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LaHood 19.07.2010 10:06

Rissbreitenbeschränkung
 
Aloha,

ich versuche grade von unserem Statiker ein Statement zu bekommen zum Thema rissbreitenbeschränkende Bewehrung, aber werde nicht schlau aus seinen Aussagen. Unser Auftragnehmer meint in unserer Statik fehlt die Berechnung der rissbreitenbeschränkenden Bewehrung, der Statiker meint, die bräuchten wir nicht.

Grund des Themas ist, das wir in unseren Projekten immer wieder mit Haarrissen in den Stahlbetonfertigteilen zu tun haben und jedesmal die Frage auftaucht ob das in Ordnung ist. Mein Kenntnisstand mittlerweile ist, das es kein Mangel ist sofern die Breiten unter 0.2mm sind. Ist zwar optisch ein Mangel, aber nicht funktional. Das ist aber dem Auftraggeber und dem ästhetischem Empfinden nicht immer klar zu machen. Daher rührt die Diskussion der rissbreitenbeschränkenden Bewehrung.

Also wie ist das denn nun, wenn ich keine Haarrisse haben möchte nach X Jahren, was muss ich dafür unternehmen? Kann ich mit einer rissbreitenebschränkenden Bewehrung auch diese vermeiden, bzw. wozu und wann brauche ich denn nun eine rissbreitenbeschränkende Bewehrung? Oder ist es am sinnvollsten mit einer rissbreitenüberdeckenden (elastischen) Farbschicht zu arbeiten. Angestrichen werden die Stahlbetonteile eh, da dort unter anderem Graffitischutz drauf kommt.

Danke
Grüße
LH

Kieler 20.07.2010 17:52

AW: Rissbreitenbeschränkung
 
Ahoi,
Beton ist ja -ich liebe diese Bezeichnung- eine so genannte gerissene Bauweise.
Die 0,2 mm sind mir auch ein Begriff, solange wir nicht besondere Eigenschaften
(WU Beton etc.) vorliegen haben.
Sollte ein Bauherr aber in den 0,2 mm einen optischen Mangel sehen (darauf
hinzuweisen, dass solche entstehen ist Architektenpflicht!), können diese im
Vorwege vertaglich "weggeplant" werden. Das muss dann auch rechnerisch
nachgewiesen werden. Ist es nicht vertraglich geschuldet, würde ich dazu wie
Euer Statiker keinen Anlass sehen.


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