tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Entwurf & Theorie (https://www.tektorum.de/entwurf-theorie/)
-   -   Fragen zu Grundrissen (https://www.tektorum.de/entwurf-theorie/2030-fragen-grundrissen.html)

JRRT0lkien 16.10.2005 14:50

Fragen zu Grundrissen
 
Hallo!

Ich fertige in Kunst (wir behandeln in der 12. Klasse Architektur) einen Grundriss zu einer Wohnung mit folgenden Eigenschaften an:

- 120-150qm auf einer Ebene in einer Wohnanlage
- zwei Seiten haben Belichtungsmöglichkeiten
- es müssen möglichst viele Mieterkombiantionen möglich sein

Ich weiß aber überhaupt nicht, wie ich die Räume am besten aufteilen soll. Welche Form soll die Wohnung haben, rechteckig oder quadratisch? Welche Regeln gelten für die einzelnen Räume (Belichtung, Belüftung, Sicherheit, Evakuierung usw.), wie sind ihre Größen und Verhältnisse optimal?

Könnt Ihr mir sagen, wo ich (anfängergerechtes) Material finden kann, um Antworten auf diese Fragen zu finden?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
JRRT0lkien

Florian 16.10.2005 16:32

Die wesentlichen Dinge (Regeln) stehen im BauGB, bzw. in der BauO. Es macht aber für die Schule und selbst im Studium wenig Sinn nach Gesetzten zu gestalten. Das Ergebnis ist viel besser wenn man sich von so etwas erst einmal frei macht!
Es gibt einige wenige Grundregeln. Drei davon sind, dass ein Zimmer erst ab einer Größe von mind. 3,2m x 3,2m (glaube ich war es) ein Zimmer ist. Die zweite wichtige Regel ist, dass bei zweiseitiger Belichtung die max. Raumtiefe 12m betragen darf, um natürliche Belichtung zu gewährleisten. Regel Nummer drei besagt, dass Wohnräume nicht nach Norden ausgerichtet sein sollen und Kinderzimmer nicht dürfen.
Ansonsten würde ich versuchen möglichst einfache, klare Grundrisse zu erstellen. Dunkle Flure vermeiden. Großzügige Räume schaffen. Wohnungsbau / -gestaltung ist eigentlich ein gnädiges Thema, denn jeder von uns ist doch ein Experte in Sachen Wohnen.

Viel Erfolg!

milivanili 16.10.2005 18:28

Ich würde dir mal den Neufert ans Herz legen, da ist alles drin was du so brauchst!
Denke mal dass du den in der UniBibliothek kriegst wenn die uni in deiner nähe das Lehrgebiet hat.

noone 16.10.2005 18:29

Zitat:

Nummer drei besagt, dass Wohnräume nicht nach Norden ausgerichtet sein sollen und Kinderzimmer nicht dürfen.

kannst du bitte deine Quellen nennen...... das mit den Kinderzimmern würde ich mal einfach so in Frage stellen....... hab nämlich schon massenweise davon gesehen......

Archimedes 16.10.2005 21:26

Also Florian ich weiß zwar nicht wo diese Regeln her stammen, aber ich finde sie lassen sich doch in der Realität an zahlreichen gebauten Beispielen leicht widerlegen. Die Quelle würde mich auch interessieren.



1. Ist ein "Standardbad" mit 2,635 x 3,135 m kein BadeZIMMER?

2. Ein Raum mit einer Abmessung von z.B. 15 x 4 m und durchgängiger Belichtung über die breiteste Seite hat doch wohl keine Probleme mit zu wenig Tageslicht, oder??

3. Das Wohnräume pauschal nicht nach Norden ausgerichtet werden dürfen, will ich auch nicht verstehen. Und wenn im Norden die schönste Aussicht ist oder es sich um ein Hanggrundstück mit dem Hang im Süden handelt? Außerdem ist Nordlicht ein sehr gleichmässiges (auch angenehmes) Licht ohne Blendungen.





