tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Planung & Baurecht (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/)
-   -   VOB Sicherung von Kernbohrungen (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/10031-vob-sicherung-kernbohrungen.html)

Blumenschein 04.05.2016 23:18

VOB Sicherung von Kernbohrungen
 
Hallo zusammen,

in einem Beispiel sind das Herstellen von mehreren Deckendurchbrüchen (ca. 40,0 cm x 40,0 cm und ca. 3,70 m x 0,8 cm). Muss die Sicherung der Deckendurchbrüche (Loch überdecken mit Holzwerkstoffplatte, Geländer bauen) separat ausgeschrieben werden oder ist dies eine Nebenleistung, die nicht gesondert zu vergüten ist?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

Tom 21.05.2016 13:11

AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
 
Nach der allgemeinen DIN 18299, Punkt 4.1.4 gehört eine Sicherung der Baustelle als Nebenleistung dazu - muss also vom AN geleistet und ohne gesonderte Ausschreibung in die EPs mit eingerechnet werden.

Hat sich die Frage auf Deiner Seite schon geklärt?

T.

Blumenschein 21.05.2016 18:43

AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
 
Hallo,

vielen Dank,
das war die Info, die ich brauchte.
Gruß
--
Blumenschein

Blumenschein 09.09.2016 13:01

AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
 
Hallo,

nochmals kurz nachgehackt.

Angeommen, die Kernbohrungen werden nicht vom Sanitärinstallateur, sondern vom einem Bauunternehmer durchgeführt, der jedoch ebenfalls regelmäßig auf der Baustelle ist.

Würde er dann nicht gemäß DIN 18299, 4.2.4 Absturzsicherungen für fremde Ausführende einbauen und hätte damit eine besondere Leistung?

Danke für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

Tom 18.09.2016 13:59

AW: VOB Sicherung von Kernbohrungen
 
Zitat:

Zitat von Blumenschein (Beitrag 55894)
Würde er dann nicht gemäß DIN 18299, 4.2.4 Absturzsicherungen für fremde Ausführende einbauen und hätte damit eine besondere Leistung?

Nach meinem Verständnis nicht. Die Sicherungspflicht bezieht sich auf die eigene Leistung, d.h. derjenige, der Absturzkanten und Deckendurchbrüche herstellt, muss sie sichern, für seine eigenen Mitarbeiter und die anderen Firmen auf der Baustelle.

Übrigens spricht nichts dagegen, Nebenleistungen im Zweifel getrennt auszuschreiben. Dann wird die Verpflichtung klar und der Preis dafür transparent. Ich vermute aber, genau das wurde nicht gemacht und nun herrscht Uneinigkeit darüber wer was zu tun hat, richtig?

T.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:13 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®