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-   -   Notwendigkeit von Vorräumen bei Fluchttreppenhäusern. (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/3521-notwendigkeit-vorraeumen-fluchttreppenhaeusern.html)

Florian 01.03.2007 15:05

Notwendigkeit von Vorräumen bei Fluchttreppenhäusern.
 
Wann sind Vorräume bei Fluchttreppenhäusern notwendig?
Wenn ich die BauO Berlin richtig deute, werden diese Vorräume scheinbar nur notwendig, wenn ich ein innenliegendes Treppenhaus habe und über diesen Vorraum den Raucheintritt verhindere?!

§ 32 Treppenräume
(1)
1 Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden und an einer Außenwand angeordneten Treppenraum liegen.
2 Innenliegende Treppenräume können gestattet werden, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann und wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.
3 Für die innere Verbindung von höchstens zwei Geschossen derselben
Wohnung sind innenliegende Treppen ohne eigenen Treppenraum zulässig.

Kieler 01.03.2007 16:57

in unserer LBO heißt es im §39:

(4) Notwendige Treppenräume müssen durchgehend sein und an einer Außenwand liegen. Notwendige Treppenräume, die nicht an einer Außenwand liegen (innenliegende notwendige Treppenräume), können gestattet werden, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann.

(5) Jeder notwendige Treppenraum muss einen sicheren Ausgang ins Freie haben. Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie

1. mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppen,

2. Wände haben, die die Anforderungen an die Wände des Treppenraumes erfüllen,

3. Rauchschutztüren zu notwendigen Fluren haben und

4. ohne Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren, sein.

Daraus lässt sich schließen, dass der Vorraum nur notwendig ist, wenn das
Fluchttreppenhaus keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie hat und dann
von der Beschaffenheit so sein muss wie das Treppenhaus selbst.
Wenn also ein Fluchtweg aus dem Treppenraum direkt auf der Rückseite
des Gebäudes ins Freie führt, muss zur Vorderseite kein Vorraum
vorgesehen werden.

noone 01.03.2007 17:48

Der letzteren Beschreibung kann ich mich anschließen, steht in RLP und Saarland auch ungefähr so drin. Ich denke, daß Berlin den Gang wohl eher als Vorraum ausweist....

personal cheese 02.03.2007 16:32

Treppenräume notwendiger Treppen werden normalerweise an der Außenwand angeordnet, um unter Anderem durch öffenbare Fenster in jedem Geschoss eine Entrauchung zu ermöglichen und um direkt aus dem Treppenhaus nach außen fliehen zu können.

Die Bauordnungen gestatten innenliegende Treppenräume, wenn Rauch in diese nicht eintreten kann. Möglichkeiten dazu sind z.B. eine Überdruckbelüftung des Treppenraumes oder eben eine Schleuse (Vorraum) vor jedem Zugang. Die Größe der Schleuse und die Brandschutzqualität ihrer Türen ist irgendwo definiert, weiß ich leider gerade nicht.

Florian 02.03.2007 16:56

Lange Rede kurzer Sinn: Meine Vermutung war richtig...

conqueror 24.11.2007 08:40

hier sind mit dem begriff vorraum, doch die schleusen gemeint ,oder?

Florian 25.11.2007 00:16

ja


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