Aber zurück zum eigentlichen Thema:

@JRRTolkien:

Mach Dir einfach nicht zuviel Gedanken. In ein Buch wie den Neufert kannst Du ruhig mal reinschauen, aber wahrscheinlich gibts den gerade nicht in Deiner Nähe (wäre Zufall). Extra kaufen brauchst Du ihn jedenfalls nicht.
Wahrscheinlich hat Dein Kunstlehrer selber kaum Ahnung von Architektur, so daß Du Dir nicht übertriebene Mühe machen solltest, um später noch von einem Laien kritisiert zu werden.
:p

Florian 16.10.2005 21:27

Ich fürchte ich kann Dir dazu auf Anhieb kein Gesetz liefern. Ich habe davon mal gehört. Vielleicht war das im Zusammenhang mit Sozialem Wohnungsbau.

Hier geht es aber auch um Grundregeln für gutes Bauen. Die psychisch positive Auswirkung von Sonnenlicht im Zimmer wird ja hoffentlich keiner in Frage stellen.
Beim Krankenhausbau sollen z.B. auch keine Patientenzimmer nach Norden ausgerichtet sein, weil das dem Genesungsprozess nicht förderlich ist.

Matthias 16.10.2005 21:44

Zitat:

Nummer drei besagt, dass Wohnräume nicht nach Norden ausgerichtet sein sollen und Kinderzimmer nicht dürfen.
Die Bayerische Bauordnung schreibt dazu beispielsweise:

---
BayBO Art. 46 (3)
1 Jede Wohnung muß eine für ihre Bestimmung ausreichende Größe und eine entsprechende Zahl
besonnter Aufenthaltsräume haben.
2 Es dürfen nicht alle Aufenthaltsräume nach Norden liegen.
3 Wohnungen müssen ausreichend durchlüftet werden können.
4 Diese Vorschriften gelten auch für
Einraumwohnungen.
5 An verkehrsreichen Straßen sollen die Aufenthaltsräume einer Wohnung überwiegend
auf der vom Verkehrslärm abgewandten Seite des Gebäudes liegen.
---

Grundsätzlich ausgeschlossen ist also nur eine Wohnung, die Aufenthalts-/Wohnräume ausschließlich nach Norden hat.

Gruß, Matthias

Florian 16.10.2005 22:07

Zitat:

Originally posted by Archimedes
1. Ist ein "Standardbad" mit 2,635 x 3,135 m kein BadeZIMMER?
Es geht hierbei um die HNF.

Zitat:

2. Ein Raum mit einer Abmessung von z.B. 15 x 4 m und durchgängiger Belichtung über die breiteste Seite hat doch wohl keine Probleme mit zu wenig Tageslicht, oder??
Ich hatte geschreiben:
"Die zweite wichtige Regel ist, dass bei zweiseitiger Belichtung die max. Raumtiefe 12m betragen darf, um natürliche Belichtung zu gewährleisten."
Wenn man das auf einseitig überträgt, sind es 6m Raumtiefe. Da die von Dir genannten 4m darunter liegen ist das doch völlig O.K..

Zitat:

3. Das Wohnräume pauschal nicht nach Norden ausgerichtet werden dürfen, will ich auch nicht verstehen. Und wenn im Norden die schönste Aussicht ist oder es sich um ein Hanggrundstück mit dem Hang im Süden handelt? Außerdem ist Nordlicht ein sehr gleichmässiges (auch angenehmes) Licht ohne Blendungen.
Ich hatte "sollen" geschrieben. Es möchte doch wirklich keiner in eine Wohnung ziehen, deren Wohnräume ausschließlich nach Norden ausgerichtet sind, oder? Ich habe bei meinen Wohnungssuchen zumindest immer auf Süd-, West- oder notfalls auch Ost-Ausrichtung (für bis spät in die Nacht arbeitende Architekten nicht ideal :p ) geachtet. Dabei ist mir auch noch nie aufgefallen, dass jemand "mit toller Nordausrichtung" in die Anzeige geschrieben hat.

Unabhängig von Gesetzen geht es hier und überhaupt darum, guten Wohnraum zu schaffen. Im Normalfall heißt das also keine Nordausrichtung. Wenn nunmal auf der Südseite die Hauptverkehrsstrasse verläuft und auf der Nordseite ein wundervoller See liegt, dann wäre es natürlich dämlich, nur Nebennutzflächen auf die Nordseite zu legen.
Eine solche Aufgabe hatten wir im 2. Semester zu lösen - und es gibt viele gute Lösungen für ein solches "Problem".

