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conqueror 11.05.2009 15:15

Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
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Hallo,

habe eine Statikfrage.

Habe ein carport dessen überdachung auf zwei Rähmen liegen.

Die Herausforderungen hierbei ist es das darauf Balken verlaufen die über ein Rähm hinauskragen und das nicht zu wenig.

6m Feld und 2,4 Auskragung.

Normalerweise ist die ganze konstruktion ja so aufgebaut das die balken ja auch so ohne probleme liegen könnten, also man hätte keine sorge mit der auskragung das diese runter kippen könnte oder ähnliches.

bin mir nicht sicher ob es die Pdf hochgeladen hat. hmm

Nur bin ich mir nicht sicher ob man es denn auch so bauen kann, auch wenn man den schlimmsten Lastfall annimmt und Schneelast, wind...

Die Balken sind insgesamt 8,5 m lang , die balken 20 cm hoch, und auf dem dach ist auch nicht viel belag, 2cm bretter und 2 lagen bitumenbahn.

Für interessierte: q= 1,75 KN/m Streckenlast auf ein Balken. Balkenabstand 0,8 m.

Damit ihr ein Bild von der ganzen geschichte habt sende ich eine Ansicht mit.

El Mariachi 12.05.2009 11:17

AW: Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
Leider erschließt sich mir deine Fragestellung nicht so ganz. Falls du auf die Dimensionierung der Balken anspielen willst, dann geht man bei dem Baustoff Holz (=! Leimbinder), ausgeführt als Kragarm, von einem Schätzwert von 1/8*Länge aus. Für Einfeldträger gilt analog 1/16 bis 1/20*Länge.

conqueror 12.05.2009 14:23

AW: Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
Hallo El Mariachi,

Eigentlich geht es mir weniger um die Balkenhöhe, die habe ich schon auf 20/10 cm Balkenquerschnitt bemessen.

Mir gehts es eher um das Verhätnis Feldlänge:Auskragungslänge, hier wäre es 2,44 : 1 .
Ich meine wie weit kann man eine Auskragung auskragen lassen 1,5 m oder 2 m ?
Meine Befürchtung hierbei ist folgende:

Wenn z. B. nach einem verschneiten Wintertag Vater und Sohn auf das Carport steigen um den 1 m hohen Schnee wegzuschaufeln, und dabei fangen sie dummerweise vom Feldträger aus an ( laut Ansicht von links), zu schaufeln, so daß zum Ende hin nur noch die Auskragung mit Schnee bepackt ist.
Ich frage mich, kann das soweit gehen, dass dieser Balken sich dann um den rechten Rähm dreht, also ob diese Balken in diesem Moment kippen kann,
so das die Personen vom dach fliegen und das Auto ganz rechts durch den Balken beschädigt wird ?

Ist im ersten Durchgang nicht sofort zu verstehen aber ein bisschen Phantasie , dann kommt ihr dahinter was ich meine.

FoVe 12.05.2009 14:49

AW: Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
Was für eine Dachform setzt du denn oben auf?

Mir scheint dein Holzquerschnitt für die Pfette mit 10/20 auf jeden Fall zu "lüttich" zu sein.
Im Besondern dann, wenn du ein Satteldach aufsetzen würdest, ohne die beiden Pfetten nochmal horizontal verbunden zu haben. Dann besteht ganz sicher die Gefahr, das die Pfetten im Kragarm ausweichen werden über die 10cm.

Des Weitern sehe ich keinerlei Aussteifung in deiner Kostruktion.
Gehst du davon aus, dass deine Dachkunstruktion mit Schalung dir die Queraussteifung bringt?
Oder arbeitest du mit eingespannten Stützen?

Last but not least, deine lichte Höhe ist mir etwas zu niedrig.
Man muss nicht mal von Wohnmobilen ausgehen, aber selbst ein SUV oder ein Van mit Dachantenne "schrabbelt" dann an den Balken. Ich würde immer mindestens eine lichte Höhe von 2,50m annehmen. Dann geht zur Not auchmal die Skibox im Trockenen auf.:p

conqueror 12.05.2009 15:58

AW: Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
Hallo FoVe,

es ist ein Flachdach mit 2 % neigung macht 10 cm aus.

Eingespannte Stüzen ist richtig. Zur Dachhöhe oder eher zur Einfahrtshöhe kann ich sagen das die meisten CArports von einer Höhe von 2,10 m oder 2,20 m ausgehen.
Ich denke so 2, 40 bis 2,50 werde ich schon ansetzen.

Und wie gesagt man darf bei der Dachdeckung wirklich nicht vom schwerem Material ausgehen.
auf den Balken lasten wie schon gesagt 2cm bretter und 2 lagen bitumenbahn und all dies in der schneelastzone 3. Alles in allem kommt es auf 1,75 KN/m.

Wobei meine eigentlich Frage ansich die folgende ist. Ob dieser balken bei einem ungünstigen lastfal nach rechts kippen würde.

FoVe 12.05.2009 17:15

AW: Wieviel Auskragung ist erlaubt ?
 
Wenn du mit dem ungüstigen Lastfall und dem daraus resultierenden Kippen meinst, dass dein Dach anfängt zu "wippen" - das glaube ich nicht. Kannst du ja als Sonderlastfall untersuchen. Geb doch einfach mal ne Punktlast von 200kg vorne an. Betrachte mal das Dach als Scheibe, denn du musst ja die einzelnen Balken miteinander verbinden.

Ich seh aber ein anders Problem. Deine errechnete Materialstärke von 10/20, die erscheint mir so "dünn", dass du sicher mit langfristigen Verformungen rechnen musst.
Holz hat die Eigenschaft, dass es sich den Lasten "angleicht". D.h. langfristig werden sich deine Balken der "Sinuskurve" anpassen. AmKragarmende werden sie sich senken und zwischen den Auflagern werden sie sich heben.
Das wird natürlich nur im Zentimeterbereich stattfinden, aber immerhin.

Du bekommst noch eine weitere Schwierigkeit.
Deine Balken sind ja nicht exakt geradlinig. Also musst du eine Form einer tragenenden, ausgleichenden Stirnbohle anbringen. Diese führst du quasi rundum.
Willst du diese Bohle verkleiden? Schiefer, Blech?

Wie entwässerst du denn das Dach?

Deine Stützen sehen aus, als ob du Holzstützen auf einen Pfostenschuh setzen möchtest. Wenn ja, dann ist das ziemlich sicher nicht eingespannt.
Ich würde hier zu Stahlbetonsäulen raten. Eventuell kannst du auch Stahlprofile einbetonieren.


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