|          Social Bookmarks:      Wir betreuen den Umbau einer Zahnarztpraxis.      Es stellt sich die Frage welche Nutzlasten für die Behandlungsräume mit speziellen Behandlungsstühlen anzunehmen sind. Lt. der Tabelle nach DIN 1055-3 wird in der Kategorie B unterschieden nach B2 Behandlungs- und Operationsräume ohne schweres Gerät mit 3,0 KN/m2 und B3 Behandlungs- und Operationsräume mit schwerem Gerät mit 5,0 KN/m2 für die Decke. Gilt ein Behandlungsstuhl mit einem Eigengewicht von ca. 250 kg als schweres Gerät?  |  |
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|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 08.11.2015  
Beiträge: 21
   
raykip: Offline
   Ort: Hamburg    Beitrag Datum: 01.05.2016 Uhrzeit: 16:22 ID: 55666  |            Social Bookmarks:      Wenn ich jetzt direkt urteilen muss, würde ich sagen: nein       |  
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