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 EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen  Hallo,  wie habe ich folgenden Passus der EnEV zu verstehen. „In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.“ EnEV 09, Anlage 5 Demnach muss ich meine Heizungsleitungen im Wohnzimmer nicht dämmen! Was genau ist mit freiliegende Absperreinrichtungen gemeint? Z.B. ein Thermostat? Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein  |  
 
 AW: EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen  exakt, so würde ich das sehen!   |  
 
 AW: EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen  Danke   |  
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