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Blumenschein 01.04.2009 22:32

sommerlicher Wärmeschutz Nichtwohngebäude im Bestand
 
Hallo,

schreibt die EnEV 2007 bei Änderungen an Bestandsgebäuden einne Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes vor? Wenn ja, in wo genau steht das?
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein

El Mariachi 12.04.2009 23:19

AW: sommerlicher Wärmeschutz Nichtwohngebäude im Bestand
 
Meines Wissens fließt der sommerliche Wärmeschutz durch die DIN 4108-2 in die EnEV ein. In wie weit Kühllasten in die Berechnung des Primärenergiebedarf eingearbeitet sind, ist mir leider nicht bekannt (habe bis dato auch noch von keinem derartigen Verfahren gehört). Weka Enev Plus (Anwendung zur Errechnung des Primärenergiebedarfs) betrachtet auch explizit Heizanlagen. Ein mögliche Erklärung könnte darin bestehen, dass sich der sommerliche Wärmeschutz hauptsächlich auf die Nutzbarkeit von Bauwerken bezieht. Zusätzliche Energieeinträge bewirken im Sinne der Enev wohl (paradoxerweise) keine Beeinträchtigung der Gesamtbilanz. (Bitte korrigiert mich falls dem nicht so ist).

PS: Generell muss der sommerlicher Wärmeschutz auch im Bestand gewährleistet sein (auch wenn die Berechnung des selbigen womöglich nicht direkt im Rahmen der EnEV abgehandelt wird).


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