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Crypton 04.01.2009 13:07

rampe im gelände
 
Hallo Leute
ich hab das Problem, das ich ein gelände hab, welches abfällt zu einem Parkplatz hin. Wenn ich jetzt im süden stehe und auf das Gebäude zugehen möchte, so muss ich einen kiesweg beschreiten, welche eine größere Steigung als 6 Grad hat. Muss dieser Weg zum Gebäude jetzt behindertengerecht sein, wenn das Gebäude auch behindertengerecht ist?

Viele Grüße
Frank

okay, wahrscheins kann man es ohne Bilder kaum nachvollziehen. ich war nur am überlegen oder der fallende weg zum gebäude als Erschließungsweg zu sehen ist oder als "freies Gelände".

k-roy 04.01.2009 13:38

AW: rampe im gelände
 
1) "behindertengerecht" ist m.E. nicht der richtige begriff. die DIN kennt "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"
2) wenn das gebäude barrierefrei sein muss, dann muss natürlich auch die rampe barrierefrei sein.
3) 6% steigung, nicht 6° - und wie war das nochmal, 6m rampe max, dann 1,5 podest oder so. und auf kies rollt es sich natürlich nicht so gut.

(das gilt für einen neubau oder für eine umnutzung - keine ahnung was da jetzt genau sache ist)

Crypton 04.01.2009 13:52

AW: rampe im gelände
 
Zitat:

Zitat von k-roy (Beitrag 31909)
1) "behindertengerecht" ist m.E. nicht der richtige begriff. die DIN kennt "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"
2) wenn das gebäude barrierefrei sein muss, dann muss natürlich auch die rampe barrierefrei sein.
3) 6% steigung, nicht 6° - und wie war das nochmal, 6m rampe max, dann 1,5 podest oder so. und auf kies rollt es sich natürlich nicht so gut.

(das gilt für einen neubau oder für eine umnutzung - keine ahnung was da jetzt genau sache ist)

1) mit behindertengerecht ist rollstuhlgerecht gemeint
2) das ist eigentlich der weg von süden, der auf das Gebäude zuführt.
Man hat außerdem die möglichkeit von Norden auf das Gelände ebenfalls über einen Parkplatz zu gelangen. Frage ist jetzt eben ob man das als erschließung oder freies Gelände, was nicht rollstuhlgerecht sein kann, ansieht.
3) okay, 6% sind dann wohl 2,7° wenn ich das richtig sehe oder?

k-roy 04.01.2009 14:31

AW: rampe im gelände
 
Zitat:

Zitat von Crypton (Beitrag 31912)
1) mit behindertengerecht ist rollstuhlgerecht gemeint
2) das ist eigentlich der weg von süden, der auf das Gebäude zuführt.
Man hat außerdem die möglichkeit von Norden auf das Gelände ebenfalls über einen Parkplatz zu gelangen. Frage ist jetzt eben ob man das als erschließung oder freies Gelände, was nicht rollstuhlgerecht sein kann, ansieht.
3) okay, 6% sind dann wohl 2,7° wenn ich das richtig sehe oder?

2) ist mir zu unklar, desegen nur soviel:
Der gesunde Menschenverstand sagt schon mal, dass man die Rollstuhlfahrer am Besten durch den Haupteingang und nicht über Kies und Parkplätze ins Gebäude führt.
Was da genau für Anforderungen an die Erschliessung bestehen, kann man in der LBauO und in der DIN nachlesen.
3) wenn du das sagst ...

Crypton 04.01.2009 15:16

AW: rampe im gelände
 
okay, dank dir.
hoppla, es sind natürlich 3,43 grad :-)


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