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Crypton 30.11.2008 13:44

Fluchttreppenhaus
 
Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich eines Fluchtreppenhauses.
Es geht um ein Veranstaltungsgebäude, dass zweigeschössig ist.
Der Ausstellungsbereich befindet sich im Erdgeschoss und Büro und Besprechungsraum im Obergeschoss. Muss nun ein Fluchttreppenhaus für die Angestellten vorgesehen werden, wenn auch eine Anleiterbarkeit möglich ist?

Danke schonmal im vorraus

personal cheese 30.11.2008 16:01

AW: Fluchttreppenhaus
 
Zunächst müsstest Du klären, in welchem Bundesland du dich befindest, ob dort eine Versammlungsstättenverordnung existiert und für wie viele Personen Deine Ausstellungsbereiche ausgelegt sind.

Ich weiß nicht, was Du unter Fluchttreppenhaus verstehst. Grundsätzlich muss der 1. Rettungsweg von Obergeschossen über einen notwendigen Treppenraum nach jeweiliger Landesbauordnung führen.
Falls die Versammlungsstättenverordnung anzuwenden ist, müsste geklärt werden, ob diese auch für das OG gilt. Wenn dieser Bereich für Besucher nicht zugänglich ist, sondern nur für Beschäftigte, kommst Du um einen 2. baulichen Rettungsweg dafür herum.

Musterversammlungsstättenverordnung:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4231214.pdf

Begründung:
http://www.is-argebau.de/lbo/VTMU024B.pdf

Crypton 30.11.2008 16:52

AW: Fluchttreppenhaus
 
Hallo
Danke für die Antwort.
Die Versammlungsstättenverordnung von Rlp wird angewendet.
Der Ausstellungsbereich ist 300qm groß. Wieviele Besucher er genau haben wird ist unklar.
Okay, wenn der obere Bereich unzugänglich für die Besucher bleibt ist das ja ohne Treppenhaus machbar.

personal cheese 30.11.2008 18:03

AW: Fluchttreppenhaus
 
Nach Muster VStättVO werden für Ausstellungsräume 1 Person je 1 m2 Grundfläche angesetzt. Wie das in RLP ist weiß ich auch nicht. Dort steht ja:

Zitat:

2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Räume, die überwiegend

1.

für den Gottesdienst bestimmt sind,
2.

Ausstellungszwecken - z. B. Messen - dienen.

Crypton 30.11.2008 18:33

AW: Fluchttreppenhaus
 
Das deckt sich mit der VstaeVo von Rheinland-Pfalz.
Sorry, hatte nicht erwähnt, dass das Gebäude neben dem Ausstellungsbereich außerdem einen Mehrzwecksaal hat, der ca. 600qm groß ist. Die VstaeVo ist schon anzuwenden.


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