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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.06.2007 Uhrzeit: 21:44 ID: 24606 | Social Bookmarks: Lt. Pisthol Bd. 1 Kapitel 4.4.3 Reinigungsöffnungen und Schächte soll der Schacht möglichst nah an der Grundstücksgrenze und i.d.R. nicht weiter als 15 m vom öffentlichen ABwasserkanal entfernt liegen. Schau dir das Kapitel doch mal an, es gibt noch einige weiter Hinweise zur Planung der Entwässerung... |