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-   -   ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten (https://www.tektorum.de/konstruktion-technik/8310-asr-definition-verwaltungsgebaeude-gewerbl-bauten.html)

klaus05 29.08.2012 16:47

ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten
 
in der arbeitsstättenrichtlinie wird unter 17/1,2 3 beschaffenheit von treppen bezüglich steigungs- und auftrittmaß unterschieden in u.a. verwaltungsgebäude und gewerbliche bauten. kann mir jemand sagen, wo diese begriffe genauer definiert sind? ich plane ein bürogebäude. der bauherr wird darin sein gewerbe (dienstleister -> büros) unterbringen. es ist aber ebenfalls die verwaltung des betriebs. was gilt nun und wenn gewerbliche bauten gelten würde: was ist dann ein verwaltungsgebäude?

gruß
klaus

personal cheese 29.08.2012 20:37

AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten
 
Ich würde die Angaben in der Tabelle nur beispielhaft ansehen. Halte dich an die genannte Schrittmaßformel und die DIN 18065 und fertig.

klaus05 30.08.2012 00:36

AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten
 
äh, ich denke nicht, das man die vorgaben in der arbeitsstättenrichtlinie als beispielhaft ansehen sollte. sie sind teil der arbeitsstättenverordnung und somit ausformulierung des arbeitsschutzgesetz. wenn man nicht einkalkulieren möchte gegen gesetzte zu verstoßen würde die einhaltung der arb.st.richtl. sinn machen.:D

personal cheese 30.08.2012 08:46

AW: ASR Definition Verwaltungsgebäude<->gewerbl. Bauten
 
Ich sehe in der Tabelle der ASR aber keine Formulierungen wie "müssen" oder "sollen". Die DIN 18065 ist bauaufsichtlich eingeführt und viel aktueller als die ASR. Meiner Meinung nach ist dies daher die aaRdT in Bezug auf Treppen.


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