Bauings. und Architekten, dieser ist aber komischerweise Kammerfähig, aber beiden bekommen auch einen anderen Abschluss, da kann ich zwar rein, aber müsste echt ein Jahr warten, hätte ich das mal vorher gewusst.

Das Doofe ist auch, die Zeit die ich mit meinem Bachelor arbeite in einem Architekturbüro kann ich mir für später nicht anrechnen lassen.

Bei uns an der Hochschule gibt es auch einen Dualen Architekturstudiengang, kam aber erst später, da bekommt man erst nach 10 Semestern seinen Bachelor, dieser ist aber scheinbar auch Kammerfähig, da man ja auch Praxiserfahrungen sammelt.
Man kann auch irgendwie Dual Architektur und Innenarchitektur studieren, aber man kann damit nur Innenarchitekt werden, nicht fürn Hochbau.

Das ist echt kompliziert und die Architektenkammern und die Hochschulen haben sich mit den Bachelor-Master System nicht wirklich angeglichen.

Tom 11.10.2014 17:34

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Wenn das so schwierig ist, würde ich einen Schritt zurück treten und mich fragen: Muss ich wirklich in die Kammer? Braucht man nur, um sich selbständig zu machen oder aus Prestigegründen in einem Planungsbüro. Die interessanteren und besser bezahlten Jobs gibt es aber in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Und für diesen Bereich passt ein baubezogener Ingenieur-Master hervorragend, ohne dass man Kammermitglied sein muss.

T.

personal cheese 11.10.2014 19:46

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Der einzige, vielleicht aber nicht unerheblichen Vorteil, den man als angestellter Architekt hat, ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.

Florian 11.10.2014 20:43

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Im richtigen Bundesland musst du dazu nicht in der Kammer sein...


Geschrieben via Tapatalk auf meinem iPhone.

Tom 11.10.2014 23:02

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 53418)
Der einzige, vielleicht aber nicht unerheblichen Vorteil, den man als angestellter Architekt hat, ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.

Das würde mein Bauch auch so sehen, mein Kopf sagt aber, dass die Altersversorgung unter dem Strich außerhalb von Planungsbüros doch noch höher ist - schließlich werden dort bis zu doppelt so hohe Gehälter bezahlt und in großen Firmen kommt noch eine betriebl. Altersversorgung hinzu. Und der Vorsprung der Versorgungswerke schmilzt auch langsam dahin; die erste Kürzungsrunde in den zugesicherten Versorgungs-Niveaus hat es schon gegeben, auch erste Fast-Pleiten. Und bei dem allgemeinen Zinsniveau wird es nicht dabei bleiben.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

T.

Micha-H 13.10.2014 10:37

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 53420)
Und der Vorsprung der Versorgungswerke schmilzt auch langsam dahin; die erste Kürzungsrunde in den zugesicherten Versorgungs-Niveaus hat es schon gegeben, auch erste Fast-Pleiten. Und bei dem allgemeinen Zinsniveau wird es nicht dabei bleiben.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

T.

Man darf dabei nicht vergessen, dass die Absicherung bei Berufsunfähigkeit zudem besser gestellt ist als bei einem "gewöhlichen" Angestellten. Nicht unbedingt die Absicherungshöhe daraus, aber die Voraussetzungen wann die Rentenzahlungen erreicht sind.

Auch muss ich Tom bei den Altersrenten leider recht geben. Die meisten Versorgungswerke weisen heute Verzinsungen aus, die sie aktuell gar nicht erwirtschaften können. Den heutigen Rentnern kommt dies zugute, die heutigen Beitragszahler werden u.a. deswegen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch deutliche Korrektueren hinnehmen müssen.
Es handelt sich um ein anderes System als bei der gesetzlichen Rente; dort spielen Zinsen keine Rolle.

Wenn das jetzt weg vom Haupt-Thema führt, lagern wir das einfach aus ...

Archiologe 14.10.2014 09:42

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Architektenkammer brauchst du nur, wenn du dich selbstständig machen willst. Sonst bringt dir das rein gar nix. Keine besseren Jobaussicht, nicht mehr Gehalt, nicht mehr ansehen. Hatte ich auch gedacht, war leider nicht so. Im Gegenteil, oft verlangen Bekannte, man solle mal schnell deren Baupläne unterschreiben. Dabei bist du damit voll in der Haftung.
Versorgung ist auch so ein Thema. Ist ein enges System, wie eine Versicherung. Wenn du mal nicht zahlen kannst, wird es eng. Bei der Gesetzlichen setzt man einfach aus. Und dann der Papierkram, wenn du mal in ein anderes Bundesland umziehst. Also ich habe mich wieder austragen lassen, fühle mich damit einfach flexibler u. freier.

