tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Konstruktion & Technik (https://www.tektorum.de/konstruktion-technik/)
-   -   Auflagen zu Schallschutz im Altbau (https://www.tektorum.de/konstruktion-technik/1513-auflagen-schallschutz-altbau.html)

martindre 16.03.2005 09:52

Schallisolierung Altbau
 
es gibt doch sicherlich auflagen zum schallschutz einer wohnung
gegenüber der umliegenden wohnungen in einem mehrparteienhaus.

wenn man in der wohung die stimmen und ggf. auch (vorw. abends wenn
es ruhiger ist) die gespräche mithören kann aus der nachbarwohnung verstößt dass doch sicherlich gegen die auflagen der schallisolierungen, auch
in altbauwohnungen.
hier ist meiner ansicht eine mietminderrung der richtige weg.

oder habt ihr andere erfahrungen, dass man so etwas im altbau
akzeptieren muss.

vielen dank für tipps,
grüsse
dre

Jochen Vollmer 16.03.2005 12:25

Zu Schallschutzfragen kann die DIN 4909 weiterhelfen.
Trennende Bauteile werden im Beiblatt 1 behandelt.

Was eine Mietminderung angeht wäre ich vorsichtig,
als letzte Konsequenz ist das jedoch mit Sicherheit
denkbar. Vielleicht hilft jedoch auch schon ein Gespräch
mit dem entsprechenden Nachbarn, das er/sie am
Abend einfach leiser spricht.
Schallschutz bei Altbauten ist generell ein Problem
(wohne selbst in einem). Allgemein gilt, das die
Erwartungen an den Schallschutz von von Seiten
der Bewohner bei Altbauten geringer sind als bei
Neubauten. Das hängt mit dem Raum'klima' zusammen.
Ähnliches gilt für transparente Raumtrennungen.

Deshalb ist meine Einschätzung, das die DIN 4909
nicht direkt auf Altbauten anwendbar ist. Sich im
Zweifelsfall darauf zu berufen (vor Gericht z. B.) halte
ich für wenig aussichtsreich. Vielmehr wird das Urteil
so ausfallen, das alle am Streit beteiligten dazu auf-
gerufen werden der Situation mit besonderer Rücksicht
und besonderem Verständnis gegenüberzustehen.

Sicher gibt es einen ganzen Haufen Musterurteile zu
diesem Thema. Vielleicht versuchst Du es mal beim
Mieterbund!

Hier ein entsprechender Link zum Thema:
http://www.mieterbund.de/zeitungen/m...4_urteile.html

Maks 16.03.2005 17:19

Hi martindre,

ich habe hier auch noch was für dich.

http://www.mieterverein-berlin.de/re...tte500104.htm.

Dieser Artikel besagt, dass die Wände/Decken nur den Anforderungen des Schallschutzes zum Zeitpunkt des Baus der Bauteile entsprechen müssen.

Ich muß Jochen auch zustimmen, wenn er sagt, dass man in einen Altbau mit dem Wissen zieht, dass er eben nicht den aktuellen Anforderungen entspricht. Und die Keule Mietminderung als erstes Mittel gegen Geräuschbelästigung ist fehl am Platz und zeugt in meinen Augen eher von mangelnder Kommunikation.

Gruß

Max

Florian 16.03.2005 19:33

Die DIN 4909 wäree erst bei Moderniesierungsmaßnahmen anzuwenden. Wenn alle Gebäude immer den aktuellen Normen anzupassen wären, dann hätte die Bauindustrie keine Probleme mehr :P

Bei der Mietminderung wäre ich auch vorsichtig.

Grüsse
Florian

Maks 16.03.2005 21:18

Kurzer Einwand damit hier keine Missverständnisse auftauchen. Die DIN bezügl. Schallschutz ist die DIN 4109.

Gruß

max

martindre 17.03.2005 08:49

schallschutz altbau
 
vielen dank für die informationen.

das problem ist, dass ich schon mehrfach mit dem mieter über mir gesprochen habe und keine beseerung in sicht ist. auch andere mieter haben sich beschwert - schon seit monaten.

bevor ich da jetzt lange rumlamentiere, halte ich es doch für sinnvoll,
jetzt auf mietminderung zu gehen, da zuvor schon ein telefonat mit der hausverwaltung ohne erfolg gelblieben ist.
ausserdem höhe ich wie gesagt die gespräche des nachbarn, wenn es leise draußen ist, mit. das ist doch wahnsinnn!
er wohnt über mir im ausgebauten dachgeschoss. da sind die schalldämmungen sicherlich noch viel geringer als in den normalen etagen.

grüsse
martin

Maks 17.03.2005 09:40

Hi martin,

so stellt sich dein Problem aber schon anders da, als es am Anfang zu erkennen war.
Allerdings würde ich das Problem der Hausverwaltung noch mal schriftlich darlegen mit dem Hinweis auf die erste gescheiterte Kontaktaufnahme und mit der Andeutung einer Mietminderung.
Vielleicht lassen sich ja noch ein paar andere von den Geräuschen gestörte Mieter dazu überreden. Das wirkt i.d.R. mehr.
Und dann ist es vielleicht doch ganz sinnvoll mal herauszufinden, wann das Dachgeschoss ausgebaut wurde, von dem du da gesprochen hast. Eventuell gibt es ja noch ältere Mitbewohner die dazu was sagen können.
Der Rest...........siehe die Urteile.

Gruß

Max


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:32 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®