Grüsse
Florian

P.S. Die Nord-Regel gilt natürlich nur für die Nordhalbkugel, ne :D

noone 16.10.2005 22:10

dabei liegt doch die Betonung eindeutig auf ALLE. wenn einzelne Räume nach Norden liegen ist ja wohl nichts dagegen einzuwenden. In einigen Fällen geht das doch auch gar nicht anders........ also ist das nur gehört oder gibts wirklich Gesetze?

JRRT0lkien 18.10.2005 20:44

Hallo!

Danke für die Tipps. Ich habe mir auch den Neufert ("Bauentwurfslehre") ausgeliehen und es ist einiges klarer geworden. Ich habe auch schon eine Grundrissidee, die ich vielleicht auch hochlade, um sie diskutieren zu können. Dazu noch eine Frage: könnt ihr mir ein Architektur-Programm für den PC empfehlen, womit ich schnell und sauber zeichnen kann? Super wäre auch, wenn man sich das Haus dann in 3D ansehen könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
JRRT0lkien

Maks 19.10.2005 09:01

Hi JRRT0lkien,

schnell, sauber und 3D? Das sind gleich 3 Dinge auf einmal. Das geht nun wirklich nicht ;).
Ganz im Ernst. Ich glaube, dass alle Programme die hier verwendet werden zu viel Einarbeitungszeit benötigen würden. Obendrein sind sie im Verhältnis zu deiner Aufgabe viel zu teuer. Es gibt zwar Schüler- und Studentenversionen zwischen 100 und 300 EUR, aber ich glaube nicht, dass sich das in deinem Fall lohnt.
Eine weitere Möglichkeit wären Demoversionen die i.d.R. eine Laufzeitbeschränkung auf 30 Tage haben. Dann mußt du dein Projekt aber in dieser Zeit geschafft haben.

Vielleicht solltest Du es eher mit den Programmen von Databecker versuchen. Ich glaube die heißen 3D Traumhaus Designer o.ä. Ich vermute, dass es damit wesentlich schneller und einfacher geht.

Um dir mal einen Überblick über die sonst im Architekturbereich verwendeten Programe zu geben hier ein paar Namen: Autocad, Architectural Desktop und Revit von Autodesk, Allplan und VectotWorks von Nemetschek, Archicad von Graphisoft.

Gruß

max

Samsarah 19.10.2005 13:02

Ich würde Dir auch empfehlen, die Grundrissse einfach per Hand zu zeichenen. Und wenn Du Deine Räume 3D sehen willst, dann bastel lieber ein Arbeitsmodell aus einfachen Pappen. Das kann man dann auch dem Lehrer in die Hand drücken und drehen und man macht deutlich, daß man begriffen hat, daß Architektur etwas Dreidimensionales ist und nicht nur ein Wisch Papier.
Wenn DU dann mit Deiner Wohnung zufrieden bist, kannst Du das Modell natürlich auch schöner basteln - nur ein Puppenhaus würde ich nicht draus machen. Unterstreiche einfach die Dinge, die Dir wichtig sind.

Und eine Sache hat Florian - bei allen anderen strittigen Punkten - doch richtig gesagt. In Bezug auf Wohnen hat jeder eine Ahnung. Also überleg Dir, was Dir wichtig und wie die Wohnung am schönsten wäre.

Hilfreich fand ich es auch, mir ein Szenario zu überlegen. Wer soll da eigentlich wohnen? Eine Familienwohnung, eine WG, ein Paar ohne Kinder, Altenwohnen... das hilft bei der Entscheidungsfindung ungemein, weil die Bedürfnisse hier unterschiedlich sind und man nicht so willkürlich rangehen muß. Natürlich ist eine Wohnung im Idealfall so flexibel, daß sie verschiedenen Ansprüchen gerecht wird, aber für eine erste Auseinandersetzung mit Architektur überhaupt, ist das sicher nicht nötig.

Viel Erfolg.
Samy


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:11 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®