Micha-H 14.10.2014 10:17

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 53427)
Versorgung ist auch so ein Thema. Ist ein enges System, wie eine Versicherung. Wenn du mal nicht zahlen kannst, wird es eng. Bei der Gesetzlichen setzt man einfach aus. Und dann der Papierkram, wenn du mal in ein anderes Bundesland umziehst. Also ich habe mich wieder austragen lassen, fühle mich damit einfach flexibler u. freier.

Deine Aussage ist allerdings mit größter Vorsicht zu genießen und m.E. kurzsichtig gedacht. Die Entscheidung sollte wirklich jeder für sich sehr genau prüfen. Was tatsächlich zählt, ist doch was man als Alterrente oder bei Berufsunfähigkeit aus seinem System bekommt.

Und hier sind die Leistungen in jedem Versorgungswerk wesentlich vorteilhafter gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für einen Vergleich musst du lediglich den Rentenbescheid eines Angestellten und eines Kammermitglieds mit vergleichbarem Werdegang nebeneinander legen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei Berufsunfähigkeit zahlt die gesetzliche erst bei Erwerbsunfähigkeit; das ist ein enormer Unterschied!

Aus meiner Sicht ist daher zweitrangig, ob ich mich heute flexibler und freier fühle, vielmehr sollte man prüfen welche Zahlungen man erhält, wenn es dann so weit ist.

Im Übrigen richten sich die Beiträge doch in beiden Fällen prozentual nach der Einkommenshöhe? Woher also dieser Unterschied?

Dickmilch 28.10.2014 20:46

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo,

danke erst einmal für die Antworten, ich habe mittlerweile den Master abgebrochen und arbeite weiter in einem Architekturbüro und versuche zum SS15 einen passenden Master zu finden.

Ich habe nun auch ein offizielles Schreiben der Architekten Kammer NRW, habe ich mal in den Anhang gepackt.
Interessant ist ja immer noch die Rede von dem 4 Jährigen Regelstudium in der Architektur, ich habe keine einzige Universität in NRW gefunden, welche ein 4 Jähriges Regelstudium in Architektur anbietet.
Ich habe ganze 2 Fachhochschulen gefunden, die ein 4 Jähriges Architekturstudium in Form eines 8 Semestrigen Bachelorabschlusses anbieten.
Die Architektenkammer in BaWü akzeptiert z.b. auch nur diesen.
In der Regel umfasst der Bachelor in Architektur in NRW 3 Jahre und der Master 2 Jahre, das Problem es gibt kaum Masterplätze und Studiengänge.
Also wirklich nachgedacht hat man da nicht, auf Nachfrage bekommt man eh nur dumme Antworten.

Ich bin mir auch bewusst, dass ich in dem Bereich kaum was "reißen" kann, man bleibt eben der unterbezahlte Angestellte mit einer Menge Verantwortungen.
Es ist auch kaum möglich alleine Fuß zu fassen, sollte man sich Selbständig machen.
Aber ich würde dennoch gerne diese Möglichkeit nicht zu 100% ausschließen, ich weiß ja jetzt noch nicht, wie es später aussieht.
Auch wegen der Altersversorgung wurde mir nahe gelegt diesen Schritt zu tuen, ich werde mich damit aber noch auseinander setzen, aber ich denke es würde nicht schaden, wenn man die Möglichkeit hätte in die Architektenkammer aufgenommen zu werden.

Den Master, den ich angefangen hatte, war eh nur eine "Wischi-Waschi" Master, den macht man halt nur wegen dem Titel, sieht schön auf dem Papier aus, wirklich bringen tut der nichts.
Ich wäre mit dem weder Architekt noch ein Bauingenieur.

Ich habe mich auch mal nach alternativen Master Studiengängen umgeschaut, aber da gibt es auch nicht wirklich etwas, wenn einer von euch da noch eine Idee hätte, nehme ich diese gern entgegen.

Wo mein Weg genau hinführt weiß ich auch noch nicht, arbeite zwar zur zeit in einem kleinem aber echt "coolen" Architekturbüro, aber ob das wirklich mein Leben lang mache? Ich glaube nicht.

Es gibt auch noch einen Plan C, ich hatte ja auch mal Maschinenbau studiert, war leider der erste Jahrgang, der kein Dipl. Ing. mehr machen konnte, ich war noch sehr jung und es war mir echt zu trocken und ein Mathe Ass bin ich auch nicht, wäre bestimmt eine ziemliche Quälerei.

Noch bin ich "jung" aber irgendwas muss passieren.

IngÖko 24.04.2015 20:28

AW: Trotz Master nicht in die Architektenkammer ?
 
Haben Sie geklagt?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:17 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®