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Blumenschein 15.06.2009 11:28

HOAI Vergütung, Ausnahmen
 
Hallo zusammen,

gemäß Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen wird die Bundesregierung ermächtigt eine Honorarordnung für Ingenieure zu erlassen. Ergebnis dieser Ermächtigung ist die allseits bekannte HOAI.
Die HOAI legt eindeutig fest, dass die Architektenleistungen entsprechend der HOAI vergütet werden müssen. §4(2) erlaubt eine Unterschreitung der festgesetzten Mindestsätze in Ausnahmefällen.
Was genau sind denn diese Ausnahmefälle?
Wie kann man die HOAI umgehen?
Warum werden viele Planungsleistungen nicht nach der HOAI vergütet?
Vielen Dank für Beiträge,
Gruß
--
Blumenschein

aprilis 27.06.2009 18:57

AW: HOAI Vergütung, Ausnahmen
 
Der besondere Ausnahmefall wäre gegeben, wenn man beispielsweise für seine Oma oder einen sehr guten Freund Leistungen erbringt.


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