|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 08.01.2007  
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Icke: Offline
   Ort: ac    Beitrag Datum: 27.02.2007 Uhrzeit: 19:47 ID: 22214  |            Social Bookmarks:      Hab mal ne Frage (was auch sonst         )Ich habe in meinem Entwurf einen künstlichen Wasserlauf geplant. Dieser soll an 3 Stellen über Betonstege (4m breit) überquert werden können. Da der Wasserlauf nicht besonders tief ist (ca.40cm), wollte ich mal fragen ob man bei diesen Abmessungen ein Geländer braucht, bzw. welche Abmessungen man einhalten müsste um auf ein Geländer verzichten zu können. Grüsse Icke  |  
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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 13.04.2005  
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 27.02.2007 Uhrzeit: 21:54 ID: 22219  |         Social Bookmarks:      steht z.B. in den GUV Richtlinien drin, siehe "naturnahes Spielen". kommt aber im prinzip immer auf die jeweilige Nutzung der Anlage an.       |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 08.01.2007  
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Icke: Offline
   Ort: ac    Beitrag Datum: 27.02.2007 Uhrzeit: 22:01 ID: 22220  |         Social Bookmarks:      Ist ne Friedhofsanlage....       Übergang Vorplatz zu Friedhof......so richtig zum spielen ist da nix ![]() >>> Hab was befriedigendes gefunden, danke ![]() Absturzhöhe darf 1m nicht überschreiten und Wassertiefe max.40cm. Dann gehts ohne Geländer. Geändert von Icke (27.02.2007 um 22:24 Uhr).  |  
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