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martindre 08.10.2004 12:47

rampe für autos
 
Ich suche Information über die maximale Neigung einer befahrbaren Autorampe. Autos sollten in einem Gebäude in der 2. Etage ausgestellt werden. Die Garagenverordnung lässt 15 % Neigung zu - das Projekt an dem
ich arbeite ist aber auf privatem Gelände, deswegen geht best. viel mehr
als 15 % Neigung. Die Rampe würde sonst zu lang.

Oder gibt es vielleicht andere Möglichkeiten. Ein normaler Autoaufzug wäre zu teuer.


Vielen Dank
mar

Samsarah 08.10.2004 14:24

Soweit ich weiß, darf die Steigung in kleineren, privaten Garagen 20% nicht übersteigen. Das wäre sicher auf auf Deinen Entwurf anwendbar. In öffentlichen Parkhäusern gelten die 15 %.
Grundsätzlich hängt dieser Steigungsgrad aber sicher eher von der Größe und der Frequentierung als vom Parameter öffentliches/ privates Gelände.

Vielleicht reichen Dir die 5 % mehr ja, um die Rampe einzupassen.

Grüße,
Samy

Jochen Vollmer 08.10.2004 14:29

"Also", sprach Neufert,
 
... "Zur Überwindung von Höhenunterschieden und zur Erreichung der einzelnen Geschosse von Stellplatzanlagen gibt es verschiedene Rampensysteme. Die Neigung der Rampen soll 15%, bei Kleingaragen 20% nicht überschreiten. Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Rampen mit mehr als 5% Neigung muss eine waagerechte Fläche von >= 5m Länge liegen. bei Rampen für Personenkraftwagen eine bis zu 10% geneigte Fläche von >= 3m Länge. (...)"

Neufert, 36. Auflage, Seite 445

Gruß Jochen

martindre 08.10.2004 16:25

rampe liegt aussen...
 
...danke für die Infos!
Die Rampe liegt unter freiem Himmel. Gelten dann ebenfalls die 20% wie
bei den Kleingaragen (wegen Schnee und Witterung und der folglichen
Rutschgefahr)?
Überlege ebenfalls, ob man die Höhendiff. durch ein Hubsystem lösen könnte.
Das wäre Platzsparender. Vielleicht hat jemand von Euch sowas in der Art mal
gesehen oder geplant.

Danke
mar

Samsarah 08.10.2004 18:03

Der Neufert gibt auch dazu ganz gute Hinweise, und zwar in Bezug auf Laderampen für LKWs/ Industriehallen. Ist auch irgendwo bei den Parkhäusern in der Nähe...

Viel Erfolg,
Samy

Tobias 09.10.2004 00:37

Rampen von z.B. Tiefgaragen dürfen 20% nur haben, wenn Sie zugleich überdacht sind. Hat irgendetwas mit dem Winter zu tun und wo die Grenze liegt, kann ich jetzt auf Anhieb auch nicht sagen


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