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-   -   Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge? (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/4719-hochschulegebaeude-schulordnung-fluchtweglaenge.html)

Amarillis 11.06.2008 13:23

Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge?
 
Weiß jemand, ob für eine Musik- und Kunstakademie auf dem Hochschulgelände, (also einem Hochschulgebäude) bezüglich Brandschutz nur die Landesbauordnung gilt oder auch die Schulordnung? Das hat ja Auswirkungen auf die Art und Anzahl der Fluchtwege...

Und dann zusätzlich, wie weit Fluchtwege verlängert werden können, wenn man eine flächendeckende Brandmeldeanlage einbaut? Finde dazu leider nicht die notwendige Verordnung.
Viele Grüße,
Bettina

personal cheese 11.06.2008 18:18

AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge?
 
Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du planst aber in der BASchulR M-V steht:

Zitat:

1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Anforderungen, die nach § 51 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) zu stellen sind für den Neubau und die bauliche Änderung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.
Es wird eher die Versammlungsstättenverordnung zum tragen kommen (hier VstättVO M-V):

Zitat:

§ 1
Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben...

Amarillis 11.06.2008 20:19

AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge?
 
Danke für die Antwort.:)
In der NRW Bauordnung steht so ca. das gleiche drin. Dann stellt sich die Frage, ob Studenten immer ausschließlich Erwachsene sind. Nicht ausschließlich wahrscheinlich, wenn Erwachsene=21Jahre alt, aber zu einem großen Teil.
Die Faktenlage besagt dann aber wohl, die Schulordnung gilt.

personal cheese 12.06.2008 10:11

AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge?
 
Es ist aber keine algemeinbildenede oder berufsbildende Schule, sondern eine Hochschule. Erwachsen würde ich in diesem Fall mal als älter 18 Jahre definieren.


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